VERITAS ET JUS

BAR Association

Zusammenfassung eines „Geheimbundes“ so entstand ab dem 09.12.1999 und spätestens ab Januar 2000 in Radstadt Österreich eine Zusammenfassung über einen Geheimbund geschrieben, als die Österreicher in Radstadt daran dachten als ein Geheimbund hinter den kriminellen Machenschaften spätestens seit 1998 bzw. 1990 gegen mich intensiv involviert ist. Ersatzweise mich auf die Türken hetzend hingewiesen hatte. In jedem Fall handelte es sich um mich. Welches dadurch bewirkte Unheil dagegen über mehrere Jahrzehnte nicht nur das deutsche Volk insgesamt mehr oder weniger vernichten, bzw. ab 1999 dieses sich selbst ab der Zeit vernichtete. Was zum Teil vor allem ab 1998/1999 auch so folgerichtig ist. Was ich unschwer an Daten-Manipulatoren vor allem in Bayern München nachweisbar erkenne, welchen kriminellen Mitwirkenden es um Habgier, Ausübung von brachialer Gewalt und Macht zur Bereicherung erstreckt. Daher führe ich auch dazu aus, diese Vermutung ab dem 06.11.2023 in München-Sendling nicht mehr als Vermutung gilt, sondern im Zusammenwirken mit der aus und auf Fakten aufgebauten sowie solcher beruhenden Rechtsbelehrung als Tatsache als bewiesen gilt. Bei sowohl als auch handelt es sich um Teile meines beruflichen Werdegangs im Zusammenwirken meiner Vorträge ab 1980. Die Vermutungen wurden durch die

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als Fakten bewiesen. Bereits in Radstadt war mir bewusst, als ich aus der durch den alten Münchner aus Moosach geführten Situation vermutlich nicht mehr herauskomme. Da dieser auch in Österreich dafür Sorge getragen hatte und der Ansicht war: Ich sei sein Geschäft. Mittels dem er seine traumatischen Erlebnisse nicht nur an mir, sondern gegen mich und damit an Dritten auslebt. Dazu dieser mich auch nachhaltig islolierte und die existneziellen Grundlagen zur Erreichung meiner Eigenständigkeit entzog udn dauerhafter BeobachtungPersonen mit traumatischen Erlebnissen gehen auch mit Verleumdungen gegen ihre Opfer vor, weil sie diese aus ihrer geistigen Krankheit heraus nicht verlieren wollen und auch nicht können. ich war also daher in der Pflicht, die gegen mich gerichteten Anschuldigungen stets zu entkräften.

 

1. Die Vermutung der öffentlichen Aufzeichnung bedeutete, als jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes „Römisches Gericht“ gebracht wird, eine Sache der „Öffentlichen Aufzeichnung“ ist. In der Folgezeit auch das Internet in besagten Verhandlungen online mit bestimmten Signalen sowie Signalgruppen geschaltet war. Die BAR vermutet das genaue Gegenteil. Diese vermutet nämlich, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der privaten BAR-Gilde ist und ich verweise dazu auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung, welche die Tatsachen beweist und Vermutungen entkräftet. Ich bestehe deutlich und klar darauf, als das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, so verbleibt die Sache nicht vor den privaten BAR-Gerichten und ich relegiere dabei auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Damit unterwerfe ich mich nicht, Ihrer privaten Jurisdiktion, vielmehr hat dieses „Römische Gericht zwischen den Jahren 2011 und 2013 seine rechtswirksame Geltung verloren, die Rechtsgültigkeit verloren und ich relegiere dabei auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

2. Die Vermutung der „Öffentlichen Dienstleistung“ aller Mitglieder der privaten BAR-Gilde haben einen feierlichen, geheimen und absoluten Eid auf ihre Gilde geschworen. Nicht auf den Menschen. Indem diese zusätzlichen Eide auf das öffentliche Büro schwören, somit werden diese und Sie zu öffentlichen Agenten der Regierung und handeln als „public officials“. Dies widerspricht dagegen ihren privaten, höherrangigen Eiden, welche diese und Sie ihrer Gilde geschworen haben. Dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Somit lasse ich den meinen Anspruch bestehen, als die Mitglieder der privaten BAR-Gilde legitimierte öffentliche Bedienstete der Wirtschaftsvereinigung sind und deshalb als Treuhänder unter öffentlichem Eid stehen, obwohl diese und Sie genau den Treuhandbruch begehen. Dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

