VERITAS ET JUS

Werdegang sehr gering wiedergegeben

Sonntag, 3. November 2024

Diese Rechtsbelehrung gilt sowohl in Deutschland, Österreich und Europa. Sie ist ein geringer Teil selbst meines beruflichen Werdegangs ab 1999, als ich handlungsunfähig gestellt wurde und in Österreich kostenlos für die Österreicher arbeiten sollte. Dazu ich zum einen nicht in der Lage war, zum anderen laufend mittels Gerüchte aus Deutschland in Kriegshandlungen besudelt wurde und dazu befehdet und geplündert wurde. Das Ergebnis hatte ich ihnen angekündigt. Plünderern würde ich an Ihrer Stelle sofort das Handwerk legen, wir sehen alle zusammen deren Auswirkung international.

 




Zur Belehrung hinzufügend sei festzuhalten, als jede Form von Gewaltanwendung untersagt ist, die unter Ablehnung der ranghöheren Gesetze und Verordnungen vorgenommene Handlung stammen noch aus der Regelung der rechtswidrigen Folteranwendung aus der Zeit des Reichsgerichts. Die unter Anwendung körperlicher Kraft erfolgende Einwirkung auf einen anderen zur Überwindung geleisteten oder zu erwartenden Widerstand bedeutet und ist auch darin eindeutig definiert. Daher besteht nicht nur der begründete Verdacht, vielmehr gründet sich der Tatbestand als eine aus der Reichsbürger- sowie Nationalsozialistenbewegung solche unzulässige und verbotenen betriebene Vorgehensweise erfolgreich betrieben wird und verweise dazu beispielsweise auf RGSt 56, 87, zur Folter und der Bereicherung. Diese seit 1945 nicht nur unzulässig, vielmehr in Anwendung strafbar und verboten ist. Aus allen aktuell ranghöheren Gesetzen, Verordnungen sowie auch aus dem Nürnberger Kodex

Anlage 6 Nürnberger Kodex,

eindeutig diese Vorgehenswiese erkennbar ist, als der weitere vergeistigte Gewaltbegriff alleine durch psychische Gewaltanwendung auch durch Zwang erkennbar eine strafbare Handlung darstellt. Diese Handlungen insgesamt, wie diese in der zeigen Ihre Strafbarkeit deutlich auf und machen eine Abgrenzung zur Drohung unmöglich. Grundsätzlich werden mindestens zwei Kriterien des Gewaltbegriffs unterschieden, wie die körperliche Kraftentfaltung und die der psychischen Einwirkung, ich verweise auf Ihr eigenes BVerfGE 92, 1; BGHSt 41, 182. Es ist schon ausreichend für die Gewaltanwendung, wenn sich der Zwang lediglich auf mich auswirkt, dabei ist es erforderlich als die Einwirkung auf eine Sache zu einer Handlung, Reaktion aus einem Zwang führen soll. Unter Drohung wird folglich das Inaussichtstellen eines künftigen Übels verstanden, auf den die Drohenden Einfluss haben, oder alleine nur vorgeben solchen Einfluss zu haben. Insofern erlaube ich mir in dem Zusammenhang auf
Anlage 6 Nürnberger Kodex.

Vielmehr ist es so, als durch die Aufhebung besagten Chevron-Urteils im Juni und Juli 2024 auch Sie mit Ihrer mit Ihrem privaten Dienstleister betroffen sind. Hinzukommend die auf und aus Fakten beruhende Rechtsbelehrung alles zu den Rechten sowie den daraus hervorgehenden Pflichten auch durch Sie als Täter und als widerrechtlicher Okkupant diesen offen darlegt, anzeigt.

Hinzukommend ist es auch so, als die ranghöheren Gesetze, Verordnungen im Recht gültig und daher rechtswirksam sind, insofern durch die gesetzeswidrige Vorgehensweise der Mitarbeiter besagter Gesellschaft diese Geschäftsführer der Plünderung angeklagt sind. Richtig ist, als diese eine wesentlich höhere Sicherheit für den Souverän darstellen.


Inhaltsverzeichnis

- Vorspann:
Was ist die Schuld oder bedeutet Schulden?
Der 2plus4-Vertrag oder die 4plus2-Auflage?
Resultat der Legitimität ist die Haager Landkriegsordnung
Nonverbale Anschuldigungen, Unterstellungen, Vorverurteilungen
Was bedeutet „Einlassung“
Die Auswirkungen durch Versager auf Erfolgreiche
Das Ausspähen und das stehlen von Daten?
Juristisch bezeichneter Ruf- und Raubmord, 2 Tötungsdelikte, Auftragsmorde

- Stopp!
Eine Beschreibung aus einer Mischung von Psyche und Recht

- Das Anschuldigungsvernichtende Rechtsmittel die Anfechtung
Was ist und bedeutet ein solches Rechtsmittel?
Ist eine Stellungnahme wesentlich?

- Aufforderung zur Beweisführung
Welche Bedeutung haben Beweismittel?

Ausgespähte Daten dürfen nicht verwendet werden, weil diese ein umfangreiches Betrugsdelikt für die Ausspäher darstellen? Zudem zerstören Ausspäher das Vertrauensverhältnis – Vertragsverhältnis verleumderisch


I. Rechtsbelehrung, Betrugsdelikte
II. Die Einverständniserklärung zum Psychoterror
III. Richtigstellung sowie Beweis- und Nachweispflicht
IV. Richtigstellung zu Darlehensgeschäften
V. Rechtsbelehrung, Bedeutung der Anfechtung
VI. Beweisführung der Zeugen für die rechtliche Lage
VII. Rechtsbankrott und Bankrott im Allgemeinen
VIII. Aufhebung der Einführungsgesetze sowie die Bereinigungsgesetze
IX. Gerichtsvollzieher sind freie Unternehmer, ohne jegliche Vollmachten, Pfändungen sind deren Täuschungen im Rechtsverkehr in den Rechtsbehelfsbelehrungen auch bei den Mitarbeitern der Finanzämter, des Polizeiapparates, Rechtsanwälte sind zu solchen Handlungen nicht zulässig, sie sind parteiisch und verteidigen die aus den Wirtschaftsvereinigungen Deutschlands, daher haben diese die Zulassung, auch Kontenabfragungen und SCHUFA-Eintragungen all solche Handlungen sind verboten.
X. Der Polizeiapparat zu diesem auch der Zoll zugehörig ist, sowohl als auch handelt es sich um private Dienstleister
XI. Thema Unterschriften
XII. Zum Thema Haftbefehl
XIII. Nötigung bis hin zur geldwerten Erpressung mit Freiheitsberaubung, diese ab 10 Sekunden beginnt
XIV. Zu Ihren Rechtsbehelfsbelehrungen sei festzustellen
XV. Das Strafbefehlsverfahren
XVI. Abschließend, der Gesellschaftsvertrag von Rousseaus ist die Ausbeutung des Volkes, ersatzweise eines oder mehrerer Menschen innerhalb einer umfangreichen Treibjagd, innerhalb dieser stets Unterwerfungshandlungen sich wiederfinden, letztendlich der dirigistisch angeordnete ausbeuterische Menschenhandel betrieben wird, welcher lediglich aus Versagensgründen zu Schutzbehauptungen dienlich ist, deren zugelassene Rechtsanwälte zur Verteidigung dienen.
XVII. Beweise und Beweissicherung auch nach europäischem Recht
XVIII. Dagegen Beweise gegen die charakteristisch kundtuenden Täter wegen Schadenersatz

Vorspann:
Schuld ist das Ergebnis von Ursache und Wirkung, es handelt sich dabei um keine Geldforderung. Schulden ist die Mehrzahl daraus.

Der 2plus4-Vertrag oder der 4plus2-Auflage?
In 1989 wurden die Grenzen zwischen Ost- und Westdeutschland geöffnet, im Einverständnis der Alliierten. Etwa zu der Zeit hatten Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Deutschland den erneuten Insolvenzantrag bei den Alliierten gestellt. Hintergrund war und was verschwiegen wurde, als diese schon 900.000.000.000 DM alleine von den Rentenkassen der Deutschen Bevölkerung veruntreut hatten. In die Grenzöffnung warfen sie dann in der Folgezeit erneut rd. 1.000.000.000.000 DM hinein. Dies wurde ihnen in 1990 anlässlich der sogenannten 2plus4Verträge bzw. 4plus2Auflagen vorgeworfen, daher durften die Abgesandten der Wirtschaftsvereinigung auch nicht unterzeichnen. Zudem sie wegen der extrem hohen Veruntreuung letztendlich nämlich vor dem Militärgericht in Moskau standen und sich verantworten mussten und nicht konnten. Weiter wurde ihnen erklärt, als mit der Zusammenführung der Nation die Grundgesetze, deren Verfassung ihren Geltungsbereich verloren hat. und die ranghöheren Gesetze, Verordnungen ihren Geltungsbereich haben. Diese wurden im Rahmen ihrer Veruntreuung verurteilt, dazu ihnen mitgeteilt wurde, als sie Ruhm für etwas empfangen wollen, was sie nicht verursacht hatten und niemals verursachen konnten. Diese Abgesandten der Wirtschaftsvereinigung Deutschland wurden verurteilt und mussten diesen Vertrag auferlegt in Empfang nehmen zur absoluten Beachtung. Diese Änderung auch in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hinzukommend wurde dieser in die internationalen Friedensverträge unter § 0 zur absoluten Beachtung eingearbeitet.

Daraus ergibt sich, als die Haager Landkriegsordnung von 1907 nach wie vor anwendbar ist. Artikel 42–56 beschränken die Befugnisse von Okkupanten in besetzten Gebieten und gewähren der Bevölkerung Schutz, insbesondere der Ehre und der Rechte der Familie, des Lebens der Bürger und des Privateigentums wie Artikel 46, und verbieten Kollektivstrafen wie dies in Artikel 50 geregelt ist. Eine Massenvertreibung ist mit der Haager Landkriegsordnung in keiner Weise in Einklang zu bringen. Auch gemäß der ‚Martensschen Klausel‘ in der Präambel der IV. Haager Konvention von 1907 sind Vertreibungen rechtswidrig. Weiter heißt es: In Artikel 46 der HLKO findet sich der Satz: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“. Das ist für herrschende Schwerverbrecher, welche hierzulande ansässig sind, natürlich überaus unschön. Das heißt nämlich nichts anderes, als dass jegliche Steuer, jegliche Zwangsgebühr und jegliche Zwangsabgabe zwar erhoben werden kann allerdings nicht eingezogen werden darf. Da das Einziehen des Privateigentums durch Artikel 46 der HLKO untersagt ist. Das bedeutet, im hiesigen Land existieren ausschließlich Firmen ohne hoheitsrechtliche Befugnisse, die auf keinen Fall dazu berechtigt sind, Gesetze zu erlassen oder Forderungen an die Bevölkerung zu stellen. Die HLKO offeriert einen weiteren überaus interessanten Artikel, nämlich den Artikel 47. In dem heißt es: „Plünderung ist ausdrücklich untersagt“. Sogenannte „Gerichtsvollzieher“, oder herumstreunende Polizisten und sonstige, die nichts anderes als Einbrecher, Diebe und Plünderer, aber keine Beamten mit hoheitsrechtlichen Befugnissen sind, haben somit selbstverständlich keinerlei Legitimation, geschweige denn das Recht dazu, in Ihre Privatsphäre einzudringen und Sie auszuplündern. Die HLKO verbietet das nämlich mit dem Artikel 47. Insofern ist auch eindeutig geregelt, als es keine Immunität für Sie oder diese Täter, diese Beteiligten gibt.

Nonverbale Anschuldigungen, Unterstellungen, Vorverurteilungen sind ebenso strafbar, welche Strafbarkeit die Deutschen bestens beherrschen. Dabei handelt es sich um Personen, welche sich einbilden ein Opfer, welches sich nach deren Vorstellung und Fantasien in der „Weißen Folter“ befindet, sich folglich damit anzueignen, zu besitzen. Diese Täter haben sich gemäß ranghöheren Gesetzen, Verordnungen ebenso strafbar gemacht, mittels diesen nicht nur umfangreiche Täuschungen, Gefügig-Machen eines Opfers, welches zur Ausbeutung dient, die letztendlich anders formuliert in Plünderungen übergehen und von diesen Straftaten besäht sind. Es handelt sich also stets um die Ausbeutung eines Opfers, welches mittels nonverbaler Vorverurteilungen, Behauptungen und dergleichen mehr mittels der „Weißen Folter“ die auch im Nürnberger Kodex aufgeführt ist, zur Strecke gebracht werden soll.

Da die Täter darin nur vortäuschen etwas leisten zu wollen, darunter fallen auch Gedankenspiele, in die kunstvoll deliktisch solche Opfer hineinverwickelt werden, um darin für die niederen Ansinnen gefügig gemacht zu werden. Nicht selten werden in einem solchen Konstrukt auch eine eigens dazu erstellte vorhandene Vorverurteilung im Wunschdenken der Täter mit integriert und eine Architektur der Gedanken eines Konstrukts entsteht, aus der man nur mit nüchterner Betrachtung herauskommt. Ein nicht unbeachtliches Strafmaß bedeutet folglich, wenn Kinder mit hineinbezogen werden, welche dies als Vorbild selbst zur Anwendung nutzen und ebenso Schaden anrichten, was aktuell auch sehr deutlich erkennbar ist, als solche Eltern Kinder hüten dürfen ist alleine schon eine begleitete Straftat.

