Tun und Lassen
Natürlich habe ich meine Vorträge aus 1980/1981 im Laufe der Jahre stets verbessert. Wie beispielsweise „das Tun und das Lassen“ stets relativ und individuell zu betrachten ist. Eine Reihe von Psychologen hatten Anfang 1970 nach längeren Untersuchungen festgestellt, als das Lebensglück vieler Menschen nicht primär von der Gesundheit abhängt, also von einem bestimmten Grad der körperlichen Unversehrtheit. Vielmehr bedeutete dies für die Probanden, als dies von dem Urteil und Verhalten ihres Umfeldes oder ihrer Nächsten in Abhängigkeit für diese Probanden steht. Ursächlich war schon damals die zunehmende Kriminalität, welche ursächlich ein Krankheitsbild darstellt, je nach Art und Umfang. Daraus leitete sich schon damals vieles in den künftigen Auswirkungen ab.
Vor allem als man gesunde Menschen in die Gewalt eines solchen Kreises bringt, diese anfangs nicht wirklich darauf eingehen, doch durch Weisungen auf Zeichen, Mimikern und anderer derartiger Handelnden eine Abhängigkeit erschaffen möchten und auch in manchen Fällen können, eine solche Krankheit sich darauf aufgebaut und ausbreiten kann.
Damals hatte der Planet nur rd. 3.683.000.000 Menschen. Es handelt sich also damals schon um einen Kreis unheilbar kranker Personen, diese man isolieren sollte. Weil ein Kranker nur sich heilen lassen kann, wenn dieser Krankheitseinsichtig ist. Welche Personenkreise sich schon damals in einen gedankenspielerischen Wahnzustand befanden und meist sich ein Opfer aussuchten. Diese Person hingegen noch geistig gesund ist und anlässlich dieser sie ihre Ansinnen projizieren. Es wird quasi ein Medium und an diesem wollen sie sich oftmals messen, da dieses quasi als Opfer eine Art der leitenden Funktion auch als Vorbild für sie aufweist.
Jeder Mensch ist für sein Handeln verantwortlich und hat dabei verschiedene Entwicklungsstufen. Siehe auch meine Ausführungen zum Selbstbestimmungsrecht.
Natürlich gibt es auch solche Kranke mit einem erheblichen Grad an Missgestaltung, oder auch einer gewissen geistigen Schwäche, als der Wert und Sinn ihres Daseins so manchem Betrachter rätselhaft und dunkel bleibt. Offensichtlich ist, als solche Erkrankte nur noch an Qualen leiden oder verdämmern einfach nur noch so dahin. Ihr einziges Erfreuen liegt darin, ihr Trauma auf dritte zu projizieren. Die Zeichen hinweisend und auch den Mimikern sind lediglich deren eigene Aufwertung dienlich für das eigene Ego vor Dritten um ihre eigene unzufriedene Unterwürfigkeit in deren Hierarchie zu vertuschen. Der Mimiker oder der Zeichen-Hinweiser will sein Gegenüber unter sich wissen – siehe auch Narziss und Echo – eine Hierarchie in der sich in diesem Kreis nur dieser in Unzufriedenheit erkennt. Sie leisten kaum etwas bis gar nichts. In ihrem Zustand stellen sie sich zwar oft die Frage: Wieviel Geld, wieviel Kraft, Energie, Zeit und Geduld müsste ich aufbringen, um etwas Positives zu erreichen, aber sie wissen nicht was etwas Positives bedeutet. Sie leben in ihrem jeweiligen Trauma, bei vorbezeichnetem Handeln sehen und hören Dritte zu und das ist für sie wichtig und einfacher, zumindest in ihrem Geisteszustand. Denn sie wollen ja das Land, die Leute beherrschen, nur eben anders. Freiheit ist ein schöner Zustand aus dem alles Erdenkliche und Schöne erblüht.
Sicher stellt man sich nun die Frage: Warum darf der Wert eines Menschen nicht gleichgesetzt werden mit seinem Geisteszustand, mit seinem Gesundheitswert? Nur geht man der Frage nach, so kommt man wieder am Beginn der Überlegung an, weil ein Kranker nicht versteht als er krank ist. Erst wenn dieser erkennt als er geisteskrank ist und Hilfe braucht, so kann ihm diese auch dann und erst dann zu Teil werden. Nur diese aus ihm selbst heraus, er hat diese Selbstheilungskräfte in sich selbst. Der Therapeut weckt diese, fachlich qualifiziert und führt ihn mit bestimmten Fragestellungen dazu hin.
Es ist nicht nur ein Rechtsgrundsatz, sondern auch eine Gepflogenheit ordentlicher Kaufleute: Ein Haus baut man stets auf einem soliden Fundament und bevor man etwas Neues beginnen kann, muss das „Alte“ geheilt sein. Dazu in jedem Fall die existenziellen Grundlagen zur Erreichung der Eigenständigkeit nicht entzogen werden dürfen.
Der Hl. Augustinus (400 n. Chr.) war der Ansicht:
Vor allem als man gesunde Menschen in die Gewalt eines solchen Kreises bringt, diese anfangs nicht wirklich darauf eingehen, doch durch Weisungen auf Zeichen, Mimikern und anderer derartiger Handelnden eine Abhängigkeit erschaffen möchten und auch in manchen Fällen können, eine solche Krankheit sich darauf aufgebaut und ausbreiten kann.