3. Die Vermutung des Öffentlichen Eides besagt, als alle Mitglieder der privaten BAR-Gilde in der Hoheitsbefugnis als „öffentlicher Bediensteter (public officials) handeln. Sie sind an den feierlichen öffentlichen Eid gebunden und gelten deshalb als ehrenvoll, unvoreingenommen und fair. Dies diktiert dieser öffentliche Eid Ihnen. Dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Daher bleibt diese Annahme angefochten, die Vermutung bestätigt sich als wahr, als die Mitglieder der privaten BAR-Gilde unter ihrem öffentlichen Eid und im Widerspruch zu ihrem Gilde-Eid fungieren. Bei meiner Anfechtung aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung, wird nunmehr nicht mehr die Vermutung erklärt, sondern auch durch Ihre Handlungen als „in flagrante“ Beweis erbracht, als sich solche Individuen für befangen erklären ist lächerlich, da sie naheliegender Weise nicht unter öffentlichem Eid stehen, sondern private Ziele der BAR verfolgen.

 

4. Die Vermutung der Immunität bedeutet lediglich, als Schlüsselmitglieder der privaten BAR-Gilde mit der Handlungsbefugnis von „public officials“ als Richter, Staatsanwälte und Friedensrichter, die einen öffentlichen Eid nach Treu und Glauben geschworen haben, immun gegenüber persönlicher Beanspruchung oder Haftbarkeit sind. Ohne offene Anfechtung und ohne Einforderung dieses Eides besteht jedoch nicht mehr nur die Rechtsvermutung, dass diese Mitglieder der privaten BAR-Gilde als öffentliche Treuhänder in ihrem Amt den Treuebruch begehen, siehe „in flagrante“ Beweis, sowohl als auch ich diese inhaltlich gegen mich gerichtet rechtserheblich zurückweise. Sie hingegen nicht immun gegenüber jeglicher persönlichen Rechenschaftspflicht für ihre Handlungen sind. Ich bestehe deutlich und klar darauf, als das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, so verbleibt die Sache nicht vor den privaten BAR-Gerichten und relegiere dabei auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Damit unterwerfe ich mich nicht, Ihrer privaten Jurisdiktion, vielmehr hat dieses „Römische Gericht“ zwischen den Jahren 2011 und 2013 seine rechtswirksame Geltung verloren, die Rechtsgültigkeit verloren und relegiere dabei auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

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5. Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung als das Erscheinen vor Gericht zu erfolgen hat, wird in der Regel auf eine gerichtliche Vorladung hin betrieben. In der sich eine Nötigung nach der anderen bis zur Erpressung anreihen. So dass dieses Scheiben alleine eine Perversion und Herabsetzung des Souveräns darstellt. Die bislang vorhandene Vermutung der gerichtlichen Vorladung bedeutet dagegen, als eine Vorladung gewohnheitsmäßig unwiderlegt bleibt und als von demjenigen der nach Ansicht Ihrer Mandantschaft vor Gericht zu erscheinen hat, ersatzweise auch mit Gewalt und Waffengewalt gegen die Person, den Menschen in der bisher strafbewährten Handlungsweise, gegen den Souverän eintritt. So wurde vermutet, als dieser in seiner Position als Beklagter, Schöffe oder Zeuge sowie der Jurisdiktion des Gerichts zugestimmt habe. Das nicht sein kann! Ohne Zurückweisung und Rückgabe der gerichtlichen Vorladung mit einer Kopie der Zurückweisung, die im Vorfeld vor dem Erscheinen protokolliert wurde, gilt die Jurisdiktion und die Position als Angeklagte/r als anerkannt. Alleine dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Darüber hinaus steht wessen Schuld bereits fest? Da im Vorfeld die Privatinteressen von solchen unehrenhaften Mitgliedern untereinander bereits vor Verhandlungstermin verhandelt werden sprich in einem öffentlichen Raum welcher dem Souverän gehört über diesen und damit betreiben diese mittels solcher Verhandlung den Menschenhandel – und dies vor den Verhandlungen, welche lediglich eine Show darstellen, ein schlechtes Theaterstück sind. Dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