Die Einlassung wird nur im Strafprozess angewandt und wird in Form einer Stellungnahme des Angeklagten zum Anklagevorwurf gewertet. Sie ist weder ein Geständnis noch Beweismittel, vor allem wenn der Vorwurf bestritten wird und dabei zeitgleich auf die Rechtsbelehrung insgesamt verwiesen wird. Beides wird folglich im Rahmen der tatsächlichen richterlichen Beweiswürdigung als Beweis gewertet. Da beispielsweise Vollstreckungsbescheide, sonstige Titel oder Urteile gemäß § 15 GVG, Art. 97 und 101 GG i. V. m. § 16 GVG ausgestellt wurden, ist die Strafbarkeit sehr deutlich erkennbar. Mit der Einlassung kann der Beschuldigte in gewissem Umfang den Gang der Ermittlungen entweder mitbestimmen oder gar selbst bestimmen. Eine Einlassung zwingt folglich eine zulässige rechtsgültige Staatsanwaltschaft sich mit dieser auseinander zu setzen und diese zu berücksichtigen. Beispiel ohne Beweis kann keine Anklage erhoben werden. Der Beweis muss in flagrante entstehen und nicht im Nachhinein erhoben werden. Fazit: Die Einlassung bezeichnet im Strafprozess die Stellungnahme des Angeklagten zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, insbesondere seine Erklärung dazu, ob er die Tat einräumt oder bestreitet. Die Bedeutung der Einlassung hat für den weiteren Verlauf eines Verfahrens Rechtsfolgen da unter Umständen auch eine solche die Geständniswirkung aufweist. Dies für beide Seiten. Vor allem mit Verweis auf die Rechtsfolgen einer unrichtigen Anschuldigung, im Gegensatz die Einlassung dazu, zieht erhebliche Rechtsfolgen nach sich, da in Europa nachfolgende Rechtsbelehrung ihre vollumfängliche Geltung hat. Berücksichtigt man nun als auch die Finanzgerichte gemäß § 15 GVG, Art. 97 und 101 GG i. V. m. § 16 GVG arbeiten so sind alle Verfahren unzulässig, rechtswidrig dies rechtserhebliche Auswirkungen hat. in der Zusammenarbeit zwischen Verteidigung und einem angeblich Angeklagtem ist bei der Einlassung, die Klärung der Schuldfrage wesentlich. Daher ist es wichtig, diese richtig zu formulieren. Da diese Einlassung im gemäßen Prozess die Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen von Bedeutung haben wird, insbesondere seine Erklärung, ob er die Tat nun einräumt oder bestreitet, auch beiderseits, so ist diese eine rechtliche Grundlage und wiederum von Bedeutung auf die tatsächliche rechtliche Grundlage. Die Einlassung ist der Ausdruck des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf ein faires Verfahren, welches gemäß Artikel 6 EMRK und Artikel 103 Grundgesetz seine Regelung finden würde, hätte dieses nicht seinen Geltungsbereich verloren. Daher regelt die Rechtsbelehrung alle Grundsätze und die tatsächlichen Straftäter gehen in ihren Antworten deutlich hervor. Welche gerne auch eine Schuldumkehr durchführen um seine Opfer wieder in die Opferrolle zu führen, welche Handhabung ein ganzes Volk vernichtet.

Nun hat die Einlassung auch eine weitere Potenzialwirkung, sowohl für Versager als auch für Erfolgreiche welche Handhabung ein ganzes Volk im leid unter Versagern erstickt und somit die Erfolgreichen vernichtet. Hierbei der sogenannte Schuldhändler sein Opfer an die Wand der Trinität des marxistischen Täter - Opfer - Helfer - Dreiecks nagelt. Eine Fessel, die nicht nur das entfalten des Potentials und der eigenen Natur, sondern das Menschsein selbst im Keim erstickt. Welche quantenphysikalische Auswirkung hat, wie letztlich oben beschrieben, sowohl auf die Verursacher als auch auf die Menschheit insgesamt. Wobei die auslösenden Faktoren im Schuldhändler auf Charakterstörungen zurückzuführen sind; und bis zur besessenen Grausamkeit reichen können, die meist nicht therapierbar sind. Dieser versucht ist seine Projektionen und Perversionen an seinen Opfern auszuleben und sich hierfür Plattformen schafft. Auch gut beim sogenannten Münchhausen-Syndrom zu beobachten, wo die Mutter langsam das Kind vergiftet und sich nach außen hin als führsorgliche und aufopfernde Mutter darstellt, eine Position einnimmt die der eigentlichen Rolle völlig konträr ist, wobei das vergiftete Kind noch zusätzlich in neurotischen Schuldgefühlen zergeht.

Das Ausspähen von Daten, zum Zwecke von Bereicherungen, Sabotagen die zur Bankrottführung, Plünderung sowie Hehlerei und anderen umfangreichen Betrugsdelikten sowie auch der Verleumdung und Vorverurteilung im Volk eines oder mehrerer Menschen dienen, welche letzten Endes lediglich der „Weißen Folter“ dienlich ist, kann mit hohen Strafen bis hin zur Ahndung durch den Nürnberger Kodex dienen. Ausspähungen fanden schon immer statt. In Mode kamen diese bei den Mitarbeitern der deutschen Finanzämter, welche auftragsgemäß der Konzerne der Alliierten handeln, allen voran der Engländer. Diese auch die tatsächlichen Arbeitgeber sind. Dabei soll das deutsche Volk in seinen Einkommensmöglichkeiten geringgehalten werden, bedrückt durch die Alliierten. Was hingegen seinerzeit in 1945 und in 1989 und mit Verträgen in 1990 nicht so vorgesehen war. Die Alliierten erkannten als die Öffnung der Grenzen nicht durch die aus der Wirtschaftsvereinigung zustande kam, sondern durch jemanden der in Deutschland lebt und zu der Zeit hingegen sich in Deutschland nicht befand. Die deutschen Abkömmlinge wollten sich nur die Lorbeeren verdienen und durften daher auch nichts unterzeichnen. Da die Westdeutschen wie Kohl, Weigl und Strauß sich die Vorherrschaft in der unzulässigen Wirtschaftsvereinigung sichern wollten, gaben sie Gelder aus, die sich nicht hatten und veruntreuten weiter um es einfach zu formulieren die „Rententöpfe“. Welches die Alliierten nebst dem zeitgleichen Antrag auf Insolvenz nutzten um diese als Versager zu behandeln und nicht unterzeichnen, sondern zur Anhörung nach Moskau kommen zu lassen. Diesen Versagern wurde erklärt wie sie sich in der Wohlverhaltensphase zu benehmen haben, auch dagegen sie verstoßen hatten und daraufhin die weitere Ausspähung betrieben haben. Dabei mich in en Vordergrund geschoben hatten, da ich mich zu der Zeit in Spanien noch aufhielt. Dagegen ihren späteren Finanzminister Schäuble ihnen als Steuerhinterzieher und Veruntreuer von Spendengeldern zusammen mit den der Bar und Staatsanwälten als erstes im Ergebnis noch vorlegte. Damit sollte ihnen gezeigt werden, was sie damit anrichten. Was sie in ihrem Fanatismus nicht mehr erkannten, dazu ich auf meine Ausführungen unter Ziffer VI. Unterziffer 22 verweise. Zurückgekommen begann ich folglich meine Geschäftstätigkeit in Sachsen und Bayern. Mehreren ergebnislosen Prüfungen ausgesetzt, bestraften diese sich erneut wie vor 1985/1986/1987 stets selbst. Sowie auch ab den Jahren 1999, vor allem ab dem 09.12.1999. Da dies in dem Fall internationale Auswirkungen hatte, da der Verbund zählte und ich gegen jede Art von kriegerischen Handlungen war, bzw. diese nicht führte, unterlagen sie sich stets selbst, im Wissen der vorhandenen Rechtsbelehrung.

Ausspähungen sind ungeachtet dessen unzulässig, nichts kann und darf daraus gegen wen auch immer verwendet werden. Zur Begründung relegiere ich auf die Rechtsbelehrung insgesamt.

Juristisch bezeichneter Ruf- und Raubmord, 2 Tötungsdelikte, Auftragsmorde. Im juristischen Sinn wird als Raubmord verstanden, wer mittels Mobbings, Stalking Foltern und Quälen sprich der "Weißen Folter" in den Zustand des Gedungen-Sein geführt wird um diesen darin auszubeuten. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird dieser dann an eine weitere Tätergruppe zur Schutzgeldeinbringung und anderen derartigen Machenschaften übergeben. Dirigistisch angeordnet ist dies dann eine dirigistisch angeordnete ausbeuterischen Treibjagd, innerhalb des Menschenhandels. Diese bis hin zum Auftragsmord geführt wird, bzw. bereits ist. Grundsätzlich gilt als juristischer Raubmord, welcher in der Absicht gehandelt wird, das fremde Hab und Gut mit Gewalttätigkeiten nicht nur physisch, sondern auch psychisch gegen die Person entweder zum Teil oder gänzlich an sich zu bringen. Dazu auch das geistige Eigentum zählt, so gilt die Person zugleich der dirigistisch angeordneten Ausbeutung ausgesetzt. Diese Person ist als Opfer zu betrachten, einerseits das materielle Vermögen geplündert zu bekommen und andererseits das geistige Vermögen. Im Grund ist diese in eine Arena gestellte Person als Opfer einer umfangreichen Täterschaft zu betrachten, die in einem Wahnzustand, Zustand der Besessenheit agiert und keine Ahnung hat was sie damit anrichtet. Tatsache ist, im Grunde wird Krieg gegen diese in die Arena gestellte Person geführt, in der Arena ständig der Raubmord ausgeübt wird. Diese auch mittels nonverbaler Vorverurteilung in den Zustand des Gedungen-Seins geführt oder gehalten werden soll. Es ist eine Art des Ruf- und Raubmordes und allen voran eine grausame Tat, einer gruppe von Besessenen, Plünderern und wird als bestellter Auftragsmord bezeichnet. Da, mit zeitgleicher Verleumdung, auch nonverbal zudem auch dem Vorspiegeln ungerechtfertigter Forderungen und auch Geldforderungen unter Vorsiegelung falscher Tatsachen auch Schutzgelderpressungen betrieben werden, welche allesamt zur Geißelung des Opfers dienlich sind. Diese nonverbalen und verbalen, auch mittels Mimik und Gesten vorhandenen Geißelungen dienen nur zu vorbezeichneten Ansinnen. In allen Fällen wird ein solches Opfer 24-stunden überwacht, dabei die existenziellen Grundlagen zur Erreichung der Eigenständigkeit dauerhaft entzogen, damit dieses Opfer in deren Gewahrsam der ständigen Geißelung behalten wird. Fazit, auf einen unbestimmten langanhaltenden Zeitraum. Es handelt sich grundsätzlich um 2 Tötungsdelikte und dem vorbezeichneten Zustand um eindeutig die "Weiße Folter".


Stopp!
Ihre ständigen Kunstgriffe können insofern nicht mehr zur Verteidigung dienen, diese können auch Ihre Verteidiger nicht mehr rechtfertigen. Ad die „Weiße Folter“ nicht zu rechtfertigen ist, vor allem nicht vor dem Hintergrund einer derart hohen Zeitspanne in der Sie das Volk zur Mitwirkung aufhetzen, Volksverhetzung.

Unter juristischer Dialektik sind Argumentationsweisen und Kunstgriffe zu verstehen, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen dazu dienen, in den Augen der Zuhörer und Mitleserschaft lediglich Recht zu behalten. Dabei eine Rechtsposition vortäuschen um damit Ihre Kriminalität zu festigen, zudem auch noch zu steigern. Wobei darin folglich nicht feststeht, ob man in der Sache wirklich Recht hat und das Vorgehen auch nur der Durchsetzung des Unrechts dient. Letztendlich diese Verhaltens- und Vorgehensweise zur Kapitulation einer Partei dienen soll, im Grunde aller Parteien dient. Es handelt sich daher um ein billiges Gehabe, um sein starkes Gegenüber in Ansehen und Würde herabzusetzen, um außerdem einer von Ihnen abwertend erklärten Gruppe einzugliedern, diese als Verwerflich an den Pranger zu stellen, um sich seine zahlreichen Betrugsdelikte bezahlen oder rechtfertigen zu lassen. Wie zu früheren Zeiten der Kirchenherrschaft die Hexen zuerst verfolgt und dann auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, da auf diese Weise die zeugen als Beweismittel vernichtet wurden. Ihre Unterstellungen dienen lediglich dem Entzug meiner Glaubwürdigkeit, um Ihre niederen Betrugsabsichten der Plünderung und steten Unterwerfungshandlungen durchsetzen zu können. Sich dabei selbst als Plünderer zu rechtfertigen und aufwerten zu lassen. Ihre Auffassung von Anwendungsrechten wurde in der nachfolgenden „Ziffer VI. … Chronologie…“ ohnehin als unrichtig bezeugt und durch verschiedene Personen innerhalb der laufenden Kapitulationen bezeugt. Wie durch Gerichtspräsidenten, Verfassungsurteile, die Alliierten selbst, der Papst, auch Bayerns Ministerpräsident Söder hatte dies durch das Hissen der SHAEF-Flagge im bayerischen Parlament öffentlich testiert, ich relegiere auf „Ziffer VI. … Chronologie…“. Die bisherigen Rückmeldungen sind insofern Ihre Irreführung durch Täuschungen und Täuschungen im Rechtsverkehr, welcher zu einer Vertragsaufnahmen führen soll, um sich eine oder mehrere ungerechtfertigten Forderungen mittels und daraus resultierenden Geldforderungen zu erschleichen, mit Sie sich die Durchsetzung einer ungerechtfertigten Geldforderung und Vorspiegelung falscher Tatsachen erpressen möchten.