Damals hatte der Planet nur rd. 3.683.000.000 Menschen. Es handelt sich also damals schon um einen Kreis unheilbar kranker Personen, diese man isolieren sollte. Weil ein Kranker nur sich heilen lassen kann, wenn dieser Krankheitseinsichtig ist. Welche Personenkreise sich schon damals in einen gedankenspielerischen Wahnzustand befanden und meist sich ein Opfer aussuchten. Diese Person hingegen noch geistig gesund ist und anlässlich dieser sie ihre Ansinnen projizieren. Es wird quasi ein Medium und an diesem wollen sie sich oftmals messen, da dieses quasi als Opfer eine Art der leitenden Funktion auch als Vorbild für sie aufweist.
Jeder Mensch ist für sein Handeln verantwortlich und hat dabei verschiedene Entwicklungsstufen. Siehe auch meine Ausführungen zum Selbstbestimmungsrecht.
Natürlich gibt es auch solche Kranke mit einem erheblichen Grad an Missgestaltung, oder auch einer gewissen geistigen Schwäche, als der Wert und Sinn ihres Daseins so manchem Betrachter rätselhaft und dunkel bleibt. Offensichtlich ist, als solche Erkrankte nur noch an Qualen leiden oder verdämmern einfach nur noch so dahin. Ihr einziges Erfreuen liegt darin, ihr Trauma auf dritte zu projizieren. Die Zeichen hinweisend und auch den Mimikern sind lediglich deren eigene Aufwertung dienlich für das eigene Ego vor Dritten um ihre eigene unzufriedene Unterwürfigkeit in deren Hierarchie zu vertuschen. Der Mimiker oder der Zeichen-Hinweiser will sein Gegenüber unter sich wissen – siehe auch Narziss und Echo – eine Hierarchie in der sich in diesem Kreis nur dieser in Unzufriedenheit erkennt. Sie leisten kaum etwas bis gar nichts. In ihrem Zustand stellen sie sich zwar oft die Frage: Wieviel Geld, wieviel Kraft, Energie, Zeit und Geduld müsste ich aufbringen, um etwas Positives zu erreichen, aber sie wissen nicht was etwas Positives bedeutet. Sie leben in ihrem jeweiligen Trauma, bei vorbezeichnetem Handeln sehen und hören Dritte zu und das ist für sie wichtig und einfacher, zumindest in ihrem Geisteszustand. Denn sie wollen ja das Land, die Leute beherrschen, nur eben anders. Freiheit ist ein schöner Zustand aus dem alles Erdenkliche und Schöne erblüht.
Sicher stellt man sich nun die Frage: Warum darf der Wert eines Menschen nicht gleichgesetzt werden mit seinem Geisteszustand, mit seinem Gesundheitswert? Nur geht man der Frage nach, so kommt man wieder am Beginn der Überlegung an, weil ein Kranker nicht versteht als er krank ist. Erst wenn dieser erkennt als er geisteskrank ist und Hilfe braucht, so kann ihm diese auch dann und erst dann zu Teil werden. Nur diese aus ihm selbst heraus, er hat diese Selbstheilungskräfte in sich selbst. Der Therapeut weckt diese, fachlich qualifiziert und führt ihn mit bestimmten Fragestellungen dazu hin.
Es ist nicht nur ein Rechtsgrundsatz, sondern auch eine Gepflogenheit ordentlicher Kaufleute: Ein Haus baut man stets auf einem soliden Fundament und bevor man etwas Neues beginnen kann, muss das „Alte“ geheilt sein. Dazu in jedem Fall die existenziellen Grundlagen zur Erreichung der Eigenständigkeit nicht entzogen werden dürfen.
Der Hl. Augustinus (400 n. Chr.) war der Ansicht:
„Nimm das Recht weg,
was ist dann in einem Staat noch anderes,
als eine große Räuberbande?“
was ist dann in einem Staat noch anderes,
als eine große Räuberbande?“
Existenzielle Grundlagen zur Erreichung der Eigenständigkeit bedeuten bei Entzug dieser stets die Aussetzung in eine oder mehrere Notlagen, § 221 StGB.
Im Weiteren ist alleine darauf zu verweisen, gemäß der Verletzung und Überschreitung internationaler Gesetze, gemäß Artikel 1, Verbot der Freiheitsentziehung wegen „Schulden“, vorgetäuschten Straftaten sowie anderer Täuschungsdelikte, wobei selbst Vermutungen zu Straftaten sind untersagt.
Es ist auch so, als niemandem die Freiheit allein deshalb entzogen werden darf, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, ich verweise auch auf den Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten, (IP) 66 Art. 11. Das bedeutet auch niemandem das Existenzielle genommen werden, um sich beispielsweise wehren zu können, seine Eigenständigkeit zu erreichen. Wobei in dem Fall alleine auf das hier schon Vorgetragene verwiesen wird. Selbst ein Haftbefehl darf nicht einmal dazu missbraucht werden, um den Aussage- oder Zahlungswillen eines Menschen zu beeinflussen. Insbesondere darf dieser nicht dazu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen (BGH 14, 358,364; Dingeldey JA 84,407; Günther GA 78, 193; Rogall 67 ff, 104ff, BverfGE 56,37,49 = NJW 81, 1541). Eine Person braucht ja auch nicht Zeuge gegen sich selbst zu sein, BGH 25, 325, 331.
Auch anzumerken sei in dem Fall eine weniger weiterer Verletzungen, wie zum Beispiel auf das Protokoll 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Europäische Menschenrechtskonvention Art. 611, internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte und Pflichten Art. 11, Völkerstrafrecht, Haager Landkriegsordnung, Besatzungsstatuten, Kontrollratsgesetze und -direktiven, SHAEF-Gesetze hingewiesen.