6. Die Vermutung der Bewachung bleibt für gewöhnlich durch eine Vorladung oder einen Haftbefehl zur Arrestierung unwiderlegt, erst deshalb steht fest, als derjenige vor Gericht erscheint, dagegen vermutlich ein Gegenstand oder eine Sache ist. Dieser Gegenstand ist so die Auffassung daraus, haftbar und deshalb durch einen Aufseher in Gewahrsam zu nehmen. Diese Annahme schließt die tote, legale Fiktion der nicht-Mensch-Person mit ein, für welche die Bestimmungen und Regeln der Regierungskonzerne eigentlich geschrieben wurden. Insofern findet eine stete Reifizierung statt, in dem der Menschen seiner intensionalen Gegenstände beraubt wird, und in seinem Sein bereits gemordet ist und zu einer toten Sache erklärt zu werden, damit dieses klinisch perfide Treiben stattfinden kann. Wenn nun eine neue Partei neue Gesetze herausbringen möchte, so muss die Frage geklärt sein, für wessen Rechtsgültigkeit und mit welchem Recht? Dazu erkläre ich überdies hinaus auch vorsorglich die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Fakt ist, Aufseher könnten allenfalls wenn diese das Recht dazu hätten, lediglich Besitztümer und Gegenstände rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, jedoch keine menschlichen Wesen, die Seelen aus Fleisch und Blut sind. Daher weise ich auch diese Vermutung offen zurück, unter Zurückweisung einer Vorladung und die des Gerichtes und fechte diese rechtserheblich an, hilfsweise ordentlich – damit auch diese Vermutung entkräftet wird, als ich beispielsweise ein Besitzgegenstand bin und deshalb rechtmäßig durch Aufseher in Gewahrsam genommen werden dürfte. Dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

7. Die Vermutung des Gerichts und deren Aufseher wird zwar vermutet, als man oder ich ein Ansässiger eines Bezirks oder einer Kommunalregierung bin, dass ich im Reisepass den Buchstaben P für pauper (arm) habe und deshalb unter der Aufsicht der Regierungskräfte und ihrer Agenten stehe, die als „Gericht der Aufseher“ (Court of Guardians) fungieren. Daher ich diese Vermutung offen zurückweise, indem ich auch anzeige, als ich selbst Aufseher und Exekutor der Angelegenheit (Trust) vor dem Gericht bin. So besteht nicht mehr die Vermutung, als ich ein Pauper ein Armer aufgrund Verzichts „by default“ bin, vielmehr dieser Eintrag einfach durch Ihre Mandanten so willkürlich eingetragen und vorgenommen wurde. Ebenso gelte ich nicht als schwachsinnig und muss deshalb nicht den Vorschriften eines Amtsvorstehers, Justiziars der Amtsgerichte also Ihrer Mandantin gehorchen. Da ich auch dazu die Anfechtung erkläre und relegiere auf aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

8. Die Vermutung des Treuhandgerichts weise ich zurück und verweise auf hier Vorgetragenes insgesamt. Das treuhänderische Gericht ist kein „öffentlicher Diener“ und kein „Regierungsbeschäftigter“ Personal deutsch akzeptiert ist nicht möglich. Das Gegenteil wird zwar allein schon deshalb unterstellt, weil „man“ ein „Römisches Gericht“ besucht, dieses hingegen seit den Jahren 2011 und 2013 beendet wurde. Also ist auch dieses nicht möglich. Dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Da diese Gerichte nicht einmal mehr für öffentliche Treuhänder nach den Regeln der Gilde und des Römischen Rechtssystems handeln können. Daher erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung, darin unter anderem Ziffer VI. ff sowie Unterziffer 8. Daher beanspruche ich auch Ihre Jurisdiktion nicht. Daher erscheine ich nicht, selbst wenn, würde ich dies als unabdingbar klar zu stellen, als ich nur zu Besuch und aufgrund einer Einladung nicht einer Vorladung mit Drohungen und Gewaltanwendung anwesend wäre, ersatzweise per Zwang, diese Tat alles daraus Entstehende als nichtig erklärt. Ich will aus nachvollziehbaren Gründen meiner Angelegenheit auf den Grund gehen, da in dem Fall weder Regierungsbeschäftigte noch solche Agenten noch öffentlicher Treuhänder vorhanden sind, erübrigt solches Geschehen. Auch daher erkläre ich gegen solche Handlungen die Anfechtung und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

9. Die Vermutung, als die Regierung in zweierlei Rollen als Exekutor und Begünstigter handelt und dazu einen Richter/Friedensrichter für die bevorstehende Angelegenheit zum Exekutor wählt, während der Staatsanwalt die Rolle als Begünstigter des Trusts übernimmt weise ich zurück. Erkläre dazu die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Auch diese Vermutung erweist sich als Betrug und ich weise diese offen zurück und lehne das Gericht sowie den Richter ab, erkläre dazu, als ich selbst der Begünstigte und Exekutor in der Sache Trust bin, so gelte ich als Treuhänder. In dem Fall bin ich aufgrund von Verzicht den Regeln des Richters nicht unterworfen. Daher ich die Anfechtung erkläre und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