Schuld ist das Ergebnis von Ursache und Wirkung. Aus einer Forderung kann zwar eine Geldforderung entstehen, über diese im Ausgleich verhandelt werden könnte, wenn diese tatsächlich unbestritten und rechtswirksam aus einem gemeinsamen entstandenen Vertrag herrührt, dabei ist hingegen vieles zu beachten. Dies ich auch in der tatsächlichen Rechtsbelehrung klärend vorgetragen habe. Unter „Ziffer VI.“ in der Chronik habe ich die tatsächliche Rechtslage unter „Zeugen“ dargestellt.

Ihre Geldforderung hat hingegen nichts mit einer Schuld oder Schulden gemeinsam, dies ist lediglich eine Bezeichnung von geistig gestörten Personen, Plünderern, Wegelagerern, Strauchdieben, zudem muss eindeutig bewiesen werden wer, wen, wann, durch was geschädigt hat.

Die Täter in ihrer übergroßen Gemeinschaft ihrer widerwärtigen Taten, "welche Kriminelle stets mutig sein müssen", so lässt sich die Verantwortung auf die bloßen Mechanismen nicht mehr abwälzen. Findet dagegen durch Vermengung von narzisstischen, psychopathischen oder soziopathischen Verzerrungen der Wahrheit und Behauptungen, wie:

„für uns hat das so ausgesehen“

seinen rhetorischen einfach formulierten Ausdruck der Entschuldung, dabei ist die Reue nicht zum Ausdruck gebracht, ebenso wenig die Widergutmachung. Zudem ist dabei die frei gewollte und vorgetäuschte Unwissenheit nicht des Ungewussten zum Ausdruck gebracht, sondern der absoluten Schlechtigkeit – da man nicht mehr weiß was sich gehört. Dabei ist auch der Verlust von Sitte und Anstand auffindbar, da man außerdem mit Gewaltanwendung bekundet, dieses kriminelle Treiben Durchsetzungsfähig zu machen. Auf diese Weise möchte der Irrtum der menschlichen geistigen Beschränkungen mittels Unterwürfigkeit des kriminellen Treibens in eine Demütigung führend in weiterer Unterwürfigkeit getäuscht werden, bzw. letztendlich soll dadurch ein Ehrfurchtsverhalten erreicht werden, welche das Unrecht in Recht umwandelt. Ein Paradigmenwechsel der zur Verwerflichkeit der Sitte und des Anstands führt. Welches leider aus psychischen Gründen zunächst nur Wohlwollen bei den Tätern ausruft, wie beispielsweise Narzissten, Psychopathen, Soziopathen diese Verhaltensstörungen stets aufzeigen. Um das selbstgefällige Verhalten von Kriminellen wie zwischen den Jahren 1933 und 1945 Durchsetzungsfähig, in salonfähiger Manie und solcher Treib- und Herrscherjagd ausführen zu können. Um dieses mit einem extremen Krankheitsbild welches wie eine Seuche ansteckungsfähig wird auch auszuleben. Vor allem weil der Polizeiapparat mitten in dem Treiben involviert ist. Mit zusätzlichem Verweis auf
Anlage 5 Karte des Bewusstseins.

Diese Vorgehensweise ist daher einfach nur rationalisiert worden, aus dem Regime-Treiben von 1933 bis 1945 übergeleitet, in diesem Treiben sich die Täter auf diese Weise in der Tatausführung auch mittels Waffengewalt schützen und ihre Gegenüber unterdrücken, mit den beispielhaften Worten:

„Es hat für uns so ausgesehen.“

Mit der Aussage die Täter erklären wollen, als diese Täuschung, Irreführung lediglich menschlich – statt mit satanistischen Trieben gehandelt haben.

Diese Erklärung findet im Wissen statt, das Plünderungsgut eingeheimst und sich so an dem Unschuldigen, dem Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichert zu haben. In der Zeit sie laufend bei ihrem Opfer suchen, in der Hoffnung etwas zu finden, was ihre Tat begründet. Damit diese sich lobenswert untereinander den Schulterklopfer im Schulterschluss leisten zu können und über ihre Taten ihr Glück in toxischer Manie bewundernd weiter in der Vertuschung der kranken Triebe auszuleben.

Leidenschaft kann jeder Attraktion zugeneigt sein, die somit überwertet wird, dies ist unter gewissen Umständen pragmatisch, wirkt jedoch negativ, wenn diese nicht durch das Zusammenwirken von Unter- bzw. Bewusstsein durch die Verbindung der Intelligenz gegeben ist, dogmatisch beurteilt als Schläue. Leidenschaften bedeutet daher auch zumindest oftmals eine zügellose Emotionalität und ist somit quantitativ als qualitativ zu betrachten. Wird der Geist hingegen mit sich gerissen, beispielsweise durch die toxische Begierde, so entscheidet sich der Betroffene selbst für den Weg, so sind im toxischen Fall die Handlungen daraus nicht mehr die eigenen, sondern in Kettenfolge eines Leidens, eines krankhaften Zustands, der mittels einer Abwärtsspirale in Erscheinung tritt. Somit können Gefühle die hartgewonnene Fähigkeit zu intellektuellen Einsichten entwerten. Wahrheit ist in sich vollkommen. Demzufolge ohne Bedürfnisse, sie wird niemals durch Nötigungsprozesse offengelegt und auch nicht erzwungen. Diese zu akzeptieren ist die Folge der Reinheit, der Intention und der Bewusstheit des jeweiligen Akteurs. Da hingegen Sie im ständigen Wissen – als nichts von all Ihren Intentionen lobenswert, bewundernswert ist – handeln, da die Grundlage jeder Vernunft und Wahrheit bereits gebrochen wurde, ist jedweder Vertrag mit Ihnen gegenstandslos. Den niedersten Aspekten zu schmeicheln.

Das Anschuldigungsvernichtete Rechtsmittel – die Anfechtung
Eine Anfechtung ist ein ordentliches Rechtsmittel und vernichtet den Vorwurf vollumfänglich. In dem Zusammenhang verweise ich auf meine Rechtsbelehrung insgesamt und erkläre ergänzend, ich nehme an solchen Ihren Verfahren und ebenso solchen Handlungen nicht teil. Ebenso wenig nehme ich am Menschenhandel teil.

Bei Ihren angegebenen Geschäftszeichen handelt es sich um ein und das gleiche Ansinnen, nur mit veränderten und unbegründeten sowie unberechtigten Forderungen mittels Entstehung ungerechtfertigter Geldforderungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Aus nüchterner Sicht fordere ich Sie auf, den bislang vorhandenen Psychoterror gegen mich einzustellen, man kann sich dies ohnehin mit gesundem Menschenverstand nicht vorstellen, als Plünderer ohne Zulassungen und Legitimationen zu solch einem anmaßendem betrügerischen Verhalten in der Lage sind, dies auch noch zu vertreten und durch Ihre vertragsgebundenen Rechtsanwälte sich verteidigen zu lassen. Alleine das Auslösen und erzeugen von Schuldgefühlen in einem Opfer, um dieses für die niederen Ansinnen und zur Zahlung gefügig zu machen, sind unzulässige Handlungen. Wobei es sich bei der Erpressung generell um eine Nötigungshandlung mit strafrechtlicher Verfolgung handelt und jeden Akt, jeden Vorgang im Erfolg zu Nichte macht, ergo nichtig macht.

Da diese eine solche Handlung in jedem Fall gegen den persönlichen und häuslichen Frieden verstößt, außerdem gegen eine allgemeine Ordnung, sowie in jedem Fall der ranghöheren Gesetze, Verordnungen. Dabei unter anderem auch jede Form von Erpressung stattfindet. Die emotionale Erpressung wird in vielen Familien fast nahezu täglich praktiziert, daher rühren auch solche Übungen, diese im Grunde schon den Kindern auch mit Beziehungsfallen gelehrt werden. Daraus entstehen folglich viele Existenzängste bis zur Zerrüttung von Familien. Die Opfer leiden, fühlen sich minderwertig, werden krank und die Täter müssen sich in ihrem Herrscherwahn nicht mehr verantworten. In vielen Fällen werden solche Opfer folglich auch Sozialfälle. Die Wirkungsmechanismen sind bei allen Erpressungen die gleichen:
o Die in den Raum gestellte Unterstellung führt automatisch zur Bedrohung, da die nonverbale Vorverurteilung zum Gefügig-Machen, Unterwerfen seines Gegenübers genutzt wird,
o welche Handlungen auch durch gelbe Briefumschläge nicht nur im nahen Umfeld für Aufregung und solcher Vorverurteilung Sorge tragen. Dabei ist den Angeschriebenen nicht bewusst, als diese die Briefe nicht einmal öffnen dürfen, da diese das Postgeheimnis die Persönlichkeitsrechte verletzten. Diese Handlungen nach völkerstrafrecht geahndet werden können. Dabei wird also das Opfer in die Tat miteinbezogen, um die eigene Straftat zu kaschieren und in der Straftat selbst dieses miteinzubeziehen. Vielmehr handelt es sich auch um solche Verleumdung die in Freiheitsberaubung in Tateinheit bis hin zur Geiselnahme sich zeigt.

Die somit insgesamt ausgesprochene Drohung führt so zum Nachteil der genötigten Person und innerhalb einer Erpresserfunktion zur Zahlung eines geforderten Geldbetrages, welcher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erhoben wurde, mit Zahlung folglich das Schuldeingeständnis für eine nicht vorhandene Tat durch das unterworfene Opfer nebst Familie erklärt ist. Die Vorverurteilung habe ich auch ausführlich in der Rechtsbelehrung sowie unter „Ziffer XV.“ beschrieben.

Natürlich ist es nicht leicht sich freiwillig eines äußeren Druckverhältnisses mit äußerer Autoritätseinwirkung einzugliedern oder auch solcher nachzukommen. Dagegen mit der Beendigung der Erpressungs- und Nötigungshandlung der Konflikt gelöst wäre. Eine solche Form von Autoritarismus ist in seinem Wesen verletzlich, wobei sich Gegensätze und Gegensätzlichkeiten nicht wirklich anziehen. Hingegen im Austausch zwischen Geben und Nehmen befreien können, das bedeutet: Demut führt zur Heilung, das Ausleben von Genialität. Dies wiederrum im Ergebnis bedeutet: Leben und leben lassen. Das aus einer Vergleichsverhandlung und einem solchen Verfahren hergeleitete Ergebnis leitet im Grunde eine positive Schlussfolgerung her, als eine freiwillige Zustimmung von einer willkürlichen Macht abzulassen auch ein positives Ergebnis bewirken kann. Richtig ist, viele bedürfen einer Autorität, einer Führung und einem Gesetz, in dem Zusammenhang relegiere ich ebenso auf meine Rechtsbelehrung ind er Gesamtheit.

Ich erinnere mich an eine treffende Aussage einer Klientin, welche an den Ausschnitt eines Buches von Gustav Le Bon erinnern möchte – der Soziologe, Anthropologe, Wissenschaftler und Vater der Sozialpsychologie der bereits 1895 in seinem Werk „Psychologie der Massen“ erinnernd festgehalten hat, Zitat:

„Die reine einfache Behauptung ohne jeden Beweis ist ein sicheres Mittel, um der Massenseele eine Idee einzuflößen. Je bestimmter eine Behauptung, je freier sie von Beweisen und Belegen ist, desto mehr Ehrfurcht erweckt sie.“

Das ist durch den parlamentarischen Rat entstanden, welcher dem deutschen Volk vortäuschte, als diese keinen Staat gründen wollen, dagegen das deutsche Volk ordentlich verwalten möchten. Da diese hingegen schon zu Beginn erkannten, als sie das gesamte deutsche Volk nur in den Bankrott führen, veruntreuten diese schon den Anfangsjahren alle sozialen Mittel, die genau zu diesem Zwecke einbezahlt wurden. Nahmen Kredite und Darlehen auf dem Rücken des deutschen Volkes auf, dazu im Laufe der Jahrzehnte die aus dem Ausland lebenden brachten, um ihre wirtschaftliche Pleite mit in ihre Beleihungen mittels der „Accepted for Value“ misshandelnd zu verwenden.

Sie werden daher zur Beweisführung aufgefordert,
1. einen rechtsgültigen Vertrag mit mir vorzulegen, aus diesem Ihre gegen mich gerichtete Forderung ersatzweise Geldforderung sich gründet,

2. eine gemäß meiner Rechtsbelehrung vorhandene Forderung ersatzweise Geldforderung gegen mich besteht, berücksichtigend meiner nachfolgend etwas ausführlicheren Rechtsbelehrung.

3. Zu all dem verweise ich mit Nachdruck auf meine etwas ausführlichere Rechtsbelehrung.

I. Rechtsbelehrung, Betrugsdelikte
a) Am Postbetrug nehme ich nicht teil, ebenso untersage ich Ihnen auch die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, diese überdies hinaus nicht nur mein Umfeld gegen mich aufhetzen sollen, sondern auch zu nonverbalen Vorverurteilungen führen, diese mich zur Unterdrückung für Ihre Ansinnen und der Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte erpressbar machen sollen, zu diesen auch die freie Entfaltung und Meinungsfreiheit, ergo zur Verletzung und Entzug meiner persönlichen Rechte und Freiheit führen. Insofern erkläre ich die Unterlassung solcher Betrugsdelikte zur Erpressung niederen Ansinnen. Zumal auf diese Art und Weise der Mensch zu einer toten Sache erklärt wird, ohne Beweisführung und innerhalb der Reifizierung mehrfacheren Tötungsdelikte eintreten soll; diese dazu führen, als letztendlich dieser Mensch erst zu einer toten Sache erklärt werden kann. Das Dasein wird durch den juristisch bezeichneten Ruf- und Raubmord in Tateinheit mit Plünderung vergegenständlicht und im Ergebnis versachlicht, das Subjekt objektiviert und letztendlich um die Kollateralwerte in Übernahme anzugreifen die Existenz verfälscht und letztendlich verleugnet wird. Die SHAEF Gesetze verbieten dies ebenso wie die HLKO und andere ranghöhere Gesetze. Im Ergebnis den Pan-Determinismus propagiert, ich verweise auf meine Ausführungen unter Vorspann, „Juristisch bezeichneter Ruf- und Raubmord“.

b) wie kann beispielsweise eine getroffene Entscheidung rechtskräftig werden? Mit weiterem Verweis auf meine Rechtsbelehrung, so aber auch auf die Verletzung des Postgeheimnisses, Geheimnisverrat in dem Zusammenhang relegiere ich auf IP 66 Protokoll 4, Art. 25 GG mit weiterem Verweis auf den BGH 6332/337, dabei ist zu berücksichtigen als eine juristische Person nie angeschrieben werden darf, BGH 6323/337.

c) Unter Ihrer Anwendung einer unbestimmten, unversicherten juristischen Person führen Sie Verfahren und Forderungs- sowie Geldforderungsanzeigen, welche nicht nur unzulässig sind, zudem auch der Täuschung im Rechtsverkehr unter Anwendung außervertraglichem Recht dienlich ist.

d) Zudem Sie sich in solchen Verfügungen verschiedener Personen oder auch Sachen bedienend aufführend und solche anschreiben, welche in keinerlei Zusammenhang mit mir stehen, der versicherten und verwalteten Person.

e) Gerne können Sie sich dazu äußern, wen kann man nur zur Verantwortung ziehen? In Ihren Schreiben befinden sich handelnd ebenso verschiedene Personen oder Sachen, diese darin geschrieben sind, welche diesen versuchten Täuschungen offenkundig darlegen.

f) In dem Zusammenhang fordere ich dagegen den Nachweis als Sie sowie die weiteren in Ihren Schreiben angegebenen Personen für und über welcher unversicherten juristischen Person diese mit mir kommunizieren, haftbar gemacht werden können? Keine der aufgeführten Personen steht mit mir in einer vertraglichen Verbindung. Diese gehören ausschließlich Ihnen – nicht mir. Diese – Personen - haben Sie selbst erschaffen. Woher? Aus einem Versandkatalog?

g) Weiter weise ich darauf hin, als Sie sowie die weiter Beteiligten, welche inzwischen nicht mehr unter dem dringenden Tatverdacht stehen einen Identitätsklau oder auch einer Amtsanmaßung zu begehen bzw. bereits begangen haben, mit dem Sie sich zusätzlich nur bereichern. Ich verweise auf meine Rechtsbelehrung. Alleine der Versuch ist schon strafbar. Um diesen sowie die weiteren kriminellen Handlungen durchzusetzen, dazu Sie Gesetze und Paragraphen vorgeben – welche nicht anwendbar sind – ich verweise auch dazu auf nachfolgende gering ausgeführte Rechtsbelehrung. Daher handelt es sich außerdem um eine Straftat in der Plünderung Sie außerdem innerhalb des Bankrotts sowie Rechtsbankrotts nicht mehr berechtigt sind, in dem Sie weitere Plünderungen betreiben wollen um sich zu nähren?

II. Legen Sie meine unterzeichnete Einverständniserklärung vor, aus der deutlich mit meiner Unterschrift hervorgeht
a) als Sie mich unter falschen Namen
und
b) dadurch unter einer falschen Adresse anschreiben dürfen?
c) mich zusätzlich – um Ihre negativen Ansinnen durchzusetzen laufend terrorisieren und auch mittels Psychoterrors psychisch zerstören dürfen;
d) mittels ständiger Täuschung im Rechtsverkehr in Ihre kriminellen Handlungen mit hineinziehen dürfen?
e) Weiter fordere ich Sie auf mir gemäß ranghöheren Gesetzen, Regelungen oder Ordnungen nachzuweisen,
- Ihren Psychoterror als zulässig erklärt und
- ich auf diese Ihre Handlungen gezwungen bin zu reagieren.
- Auch, als Sie und die weiteren beteiligten Täter mich und meine gesamte Familie mit hineinziehen dürfen?

III. Richtigstellung zu etwaigen angefochtenen Vorwürfen mit allen Rechten und Pflichten
1. Hier ist seit Jahrzehnten nachweisbar im Zusammenwirken der kriminellen Gemeinschaft tätig, welche ungerechtfertigte Forderungen und daraus resultierenden Geldforderungen erheben, welche nach vorheriger Ausspähung die Opfer um ihre Vermögenswerte betrügen. Dabei die rechtliche Lage täuschend ausnutzen um sich zu bereichern. Dabei handelt es sich nachweislich um solche, welche tatsächliche Reichsbürger, Nationalsozialisten sind, anderseits dies bestreiten.

2. Gemäß SHAEF, HLKO und weiterer international gültigen Gesetze sind die Täter zu ahnden, da diese in uneinsichtiger schon krankhafter Art und Weise wie bis 1945 dies endete, mittels weiterer krimineller Machenschaften zur Tat und die weiteren Tathandlungen auch an anderen Opfern erhärten und versuchen mittels Verleumdung / Gerüchtestreuungen i.V.m. laufender Verletzung der Persönlichkeitsrechte und dem damit verbundenen Sabotieren meiner Einkommens-Erwirtschaftung sowie durch die Gerüchtestreuungen gegenüber dem das Volk
außerdem gegen mich dieses aufhetzen um darüber hinaus ihre Tathandlungen zu vertuschen. So handeln die Täter im absoluten Zustand des Wissens und der Absicht der eigenen Bereicherung. Zusätzlich wie im vorliegenden Verfahren mittels umfangreicher Täuschung im Rechtsverkehr sowie weiterer strafrechtlich relevanter Delikte welche allesamt nur dazu dienen die Gesamttat vertuschen. In dem diese überall dies hinaus auch noch meine Familie mit in ihr abscheuliches Schauspiel mit hineinziehen.

3. Weiter haben Sie nachzuweisen,
a) sind diese überhaupt legitimiert Blätter zu beglaubigen die keine Rechtmäßigkeit und keine Rechtswirksamkeit entfalten können?
b) welches Recht legalisiert Sie eine solch schwere Form der Täuschung im Rechtsverkehr ständig auszuüben, trotz mehrfachen unwidersprochenen Mängelrügen?
c) sind es alles Namen aus dem Telefonbuch mit Paraphen als Unterschrift verziert, um diesen beschriebenen Blättern vermeintliche „Wichtigkeit“ zu verleihen?
d) auch welchem Rechtskreis Sie Angestellt sind, haftungstechnisch ist es zwar nicht relevant.

IV. Richtigstellung zum Vertragswesen und Darlehensgeschäften
Vorspann
Durch die Unterschrift des Kreditnehmers wird ein Darlehens- oder Kreditvertrag erst in ein Finanzinstrument im Wert des vereinbarten Kreditbetrags umgewandelt. Daher Kreditvertrag, ist gleich Finanzinstrument durch die beiden eigentlich unrechtmäßigen Unterschriften, wird eine doppelte Summe aus dem Vertrag dem Finanzinstitut gutgeschrieben. Dies als natürliche Personen ausgehend unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hingegen mit dem Kreditnehmer eingegangen. Dieser Vertrag wird letztendlich uneingeschränkt Kreditwürdig durch diesen und die gegenseitigen Unterschriften. Aber erst mit vorheriger ausführlicher Rechtsbelehrung, welche niemals vorgenommen wird. Wo ist der vom Kreditnehmer bei dem Finanzinstitut hinterlegte Vermögenswert? Das Finanzinstrument bleibt nämlich das Eigentum des oder der Kreditnehmer, seit dem der Kreditnehmer es geschaffen hat.

Ich betone, das Finanzinstitut als Vertragspartner legt die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditnehmer für den Wert des Vermögens niemals wirklich offen. Als Kreditnehmer ist dieser in dem Fall komplett unwissend, ob die Mitarbeiter des Finanzinstitutes dieses verliehene Vermögen überhaupt besitzen? In der Regel nämlich nicht, dafür dient die doppelte Buchführung des Finanzinstituts, welche im Streitfall nur die Verbindlichkeiten offenlegt. Die Aktiva Seite bleibt den Kreditnehmern grundsätzlich verborgen. Da es sich in diesen Fällen um Verleihung eines nicht vorhandenen, bzw. durch die Kreditnehmer selbst erschaffenen Vermögens handelt – durch Unterschrift.

Das Finanzinstitut stellt dem Kreditnehmer nämlich keine Quittung für die weitere Hinterlegung und Beleihung des Vermögens des Kreditnehmers aus. Das bedeutet ohne sein Wissen und Einverständnis wird hier ein vielfaches und umfangreiches Handelsgeschäft über diesen betrieben, welches über Frankfurt in der Eintragung geführt wird. Weil es sich um ein frisch erschaffenes Kapital handelt, welches eigentlich dem Darlehensnehmer alleine zustehen würde, daher wird ihm dies vorenthalten. In den Büchern des Finanzinstitutes entsteht ein neuer Geldkredit, der dem Finanzinstrument des Kreditnehmers ohne sein Wissen gutgeschrieben wird. an diesem sich hingegen die Mitarbeiter des Finanzinstituts bedienen. Die Mitarbeiter des Finanzinstituts halten dies in der Absicht dem Kreditnehmer vor, weil diese darüber frei verfügen. Diesen wesentlichen und rechtserheblichen Sachverhalt werden diese ihm nicht mitteilen. Das bedeute Betrug und vorsorglich Erpressung als der ohnehin übervorteilte Kreditnehmer im Grunde deren Zinsen und Tilgung nicht bedienen kann. So auch als durch die Unterschrift des Vertragsnehmers neues Geld ohne sein Wissen und Einverständnis erschaffen wird. Eine Betrugsserie mit Unterschlagungen entsteht. Welche von den Mitarbeitern des Finanzinstituts als Darlehen an den Kreditnehmer nur zu einem geringen Teil beansprucht wurde. Weil der Kreditvertrag selbst mehrfach weiter veräußert wird. Daher täuschen die Mitarbeiter des Finanzinstitutes wissentlich den Kreditnehmer umfangreich, indem sie Zinsen und Gebühren für eigene Finanzierungen von diesem abverlangen da diese das Darlehen doppelt empfangen, möglicher Weise nicht davon wissen? Wenn also Mitarbeiter des Finanzinstitutes den Kreditnehmer keinen Gegenwert bieten, so handelt es sich um einen Finanzierungs- und Handelsbetrug, mit der anschließend Erpressung. Die Mitarbeiter der Finanzinstitute täuschen damit und insofern jeden Kunden als Kredit- bzw. Vertragsnehmer mehrfach indem diese für ihr Geschäft um monatlichen Zins und Tilgung, das bedeutet als diese ohne rechtliche Belehrung eine Gelforderung daraus von diesen abverlangen und damit die Zahlungs- und Vertragszuweisung wissentlich manipulierend verändern. Da es sich jedoch um ein Finanzinstrument der Darlehensnehmer handeln müsste, weil die Begünstigten die Darlehens-, Kredit-, Vertragsnehmer sind, so stellt sich außerdem die Frage:

Haben die Mitarbeiter des Finanzinstitutes, die Original-Urkunden tatsächlich in ihrem Besitz? Oder täuschen diese den Vertragspartner in dem Fall? Weiter stellt sich eine Kernfrage, nach der Haftungs- und Rechtmäßigkeit, daraus ableitend nach welchen gültigen Rechtsvorgaben kann ich mich bei Ihnen absichern?