10. Die Vermutung des Exekutors de Son Tort bedeutet, als lediglich angenommen wird, als der Beklagte ein Exekutor de Son Tort ist, also ein „falscher Exekutor“. Diese Annahme fechte ich an und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Ich nehme meine Rechte als Exekutor und Begünstigter auf meinen Körper, meinen Verstand und auf meine Seele selbst wahr und stelle diese sicher, fordere damit den „rechtmäßigen“ Richter heraus. Das Vorgaukeln eines Richters in der Rolle des wahren Exekutors welcher das Recht hat, den „falschen Exekutor“ festzusetzen, zu inhaftieren, mit einem Bußgeld zu belegen oder in eine psychiatrische Untersuchung zu zwingen, dazu erkläre ich ebenso die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Ich sichere daher mein Standing als Exekutor zu und stelle dem Richter und auch Ihnen die Frage, wie oft und ob dieser oder Sie als Exekutor de Son Tort zu handeln gedenken? Sofern Sie als Richter versuchen Unterstützung von Gerichtsvollziehern und Vollzugsbeamten zu erhalten, um die durch Sie erhobenen falschen Ansprüche durchzusetzen, so erkläre ich auch dazu die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

11. Die Vermutung der Inkompetenz ist eine weitere Respektlosigkeit in der mir unterstellt wird, als ich unkundig in Rechtsdingen bin und deshalb inkompetent zu sein erscheine. Daher kann ich sorglos betrogen werden, mit Rechtsirrtum und im Rechtsbankrott. Sie bezweifeln damit auch meine Fähigkeit, als ich mich sachgemäß äußern und präsentieren kann, dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Mit Ihrer Begründung behaupten Sie ein Richter hätte das Recht, mich festzusetzen, zu inhaftieren, oder mit einem Bußgeld zu belegen oder mich in eine psychiatrische Behandlung zu zwingen, dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung. Diese Ihre Vermutungen bestreite ich mit Nachdruck und mit der Tatsache, als ich mein Standing als Exekutor und Begünstigter kenne und aktiv die gegenteilige und Ihre Vermutung bestreite und vor allem zurückweise, so steht hinsichtlich des anliegenden Plädoyers fest, als ich nicht inkompetent bin und Sie als Richter nichts machen dürfen, um mich gefügig zu machen, zu halten. Dazu relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

12. Die Vermutung der Schuld ist lediglich die Annahme, als es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine private Geschäftsaktivität der BAR-Gilde handelt. Diese Annahme führt dazu, als ich oder „man“ schuldig ist, egal ob man auf „schuldig“, gar nicht oder auf „nicht schuldig“ plädiert. Zur Widerlegung dieser Vermutung eignet sich nur ein Affidavit der Wahrheit oder ein Beweissicherungsantrag mit einem „in flagrante“ Beweis mit eindringlichem Präjudiz in die öffentliche Aufzeichnung, den ich mit meiner Anfechtung bestehend auf meiner aus und auf Fakten beruhenden Rechtsbelehrung

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relegiere. Auch ein Einwand der mangelnden Schlüssigkeit call a demurrer kann dann vorgebracht werden. Bis dahin steht die Vermutung, dass man schuldig ist und festgehalten werden kann, bis der privaten BAR-Gilde eine Bürgschaft hinterlegt wird, die den Betrag abdeckt, den die Gilde für ihren Profit als ausreichend erachtet. Dazu erkläre ich die Anfechtung und relegiere auf meine aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung.

 

Daraus ergibt sich meine persönliche Haftungsanzeige gegen Sie sowie die weiter daran Beteiligten. Die Paragraphen der UCC schreiben eindeutig in den §§ 1-305 i. V. m. 1-103 und 1-308 vor, als ich Sie persönlich wie privathaftend stelle, diese Haftungsanzeige ich Ihnen hiermit mit Nachdruck schriftlich anzeige, zudem in §§ 1-306 und 1-308 UCC ebenso die ich gegen sie anzeige Sie innerhalb aller Verletzungen Ihrer Pflichten sowie zeitgleich meiner daraus resultierenden Rechte die aus der auch durch Sie betriebenen gesamten Vorgehensweise entstanden und entstehen diese Verletzungen Sie in Absicht des Psychoterrors betreiben, der bestens unter dem Nürnberger Kodex beschrieben ist, dazu ich auch auf die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung relegiere.

 

 

Eine Abtretung meines bisher gering angezeigten Schadenersatz und solcher Ansprüche fand und findet nicht statt.