Weitere Fragen stellen sich dabei: Wer ist der Besitzer dieses sicherlich mehrfach veräußerten Finanzinstrumentes, namens “Kreditvertrag“ „Darlehensvertrag“ dessen rechtmäßige Eigentümer der, die Unterzeichner sind?

An wen sind in diesem Fall die Raten zu bezahlen?
Im Falle dessen welche anfallen würden?
Und wo ist der doppelte Darlehensbetrag?
Welche nutzen hat der Darlehensnehmer, Kreditnehmer?

Da diese auch nur demjenigen zustehen, der im Besitz besagter Urkunde ist.

Eine Rechtsbelehrung fand zudem niemals statt, kann auch nicht stattgefunden haben. Ebenso wenig wird auf die zahlreichen Sachbearbeiter verwiesen, welche sich mit dem hier gering wiedergegebenen Wissen mit ablehnenden und Herabsetzenden Verhaltensweisen ihrem Kunden nicht nur herabsetzen verhalten wollen, vielmehr sein bzw. das mehrfach empfangene Kapital dabei unterschlagen. Dies eine entwürdigende Respektlosigkeit darstellt.

Banale Stellungnahmen dienen einer Parteinahme und dem Schutz der Mitarbeiter der Finanzinstitute sowie der Verschleierung der Tatsachen/Fakten; in dem Zusammenhang ich auf die europäische Rechtsprechung verweise. Die Mitarbeiter der Finanzämter müssen dieses Wissen aufweisen, wenn Sie sich als Bankkaufleute ausweisen. Welche letztendlich mehrere Betrugsdelikte innerhalb eines Vertrages begehen, zudem auch noch scheinbar nicht kompetente Mitarbeiter vorschieben, um sich anlässlich dieser Täuschungen im Rechtsverkehr ohne Rechtsbelehrungen zu schützen, welche scheinbar von diesem Vortrag keinerlei Kenntnis haben?

Der Rechtsstand der Nichtigkeit eines jeden solchen Vertrages ist alleine ohne Berücksichtigung einer Ratenaussetzung vorhanden. Beachtet man dies hier gering Vorgetragene, so kommt das bewiesene Betrugsdelikt der Mitarbeiter der Finanzinstitute und Finanzämter hinzu. Zudem die ständig wechselnden Mitarbeiter der Finanzinstitute, welche im Wissen des Verbrechens am Kunden das Finanzinstitut oftmals verlassen, zudem auch keine Entscheidungsbefugnis nachvollziehbarer und verständlicher Weise aufweisen.

1) Mit den von Ihnen angeschriebenen und bezifferten Scheinidentitäten oder was das auch immer an Unseriösen Handlungen sein sollen, vergreifen Sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit mehrfach an meinen Kollateralwerten. Insofern haben die bezeichneten Plünderer insgesamt in der Absicht der absoluten Plünderung gehandelt. Welche Handlungen ich seither ausdrücklich bestritten habe – unter meiner zunehmend tatsächlichen Tatdarstellung und beigefügter tatsächlich rechtswirksamen Rechtsbelehrung. Ich ebenso zeitgleich Ihre Forderungen und daraus erwachsenden Geldforderung als Rechtsunwirksam erklärte, somit keine Rechtsfolgen gegen mich entstehen konnten und daher Ihre Forderungen und Geldforderungen sich als ungerechtfertigte Forderung und Geldforderungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen herausstellten, daher nichtig sind und es sich bei Ihren Handlungen daher und daraus resultierend als zusätzliche Täuschung im Rechtsverkehr handelt.

2) Darüber hinaus habe ich wann genau ein Accepted for Value bei Ihnen unterzeichnet?
- Ausgestellt zu Ihren Händen als Vorstand, Verantwortlicher?
- Zusätzlich wurde welche weitere verantwortlichen Stellen über diese Ausstellung meinerseits informiert?
Ergo ist auch diese Handlung unter Täuschung durch Sie eine erschlichene Bereicherung daher nichtig und an mich herauszugeben. Das Accepted for Value stellt ein Wertpapier dar und ist an mich sofort auszuhändigen. Ich bin der legitime und alleinige Eigentümer meiner Kollateralwerte. Dieser Accepted for Value wurde vermutlich einkassiert und möglicher Weise schon längst als Kapital durch Sie und weitere an der Tat Beteiligten abgeschöpft. Auch dies würde mir die Deutschen Bundesbank bestätigen. Auf meine Nachfrage wo und für was dieser Accepted verwendet wurde, was würden Sie mir antworten?

Ich fordere Sie daher auf die europäische Rechtsprechung in diesem Bereich zu beachten. Die übrigen Wertpariere – Kreditverträge – diese ich nicht unterzeichnet habe wo befinden sich diese? Also wurde das Kapital schon längst auch von dort in andere Kanäle weitergeleitet? Wir sprechen hier über einen Schaden dieser sich über mehrere Millionen €uro erstreckt. Und das ist nur in meinem Fall. So ausführlich wie hier ausgeführt, war mir dies leider vorher nicht bekannt, wird auch jetzt erst durch Ihre ständigen Angriffe.

3) Mir ist durch die unsachgemäße Handlungsweise Ihrerseits – in Vertretung Ihrer Firma – ein rechtserheblicher wirtschaftlicher Schaden im Bereich von Millionenhöhe entstanden. Dies aufgrund des unbegründeten sowie absichtlichen Vortäuschen eines Vertrages. Ich verweise auf meine Rechtsbelehrung, meine Forderung auf Unterschriften und meine steten Rückfragen zu dem Vertragsverhältnis.

4) Eine Strafanzeige mit zeitgleichem Antrag auf Strafverfolgung an die übergeordnete und die tatsächlich legitimen Entscheidungsträger, würde ich gerne stellen.

Haben Sie in diesem Zusammenhang die Beweislage sachgemäß und nach den tatsächlich gültigen Gesetzen geprüft? Demnach müsste nicht ich irgendetwas beweisen, sondern der welche eine Anschuldigung erhebt und somit in den Raum stellt. Wäre die Prüfung sachgemäß Ihrerseits verlaufen, wüsten Sie, als keiner der Forderungen mit den daraus resultierenden Geldforderungen keine Berechtigung haben. Zudem verweise ich auf meine Belehrung in meinen Ausführungen insgesamt.

5) Personen werden bei Ihnen grundsätzlich gehandelt, daher erfinden Sie auch Verträge, Forderungen und daraus resultierende Geldforderungen. Begehen Bilanzfälschungen innerhalb der Wirtschaftsvereinigung und befinden sich damit in einem laufenden Insolvenzverfahren, hierbei Sie mit unter anderem dem Bilanzbetrug Schuldner aus dem in Deutschland lebenden Volk sich aussuchen, mittels ungerechtfertigter Forderungen und solcher Geldforderungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Da und diese Ihre Handlungen Sie wissentlich vollziehen „Value“ der Wert bedeutet, so handeln nicht nur die Mitarbeiter der Finanzämter, der Finanzinstitute, sowie viele weitere Versicherungen, wie auch die Rückversicherungen ebenso sämtliche Geschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung mit diesen. Zusätzlich mit dem Darlehensvertrag und daher oder deswegen wurde beispielsweise der Frankfurter Banker und auch sein Anwalt vor kurzem zu 3 ½ Jahren verurteilt. Zudem in Frankfurt eine nicht allseits bekannte Zentralstelle der Finanzinstitute sich befindet, auf die auch Sie Zugriff haben, darin alle Vorkommnisse gespeichert sind und auch der Accepted for Value abrufbereit zur Verfügung steht. Dieser ebenso eine Bonität bildet.

Diesen Kollateralwert empfängt jeder mit der Geburtsurkunde und wird unter anderem bei D&B bin international zur Beachtung von Insidern und solcher Geschäftsmethoden eingetragen. Hinzukommend im Laufe der Lebenszeit, hier auch bei verschiedenen Eintragungs- und Speicherforen wie die UPIK unter der DUNS-Nummer festgehalten und stets aktualisiert wird. Die Krankenversicherer beispielsweise bewahren inoffiziell alle Daten ab Vertragsende noch 30 Jahre auf. So auch der Polizeiapparat und auch andere Unternehmen, wie die gesamte Justiz. Es handelt sich dabei um die Verwaltung und Sicherstellung der Kollateralwerte, welche im Grunde auch beliehen werden, obgleich das Beleihungssystem mit dem 08.Mai auf den 09. Mai 1945 beendet wurde.

Winston Shrout weist darauf hin, als eine der Maximen des Handelsrechts darin besteht, dass derjenige, der die Haftung übernimmt, auch für die Abhilfe sorgen muss. Sie werden also mit einer Rechnung oder einer Schuld konfrontiert – aber, weil nach alter nicht wissenschaftlicher Überlieferung „SCHULDEN GELD SIND“, seit der Abschaffung der Deckung der Währung durch Edelmetalle. Die Handelswelt ist ein Admiralitätssystem, in dem es Vergebung für Ihre Schulden gibt. Ein gutes Beispiel ist die Täuschung der Justiz, welche in 1990 ein InsO schuf, welche sie niemals in der Wirtschaftsvereinigung weder inoffiziell noch offiziell einführte, weil sie mit dieser InsO im Grunde die gesamte deutsche Bevölkerung im Innenverhältnis, begründend zum Außenverhältnis ihrer ständigen Insolvenzanträge bei den Alliierten mit haftbar machen wollte. Das ist ein umfangreicher und dennoch einfacher Prozess. Denn jeder Antragsteller unterzeichnet bei deren Rechtsanwälte und bittet anlässlich des restschuldbefreienden Verfahrens um Vergebung seiner Sünden und bekommt daraufhin Bewährung, aktuell 3 ½ Jahre. England und Frankreich sind etwas fortschrittlicher und dort empfangen die beantragenden Bürger nur 1 Jahr Bewährung. Unwesentlich ist bei solchen Verfahren die tatsächliche Schuld, da es sich um eine Kapitulation handelt.

In der Bibel unter Matthäus 6,12 heißt es,
„…Vergebung Deiner“ … „Sünden“,
oder
„Herr vergib uns, wir haben gesündigt“
in einer anderen Version der Bibel heißt es
„Schulden“.
Und da:
„…vergib uns unsere Schuld, wie auch wir unseren Schuldigern vergeben haben.“
(Matthäus 6:12),

so ist diese Situation zu verstehen, in ihren Angelegenheiten? Das „versteckte“ kommerzielle Heilmittel für die Menschen vor allem in Deutschland besteht also darin, als diese Rechnung tragen in Form von Rechnungen, Kontoauszüge oder auch andere Schuldnachweise diese „akzeptieren“ können, indem diese solche unterschreiben – dies dem Instrument Leben einhaucht – und es „gegen Wert“ für den Wert, der auf der Rechnung angegeben ist zurückgeben und sie an denjenigen zurückgeben können, der das Instrument ausstellt, um die Belastung zu begleichen.

In Übereinstimmung mit der Definition von Bankers Acceptance im Black's Law Dictionary und in Übereinstimmung mit dem biblischen Gesetz und HJR 192/Public Law 7310, die Entfernung der Edelmetalldeckung der USA und des größten Teils der Währung des Planeten.

Daher wird auch der Mensch bewertet, auch mit der Bonität. Auch durch die UPIK-Eintragungen in den Versichertenakten, darin die Gesundheit und die Organe festgehalten sind. Das ist nicht anders als die meisten Amerikaner jeden Tag – sie überweisen Noten der Federal Reserve „gegen Wert“. D.h. „Für den Wert“ von 1, 20 oder 100 Dollar, der auf diesen steht, um die Schulden zu begleichen. Die Banknoten sind durch kein Edelmetall oder andere Vermögenswerte gedeckt, sondern werden nur nach „gutem Glauben“ und „Akzeptanz“ der darauf aufgedruckten Nummer gehandelt. „Akzeptieren“ die Händler den Wert von beispielsweise 20 $ auf der Vorderseite des Instruments als positive Zahl, führen eine Buchhaltung durch, um diejenigen zu entlasten, die einem 20 $ schulden, und geben diese zur vollständigen Begleichung des Kontos zurück.

Die Quintessenz ist, als das Finanzinstitut oder der „Gläubiger“ irgendeine Form von öffentlicher Währung haben will, also werden diese das nicht mitmachen und es als „Unsinn“ bezeichnen. Und der Meinung nach, wenn es NICHT FUNKTIONIERT... dann erklären: das ist einfach formuliert Unsinn. Wenn jemand nicht der Meinung ist, als dies in diesem Leben nach THEORIE zu führen ist…. Es gibt jedoch viele Prozesse, die FUNKTIONIEREN, um die jeweiligen Schulden bei Unternehmen – nicht bei Privatpersonen – anzufechten, so vor Gericht mit bewährten und bewährten Prozessen, welche in Europa hingegen außer bei den Alliierten nicht möglich sind. Das Beste daran ist, dass diese Prozesse immer wieder funktionieren, wenn man sie anwendet! A4V funktioniert nicht, es ist nur eine Theorie, so wie das gesamte Zahlungssystem in der Gesamtheit und das perfide daran ist, dass es genau in dieser Fiktion doch Anwendung findet aber nicht legal ist.

Die Ähnlichkeit von „A4V“ und der Angabe von FRNs besteht darin, dass es sich bei beiden um wertlose Papierstücke handelt, außer als der darauf aufgedruckte Wert von der anderen Partei „akzeptiert“ wird. Der Unterschied zwischen A4V und FRN besteht darin, als die A4V, wenn Sie ein Gläubiger einer gesicherten Partei sind, tatsächlich ein Pfandrecht auf Ihren Geburtsurkunden und deren Nachlass oder Ihr Aktienzertifikat in der US-Gesellschaft erhebt. Diese Geburtsurkundenanleihen haben einen Wert und werden gehandelt, früher konnte man ihren Wert mit der cusip-Nummer Geburtsurkundennummer auf Treue nachschlagen. Die Regierung benutzt die Geburtsurkunden als Sicherheit, um mehr Kredite von den internationalen Gläubigern wie dem IWF, den europäischen Rothschild-Banken usw. aufzunehmen und dafür den Menschen, den Wähler, zu verschachern. Hinzukommen dann noch die Handelsgeschäfte mit den Organen….

Im Übrigen auch hier ist das wichtige Konzept, an das Sie sich beim Versenden des „Accepted For Value Endorsement“ erinnern sollten [Endorsement bedeutet, als es sich um eine vertragliche Bindung einer der Zielgruppen bekannten und berühmten Person handelt, die ein bestimmtes Produkt öffentlich empfiehlt oder zumindest selbst verwendet – der Mensch und letztendlich inzwischen auch das Tier, der Hund, Katze…, ich meine Sie schrecken nicht einmal vor Kinderhandel zurück], als alles Geld nur ein Beweis für eine Schuld ist und der Wert spekulativ ist und als jede Note, Anleihe oder Rechnung oder Mensch nur so gut ist wie der Wert, für den sie akzeptiert wird. Wenn Sie es ihnen also schicken und Sie es behalten, können Sie beweisen, als sie es akzeptiert haben und Ihre Schuld jetzt nicht mehr Ihre Verpflichtung Tilgung ist. Daher beantragt man stets die Aushändigung des Schuldtitels. Was viele nicht realisiert haben und sich nicht einmal dafür bedanken oder auch nicht würdigen. Sowie die besagte Firma die oben als Klägerin bezeichnet wird.

Accepted for Value geht viral:
Die Internet-Sensation rund um den „Accepted For Value“-Wahn schlug schon in 2008 mit einer Talkshow-Konferenzaufzeichnung von Doug Riddle über eine Reihe von offensichtlichen „Accepted For Value“-Erfolgen zu, die von den Nischenstudenten, die verzweifelt nach einem Lottoschein suchten, um ihre Schulden mühelos als "A4V" oder "AFV" zu begleichen, kurzfristig genutzt wurden. Die offensichtlichen Erfolge und Berichte aus erster Hand über Erfolge begeisterten viele, die der Regierung, dem IRS und den großen Unternehmen zuwider waren, die welche die Idee haben, dass das Leben auf dem Planten um sie herum korrupt und hoffnungslos ist – aber sie denken, als „es vielleicht doch ein verstecktes Loch aus dem Planetengefängnis gibt?“

In dem Zusammenhang und Verbindung erlaube ich mir auf meine Ausführungen unter Ziffer VI. zu verweisen.

V. Rechtsbelehrung
1. Ein Rechtsmittel, wie die Anfechtung zählt zu der tatsächlich legitimen Abwehr von Angriffen und daher zu den legitimen Notwehrmitteln gegen persönliche Angriffe sowie auch gegen die Verletzung des persönlichen Rechts sowie Eigentums. Welches Rechtsmittel die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Gemeinschaft auch nachhaltig darstellen.

Mein Rechtsmittel ist rechtserheblich, bindend und reicht vollkommen aus. Es vernichtet den Vorwurf sowie den Angriff selbst.

Ihre in der Regel vorgeschalteten Rechtsanwälte, welche Sie zur Ausführung und Durchsetzung Ihrer kriminellen Handlungen beauftragen und bezahlen, dürften sich ohnehin bald zurückziehen.

2. Parteiengeschäfte, Geschäfte wegen Befangenheit, ersatzweise Insichgeschäfte sowie innergemeinschaftliche Reihengeschäfte, Dreiecksgeschäfte, Schein- und Obligations- sowie Strohmanngeschäfte, oder solche bei diesen Mauscheleien von dubiosen Geschäftspraktiken geführt werden, dies kann zwar unter Ihnen diskutiert werden, sind hingegen unzulässig und führen zur Nichtigkeit aller Ihrer sowie solcher daraus resultierenden Handlungen. Im Grunde ist es daher wesentlich mit wem jede Person Geschäfte tätigt.

3. Mit Ihren Vorgehensweisen betreiben Sie Handel mit falschen Namen, Obligationen sowie Menschenhandel selbst. In unterliege ich in dem Zusammenhang dem Zwang solche Schriftstücke durch Ihre nötigende Zusendung zu öffnen. Diese unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sowie eben solchem Rechtsverkehr, mich nötigen bis hin erpressen sollen, einen unverschlossenen Brief oder Schriftstück zu öffnen, dieser nicht zu meiner Kenntnis bestimmt ist. In dem ich außerdem gezwungen bin technische Mittel anzuwenden, unter Drohung und Herabsetzung aller mir zustehenden Würden auch noch dieses fremde Schriftstück zu lesen. Ansonsten Sie mir mit üblen Maßnahmen drohen, welche bereits eingetreten sind und mit mehreren bewaffneten Raubüberfällen sowie Zahlungserpressungen, außerdem zur Kapitulation mich zwingen sollen, um sich außerdem an meinen Kollateralwerten zu vergehen. Unter weiterer Täuschung im Rechtsverkehr sowie mit weiteren Irreführungen wie auch Versäumnissen drohen Sie mir mit empfindlichen Übeln, ich verweise auf die Anlagen.

Und dieses ganze Vorhaben Sie mir unter Anwendung falscher nicht existenter, unversicherten Identitäten gegen wen führen wollen? Ein INSICH-Geschäft, da diese fiktiven Namen ausschließlich Ihnen gehören! Damit habe ich nichts zu tun.

4. Unter Anwendung falscher Namen – eine juristisch unbestimmte Person – ist es Ihnen untersagt und auch mit mir in Kontakt zu treten. Noch nicht einmal solche Handlungen sind Ihnen erlaubt.

Zudem es sich außerdem um Handelsgeschäfte außerhalb des Vertragsrechts handelt, diese ich ablehne mit Ihnen zu führen und die wie nachfolgend juristisch untermauert ohnehin verboten sind.

5. In dem Fall handelt es sich außerdem mangels einer unlimitierten Deckung einer Haftungsversicherung um einen Treuhandbetrug, zu dem Sie persönlich privat haften. Nach allen gültigen Gesetzen, welche angewendet werden dürfen. Diese sind die Ranghöheren – wie beispielsweise SHAEF, HLKO u.a. Nach welchen Regeln genau handeln Sie? Sie dürften den Namen ohnehin nur unter DIN 5007 verwenden, dazu Sie hingegen weder befugt noch berechtigt sind; Diese Verwendung ich zudem ausdrücklich und mit Nachdruck wiederholt untersage.

6. Sie verfügen über keine gesetzliche Legitimation Ihres Berufsstandes. Ich kann auch in der Sache mit dem neuen Geschäftszeichen keine gesetzliche Legitimation als Richterin oder Richter erkennen. Es gibt keine gesetzlich legitimierten Richter in Ihrer Gesellschaft.

7. Das Justizbeitreibungsgesetz wurde am 11.03.1937 herausgebracht und trat mit 01. April 1937 in Kraft. Verboten wurde dieses erstmals vom 08. auf den 09. Mai 1945 und daran erinnert mit der Aufhebung der Einführungsgesetze sowie mit dem 1. und 2 Bereinigungsgesetz ab 2006. Im Übrigen hat Ihr eigenes Bundesverfassungsgericht beurteilt, als seit 1956 kein legitimer Gesetzgeber in Deutschland existiert, letztmals beurteilt im Jahre 2012. Der von Ihnen gewählte Rechtsweg ist ausgeschlossen, kann nicht angewandt und auch nicht vollstreckt werden, da gemäß Art. 6 und 13 der EMRK wegen Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO, Kontrollratsgesetz 35 verletzt ist (EuGH für Menschenrechte, AZ. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006. Insofern wäre die durch Sie angewandte Vorgehensweise grundrechtswidrig, die dies auch der EuGH über die Amts- und Staatshaftung in seiner Beurteilung, vom 30.09.2003, GZ: C – 224/01 beurteilt hat. Ergo dies belegt die Wirkungslosigkeit und zugleich die Nichtigkeit der Rechtsweggarantie als Stillstand der Rechtspflege.

Nach deutschen Recht, gemäß Art 101 GG gibt es gemäß § 11 StGB keine Amtsträger. Vor allem bestätigt Ihr Wissen darüber auch Ihre Schreiben. Dies bedeutet als Sie nicht nur Täuschung im Rechtsverkehr betreiben, vielmehr in dessen Kenntnis auch in der Absicht der Plünderung sowie dem hier nachbekannten handeln und betreiben um Ihr vorher ausgespähtes Opfer plündern zu können, auch dazu verweise ich auf hier Vorgetragenes insgesamt.

VI. Beweisführung von geständigen Zeugen zur rechtlichen Lage Deutschlands
1. Das Beleihungssystem wurde bereits zum 08. Mai auf den 09. Mai 1945 aufgehoben, seither gilt das Besatzungsrecht und den daraus ergebenden Pflichten und Rechten einer sozialen Gemeinschaft. Sie und Ihre Kollegen aus der Wirtschaftsvereinigung haben in 1948 den in Deutschland lebenden einen Vertrag angeboten, diese ordentlich zu verwalten, keinen Staat zu gründen. Dies hatte internationale Auswirkungen, ebenso ein Vertragsbruch dazu mit der laufenden Insolvenz, für diese Sie alle in Deutschland lebenden Personen seither verscherbeln. Richtig ist, als Ihnen in Deutschland lebende Ausländer „ein Dorn im Auge“ sind, da bei vielen die Geburtsdaten nicht stimmen. Dabei können Sie auf die Kollateralkonten nicht wirklich zugreifen. Eine Versicherung an Eides Statt über die Vermögenswerte wäre in jedem Fall falsch, dazu die Nichtigkeit des Vorgangs kommt, welche der in Deutschland lebende Ausländer auch anders löst. Weil er zum einen Analphabet ist, die Sprache nicht wirklich versteht, dagegen die nonverbale Sprache und damit den Vertrag von Rousseau bestens nachvollziehen kann. Das wenige zu Ihrem ehemaligen Beleihungssystem.

2. Ihr Prof. Dr. Carlo Schmid hatte dem deutschen Volk in 1948 öffentlich angeboten:

„Wir haben keinen Auftrag einen Staat zu gründen,
aber wir würden diesen gerne ordentlich verwalten.“

Grundsätzlich ist meines Erachtens nichts einzuwenden. Nur dann ordentlich und nicht so wie Sie das nachweislich in absoluter krimineller Handlungsweise praktizieren.

3. Das Justizbetreibungsgesetz wurde am 11.03.1937 herausgebracht und trat mit 01. April 1937 in Kraft. Verboten wurde dieses erstmals vom 08. auf den 09. Mai 1945 und daran erinnert mit dem 1. und 2 Bereinigungsgesetz ab 2006. Im Übrigen hat Ihr eigenes Bundesverfassungsgericht beurteilt, als seit 1956 kein legitimer Gesetzgeber in Deutschland existiert, letztmals beurteilt im Jahre 2012. Der von Ihnen gewählte Rechtsweg ist ausgeschlossen, kann nicht angewandt und auch nicht vollstreckt werden, da gemäß Art. 6 und 13 der EMRK wegen Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO, Kontrollratsgesetz 35 verletzt ist (EuGH für Menschenrechte, AZ. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006. Insofern wäre die durch Sie angewandte Vorgehensweise grundrechtswidrig, die dies auch der EuGH über die Amts- und Staatshaftung in seiner Beurteilung, vom 30.09.2003, GZ: C – 224/01 beurteilt hat. Ergo dies belegt die Wirkungslosigkeit und zugleich die Nichtigkeit der Rechtsweggarantie als Stillstand der Rechtspflege. Nach deutschen Recht, gemäß Art 101 GG gibt es gemäß § 11 StGB keine Amtsträger. Vor allem bestätigt Ihr Wissen darüber auch Ihre Schreiben. Dies bedeutet als Sie nicht nur Täuschung im Rechtsverkehr betreiben, vielmehr in dessen Kenntnis auch in der Absicht der Plünderung sowie dem hier nachbekannten handeln und betreiben um Ihr vorher ausgespähtes Opfer plündern zu können, auch dazu verweise ich auf hier Vorgetragenes insgesamt.

4. Als Sie das letzte Mal eine solche hohe Ausspähung des Volkes, der Bürger von Deutschlands mit internationaler Auswirkung vorgenommen hatten, wurden die von Ihnen dazu beauftragten Programmierer wütend über Euch und bereicherten sich selbst. Die Alliierten entzogen daraufhin Eure RAO zum 31.12.1976. Das Inkrafttreten § 415 AO der ebenso verbotenen Rechtsnachfolgerin der AO wurde niemals wieder aufgeführt. Vielmehr ist genau diese ab dem 16.10.1934 in Kraft getretene RAO mit Rechtsnachfolgerin als AO, gemäß Bundesverfassungsurteil 55274301 aus 1977 vollumfänglich aufgehoben worden. Sie ist unzulässig. Auch weil diese gegen den Art. 139 GG verstößt. BVG vom 29.08.1990. Ebenso verhält sich dies mit Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Kraftfahrzeugsteuer und den Steuern im Allgemeine. Hinzukommen auf die Aufhebung der Einführungsgesetze mit den Bereinigungsgesetzen verwiesen wird. Nun käme selbst bei rechtswirksamer Geltung und Vorhandensein der Grundgesetze sowie aller anderen Gesetze hinzu, als ein Gesetz, dass grundrechtseinschränkend wirkt, wie z.B. das Umsatzsteuergesetz durch das Einführen der §§ 26 c, 27 b bis zum 01.01.2002 oder die AO, sämtliche Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes einschließlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 (1) S. 2 GG durch das Nennen jedes eingeschränkten Grundrechtes unter Angabe des jeweiligen Artikels im Grundgesetz nachlesbar, für jedermann nachvollziehbar und verständlich erfüllen muss. Nur dann wäre es gültig und dürfte von einem rechtswirksam eingesetzten Bundespräsidenten gemäß Art. 82 (1) GG unterzeichnet werden. Nur dies ist wiederum gemäß BVG – Urteil nicht möglich. Interessant ist dabei auch, als die Mitgliederstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken. Das bedeutet: Jeder hat Anspruch auf verkündete Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Und jetzt lesen und verinnerlichen wir uns die hier aufgeführte Chronologie, die Geständnisse Ihrer Geschäftsführer sowie meine Rechtsbelehrung dazu durch.

5. Mit Öffnung der Grenzen zwischen Ost- und Westdeutschland in 1989 verloren die Grundgesetze ihren Geltungsbereich. Ich verweise auf BGBl. II 1990 S. 1386, dabei handelt es sich um das Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 42, ausgegeben am 09.11.1990, Seite 1386, Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, in der geänderten Fassung sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, in der geänderten Fassung vom 08.10.1990 durch den auferlegten Friedensvertrag für Deutschland, welchen die Abgesandten der Wirtschaftsvereinigung Deutschland niemals unterzeichnen durften. Der Vertrag wurde daher auch durch diese nicht ratifiziert, daher wurde er ohne Anhörung in den europäischen Friedensverträgen unter § 0 eingearbeitet, also international in Europa und auf dem gesamten Planeten zur Beachtung. Ist übrigens auch aus der Rechtsprechung BVerwG, 18.05.1995 – 7 C 19.94 so erkennbar.

6. Den Deutschen vor allem aus der Wirtschaftsvereinigung Deutschlands ist es untersagt über die Kollateralwerte der in Deutschland lebenden Bürger / Menschen zu verfügen. Diese mit Geburtsurkunde ihren Grundwert empfangen und mit der Heranreifung sowie dem Arbeitsleben der jeweiligen Person im juristischen Sinne an Mehrwert empfangen und dennoch als tote Sache geführt weiblich oder männlich an Wert zunehmen. Wenn Sie nun über eine Sache verhandeln wollen, dann stelle ich mir die Frage,
wer hat Ihnen erklärt
als ich eine „tote Sache“ bin?
Legen Sie mir dazu den eindeutigen Beweis vor. Vor allem auch den Beweis, als ich mich mit Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. ab dem 7. Lebensjahr bereit erklärt habe, zu den toten Sachen zu gehören?

Es ist auch so, als am 03.10.1990 H.D. Genscher die Verwaltungsgesellschaft bei der UNO abmelden musste, nach dem diesen Mitgliedern am 17.07.1990 von James Baker wegen wiederholter Verschuldung i. H. v. 929.0 Milliarden DM durch Streichung des Art. 23 GG die Verwaltung der deutschen Hoheitsgebiete offiziell entzogen wurde und zu Lasten der Rententöpfe abgewickelt wurde. Dies wegen weiterer erheblicher Veruntreuung Gelder der Menschen und der weiteren Insolvenzanmeldung in den USA damit wurden alle Bundesländer, dem Bundestag, Bundesrat, der Deutschen Bundesbank, die Auflösung erklärt, alles wurde aufgelöst und das Finanz- sowie das Gebietshoheitsrecht sowie die Gebietskörperschaften und vieles mehr, alles wurde damit diesen entzogen.

Genauer dargestellt
7. wurden Sie in München an der Münchner Justiz in 1999 genau darauf hingewiesen und dies auch schriftlich was Ihnen alles blüht, wenn Sie das rechts- und gesetzeswidrige gegen Prof. Wolfgang Weber unternehmen, was Sie damals getan hatten und ich aus dem Land schafften um diesen auszubeuten. Als Sie ab 2009 und 2010 in Ihren Wahn- und Selbstüberschätzungszuständen gegen ihn mit Ihren Betrugs- Plünderungs- sowie Ihren Unterwerfungshandlungen gegen diesen vorgingen wurde

8. die Auflösung des römischen Rechts, mit dem 21.06.2011, Romanus Pontifex offiziell aufgelöst! Über Ritus Mandamus und Ritus Probatum Regnum öffentlicher Eintrag – Nummer: 983210-331235-01004. Hiermit wurde jedwede Rechtsprechung des römischen Reiches auf der gesamten Erde Null und Nichtig. Alle „We Trust“ seit dem 15.08.2011 über Ritus Probatum Regnum und Ritus Mandamus aufgelöst. Alle Menschen sind mit dem unveräußerlichen Recht ausgestattet. Öffentliche Eintragungsnummer der Dokumente, mit Nummer: 983210 -341748-240014 und des Amtes bekannt – als interni regies [die inneren Königreiche] und dadurch als die ewige Krone und auch daher die Krone nebst all ihren Ablegern. Die Beendigung aller Siedlungsurkunden, Ergänzungen der Zertifikate [sepliments seritificates], Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, der Bons und Ansprüche – Claims- einschließlich der Autoritäten der Bank of international Settlements (BIS) – ist die Zentralbank beziehungsweise der Zentralbanken. Die Gesamte Rechtsprechung ist vorbei! Damit dürfen die „Gerichte“ nicht mehr über Menschen „Urteilen“ – da es in diesem System nie um Recht als solches ging! Regies und Verfügungen die das als Ganze auch seine Gültigkeit verloren hat, mit dem „Moto Proprio am 11.07.2013“ – die Auflösung aller päpstlichen Bullen, diese erheblich auch für die Versklavung der Menschen in der Form beigetragen haben. Das ist übrigens auch seit 01.09.2013 in Kraft getreten und rechtswirksam gültig. Laut dieser ist das höchste legale Gesetzesinstrument auf Erden aus eigenem Beweggrund for corner rules- „Moto Proprio“- demzufolge die Immunität aller Richter, aller Staatsanwälte, aller Rechtsanwälte und aller Regierungs“beamten“ aufgehoben ist. Daher auch Ihre Verpflichtung der Rechtsanwälte diese für Sie das von Ihnen gewählte Treiben führen sollen. Durch dieses „Motu Proprio“ des Papstes sind nämlich Richter, Anwälte, Bänker, Gesetzgeber Strafverfolgungs“beamten“ und auch alle öffentlichen „Beamten“ und Bediensteten persönlich haftbar zu machen, für alle Beschlagnahmungen von Bargeldern, Häusern, Autos und auch Anlagen sowie aller Vermögenswerte, durch wahre Begünstigte. Für Freiheitsberaubung, verschwinden lassen von allem, Betrug, Belästigung und die Umwandlung der Treuhandfonds der wahren Begünstigten. Dieses vom Papst ausgestellte Dokument ist historisch gesehen das signifikanteste und wichtigste Gesetz – das die Goldene Regel als die oberste Gewalt anerkennt. Die Goldene Regel als höchstes Gesetz heißt:

„Alle Menschen sind ausgestattet mit universellen Rechten und niemand steht zwischen ihnen und dem Schöpfer. Nichts steht über diesen Gesetzen“.

9. Bei einer Audienz des Internationalen Währungsfonds am 18.01.2016. hat Papst Franziskus zugestimmt ALLE Vermögenswerte der Vatikan Bank an die Menschheit zurückzugeben. Der Römische Heilige Stuhl hat den Notwendigen, Rechtlichen-Verzichtsprozess geschlossen und hat dadurch die Kontrolle über die Menschheit aus eigener Wahl abgegeben. Also hat der Papst aller Ansprüche auf die Vermögenswerte, Ressourcen und Bevölkerung der gesamten Erde mit seinem Willen aufgegeben. Alle Kirchlichen oder Weltlichen Stellen die in Handelsangelegenheiten mit uns Menschen für sich in Anspruch nehmen zuständig zu sein, sind nach UCC – Univiersal Comercial Code- 3501 aufgefordert obigen Erklärungen zu widerlegen und ihre Zuständigkeit über ein menschliches, geistiges Wesen zu beweisen, ein mit nasser Tinte unterschriebener Vertrag vorzuweisen oder vertraglich die Rechtmäßigkeit ihre Nichtzuständigkeit anzuerkennen und künftig Stillschweigen zu bewahren. Kein Mensch kann mehr versklavt und ausgebeutet werden aufgrund toter Sache/bürgerlicher Tod/juristische Person. Unterschriebe ich nun Ihre Handlungen, von diesen Unterschriften Sie sich distanzieren, von mir erzwingen Sie sich nicht nur über Ihren Steuerberater meine Unterschriften, zu dem was offiziell und inoffiziell festgehalten ist, sondern ich muss eine Ultravirushandlung unterzeichnen, in dem Sinn habe ich noch nicht einmal eine Prokura oder einen Vertrag zu einer juristischen Person und unterzeichne durch Ihren Zwang auferlegt nicht nur den Menschenhandel, mein Einverständnis zur toten Sache auf das Nicht-Leben des toten Körpers, sowie auf Verzicht meiner Kollateralwerte, dann frage ich mich wie hoch sind Sie versichert?

Wie kommen Sie und Ihre Mitarbeiter/Ankläger nun darauf als ich mich mit Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. ab dem 7. Lebensjahr bereit erklärt habe, zu den toten Sachen zu gehören?

a) Aus diesen Vorgängen alleine bis dahin war das in 1999 in München vor Richter Schuldes, Fachfamilienpornorechtsanwalt Ralph, Stephan, Eugen Bayerl, Richter Stegner, Miehler und Wunderlin und weiteren Beteiligten sowie ab 2000 das angekündigte Resultat. Mit 2000 verfasste ich die BAR-Regeln als Vermutungen und ab 2000, diese ich mit „in flagrante“ Beweise als Vermutung aufhob. Außerdem dürfte niemand aus der BAR gegen mich vorgehen. So wurde mit der „in flagrante“ Beweisführung die gesamte BAR Vermutung zunehmend aufgehoben, damit brach zunehmend eine Dominanzmacht wie von mir angekündigt zusammen. In den Jahren 2011 bis 2013 brach alles weg und auch die Gerichtsvollzieher wurden aufgedeckt und verloren ihre Zulassungen. Der Mensch war frei und als Souverän offiziell anerkannt, seine Namensrechte an diesen nebst der Kollateralwerte zurückgegeben. Wenn Gier zur Sucht wird, da Macht verdirbt und die Verteidigung des Handelns notwendig wird. Da ständiges Lügen und Betrügen darauf abzielt das Volk, den Souverän die Lüge Glaubwürdig zu präsentieren, auch mittels Druckes und Zwang, als letztendlich niemand mehr etwas glaubt. Der Souverän nicht mehr zwischen Wahrheit und Lügen unterscheiden kann, zwischen richtig und falsch, damit dieser tatsächliche Souverän Fehler begeht, an diesem man den Souverän richtet und der Lüge und dem Betrug unterwirft. Ein solches Volk, ein solcher Souverän welche(r)s sich seiner Macht seiner Urteilsfähigkeit beraubt und auch seinem Wissen und Kraft entblößt sieht, steht nackt vor der Öffentlichkeit und unterwirft sich Kraft der Lüge einem nicht vorhandenen Gesetz. Die Verteidiger sich wegen Bankrott, Rechtsbankrott und vor allem fehlender Rechtspflege berauben im ständigen Rechtsirrtum die Freiheit und der Entwicklung der Persönlichkeit des Souveräns, da diese das eigene ICH auf den Souverän projizieren und verteidigen ihre Handlungen unter Täuschung und Irreführungen sogar im Rechtsverkehr mittels unzulässigen Gesetzen durch die bereits unterworfenen „Machthaber“ nur noch „gemäß den Ausführungen“ berufen, um die Täuschung im Rechtsverkehr für sich zu vertuschen und den Souverän zu täuschen, in die Irre zu führen mittels steter Unterwerfungshandlungen. „Gemäß den Ausführungen“ berufen sich daher, die bereits fremden Botsmächten unterworfenen „Machthaber“, in Täuschung im Rechtsverkehr von Gesetzen, welche aus der Reichsbürger- und Nationalsozialistenzeit stammen, also diese welche ab dem 08. Mai auf den 09. Mai 1945 verboten wurde(n). Um dabei dem tatsächlichen Souverän vorzugaukeln, als diese bereits Unterworfenen – Gelehrte seien; um folglich mit dem Souverän machen zu können was sie wollen. Dabei die eigene Unzulänglichkeit vertuschen und so den tatsächlichen Souverän - das Volk in deren eigenes für sich auferlegtes Joch durch Dritte mithinein-zu-unterjochen. Das ist der vollkommene Bankrott und ebenso der vollkommene Rechtsbankrott sowie der absolute Betrug, das Verbrechen, gemäß den Ausführungen des Nürnberger Kodex.

10. Ihre Mitarbeiter der Justiz, der Finanzämter, des Polizeiapparates und der Politik sowie Kommunen haben in 1986 sich einen besonderen Ring angeeignet ohne diese Plünderung aktuelles Geschehen erst nicht eingetreten wäre. Mit 08.06.1999 offiziell in Sachsen sowie mit 23.07.- 13.09.- 22.09.- 24.09.- 11.11.- sowie zum 09.12.1999 in Bayern und am 20.04.2000 mit bestätigender Ergänzung in Bayern haben Sie gegen alle nationalen und internationalen Warnungen gehandelt und diesen aus der Wirtschaftsvereinigung Deutschland sowie aus Deutschland selbst herausgeworfen und nach Österreich verwiesen, die materiellen Werte wollten Sie bei sich in Deutschland behalten. Es existieren auch dazu umfangreiche Protokolle und Beschlüsse, welche dies beweisen. Trotz des gefährlichen – bewaffneten Raubüberfalls am 06.11.2023 anlässlich diese durch den Polizeiapparat Bayern aus München diese vernichtet werden sollten, wurden Sie allesamt vor den Auswirkungen gewarnt. Um nur eines zahlreicher Bespiele zu benennen so erklärte einer Ihrer beteiligten Fachfamilienpornorechtsanwälte sowie sein Kollege und Ihre Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger der Münchner Justiz bis hin in die Politiker und die aus den Finanzämtern vor nationaler und internationaler Zuhörerschaft am 09.12.1999 im Wissen der Auswirkungen Eurer Handlungsweisen in der Schädigungsabsicht also die aller seiner Mandanten:

„Die Anwohner vor allem die Sachsen werden es schon riechen, wenn die Kläranlage nicht mehr funktioniert und ihnen die Scheiße um die Ohren fließt.“

Dies ebenso wie der Börsencrash u.v.a. genauso eingetreten ist.

11. Ihr Kollege Herr Seehofer hat als Ministerpräsident Bayerns im Jahre 2015 gestand öffentlich, im Bayerischen Parlament:

Als es in Deutschland keine anwendbaren Gesetze gibt.

12. Ihr Kollege Herr Seehofer gestand im bayerischen Parlament in 2015 öffentlich – beschämt. Zitat:

Es gilt zurzeit keine Ordnung, es gilt kein Vertrag, es gilt kein Gesetz! Und meine Damen und Herrn, ich hätte mir nie vorstellen können in meiner gesamten politischen Laufbahn, dass ich mich als Ministerpräsident des Freistaats Bayern mich dafür rechtfertigen muss, wenn ich dafür werbe den Rechtsstaat wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.

13. Selbst bei diesem Geständnis hat er das gesamte in Deutschland lebende Volk getäuscht. Denn die ranghöheren Gesetze haben die Geltung. Ihr Herr Wolfgang Schäuble erklärte öffentlich:

„Wir waren zu keinem Zeitpunkt souverän ….“

14. Denn der sogenannten Bundesregierung liegt bis heute keine rechtsgültige Stimmenübertragung durch eine rechtswirksame Wahl vor. Dieser Umstand wurde bereits im Oktober 2016 durch den damaligen Generalsekretär Ban Ki-monn, dem Vertreter des haftenden Lizenzgebers der Bundesrepublik, in einer Sondersitzung der UN bestätigt. Generalsekretär Ban Ki-monn sicherte damals eine Entscheidung bzw. eine Lösung unter seinem Nachfolger, Generalsekretär Antonio Guterres, zu. Wobei auch dieser keine solche Legitimierung erteilen konnte, weil diese schlichtweg dazu nicht in der Lage sind. Zudem der Bankrott und der Rechtsbankrott vorhanden ist. Glaubwürdigkeit entsteht aus der Einhaltung von Zusagen. Wobei es sich bei der UN um einen Rat handelt, dort keine richtungsweisenden Entscheidungen getroffen werden können und auch nicht dürfen.

15. Der US-Botschafter Richard Grenell hat am 01.04.2020 für ganz Deutschland das Kriegsrecht ausgerufen. Da zu viel Schaden durch die Mitarbeiter der Wirtschaftsvereinigung nicht nur dem deutschen Volk, sondern allen Menschen der Erde zugefügt wurde. Offensichtlich ab 1999 dies wurde, da in Kausalität international dieser Schaden seine Auswirkungen nahm. Wusste man, als vor allem die in Bayern ihre kriminellen Energien nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen sind. Auch daher und damit wurde das deutsche Recht der Wirtschaftsvereinigungen in Deutschland und für Deutschland durch die Militärregierung außer Kraft gesetzt bzw. es wurde schlichtweg aufgehoben. Damit ist die Oberhand über die Scheinherrschaft der Reichsbürger und Nationalsozialisten erneut seit dem 03.04.2020 durch die Alliierten offiziell aufgelöst worden. Woher nehmen Sie sich ergo das Recht über mich derart herrschen zu wollen? Ich gehöre diesem Verein nicht an! Und habe da niemals zugestimmt.

16. Eine interessante Begebenheit ist die Gründung der Maskenproduktionsfirma der Frau Karin Baumüller-Söder noch vor der COVID 19 Pandemie mit Eintrag in die Register des Amtsgerichts und die Offerte der Frau Söder für die Maskenbelieferung in der bayerischen Wirtschaftsvereinigung und der Verkündung der Maskenpflicht zum 29. April 2020 durch den Ministerpräsidenten Bayerns, Herrn Markus Söder, dem Ehemann der Frau Karin Baumüller-Söder. Die Medien berichteten darüber als dieses Geschäft Zufall war? Nicht zustande kam.

17. Am 02.09.2020 übernimmt im gegenseitigen Einverständnis des Polizeiapparates Frau Karin Baumüller-Söder die Schirmherrschaft für den Polizeiapparat in Bayern. Tauscht dabei diese gegen den seit 1975 vorhandenen Schutzpatron Wolfgang Weber aus. Dieser auf die daraus entstehenden Gefahren hingewiesen hatte. Dabei handelte es außer die in Bayern befindlichen Schreibwaren- und Bürowarenhändler auch um nationale und internationale solcher.

Der Polizeiapparat hatte den Zwang des Maskentragens überwacht, ebenso die Justiz.

18. Am 25.10.2021 hat daraufhin im bayerischen Parlament Ihr Markus Söder – aktueller Ministerpräsident Bayerns, Christopher Cavoli die Oberfehlshaberschaft über Bayern und dessen Streitkräfte übergeben müssen und diesen als Oberbefehlshaber und Verantwortlichen dazu auch anerkannt. Ihr Markus Söder war bewegt und sichtlich zittrig, als er die SHAEF Flagge mit Bändern bestücken musste. Wurde übrigens in allen Medien wie auch der Tagesschau, Tagesthemen, Heute-Journal offiziell übertragen.

Deswegen und aufgrund dieser gewohnten Handlungsweisen wurde die Staatshaftung komplett aufgehoben?

19. Seither gilt: JEDER, wirklich jeder haftet für seine Taten privat und persönlich bis in die 4. Generation. Die bisherige Aussage:

„…ich habe es nicht gewusst“

gilt schon lange nicht mehr. Sie, MÜSSEN das wissen. Es ist immer ein Verbrechen – it´s still a crime – auch wenn man vermeintlich meint nur nach Anweisung zu handeln oder NUR sein „JOB“ zu tun. Sie sind verpflichtet sich an gültigem Recht und Ordnung zu halten. Das sind die ranghöheren Gesetze und Verordnungen, Pakte und die Menschenrechte. Die Abwälzung der Verantwortung ist nicht relevant, da jeder für seine Taten geradestehen muss und auch wird. Diese Verantwortung sollte man für sich stets vor Augen halten besser ist es zu verinnerlichen! Auch die Schäden, dieser jeder selbst – durch sein Tun, Handlung verursacht hat. Weiter sind Sie selbst als vermeintlich rechtschaffender mit meinem Fall vertraut, insofern ist der Vorsatz zur Tat auch bei Ihnen deutlich!

20. Weiter weise ich Sie darauf hin, als Frau Ehrt – Präsidentin des Amtsgerichts München - schriftlich gestand, als diese sowie ihre Kollegen eine Geschäftsordnung haben würden, ich relegiere auf das Verfahren AG M 3132E-48/2024 [1121 Cs 305 Js 220323/23]. Selbst diese ist unzulässig, mit Verweis auf meine Ausführungen und auf hier insgesamt Vorgetragenes.

Auch hat diese schriftlich bestätigt, als es keine Gerichtsvollzieher mehr gibt, es handelt sich um selbständige Unternehmer. Zudem sind Geldeintreibungen und Pfändungen verboten. Ich verweise auf hier Vorgetragenes.

21. Am 05.02.2013 stellte das Oberlandesgericht München in einem Verfahren, GZ, 9 VA 17/12 fest, als weder Gerichtsvollzieher noch eine „Behörde, eine Zulassung haben, am Grundbuchverfahren teilzunehmen und daher auch weder Eintragungen noch weniger Einsicht nehmen dürfen. Weil diese kein Teil einer Behörde sind. Auch eine solche Zulassung würde dem Willen eines jeden Gesetzen gegen stehen.

Das Amtsgericht Coburg, GZ, 842 Cs 116 Js 134371/18 hat am 28.11.2018 gegen mehrere Gerichtsvollzieher, vertreten durch die Staatsanwaltschaft als Kläger gegen Prof. W. Weber die Klage abgewiesen, mit Verweis auf meine Rechtsbelehrung Ziffer IX. ff, zudem Negativeintragungen gelöscht werden mussten und die Gerichtsvollzieher zurückgewiesen wurden.

Das Landgericht München, GZ, 16 T 102 33/23 vom 31.05.2024 um 17:02, darin über das beschieden wurde, was ich unter meiner Rechtsbelehrung Ziffer IX. ff belehrt habe, zudem die Negativeintragungen gelöscht werden müssen. Ferner wurden mehrere Rechtsanwälte in Essen zu hohen Geldstrafen und Bewährung verurteilt, da diese solche Schreiben wie sie versandten, Landgericht Essen, mit weiterer Beurteilung durch de BGH 1 StR 162_13 - 5. September 2013 (LG Essen).

Im Verfahren GZ. AR 1098/24 bestätigt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mit Schreiben vom 25.07.2024 schriftlich, als es lediglich eine Gerichtsverfassung gäbe, auch hier war ich mitbeteiligt, nach welcher diese sich richten. Welche hingegen wegen der Föderalismusreform nicht angewandt werden darf. Damit bestätigt dieser erneut, das vor- und nachbezeichnete. Gleiche Auskunft erteilte dieser bereits in 2012 und 2013 mit Prof. Wolfgang Weber in einem ähnlich gelagerten Verfahren in Bezug auf die Münchner Justiz. Ich relegiere zusätzlich auf die Ziffer VI. Unterziffer 20., im Zusammenhang auf Ziffer VIII. Unterziffer 6.

Die Aufhebung des Chevron Urteils vom 01.07.2024 durch den „Supreme Court“ hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Rechtsprechung nicht nur in den USA vielmehr in Europa. Somit werden sämtliche ungerechtfertigte Forderung sowie Geldforderung zur Rückzahlung fällig sowie auch daraus entstandene Zwangsmaßnahmen und auch solche Maßnahmen wie Kindeswegnahme welche letztendlich das Kindeswohl gefährden; welche Maßnahmen Sie allesamt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen i. V. m. arglistiger Täuschung im Rechtsverkehr mit der gemeinsamen Plünderung betrieben haben. Zwangseinweisung durch Zwangsgutachten, daraus resultierende Medikamentösen-Verabreichungen per Zwang und andere ähnliche Substanzen. Ihre Haftung ist rückwirkend!

Mit 19.09.2024 testiert Ihr Bundesministerium der Justiz, als keinerlei Beanstandungen zu der aus und auf Fakten beruhenden Rechtsbelehrung bestehen, GZ. 120436#00009#0040.

Mit schriftlicher Bestätigung vom 27.09.2024 testiert Ihre Bundesgeneralstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof ebenso das hier Vorgetragene daher die Richtigkeit der aus und auf Fakten beruhenden Rechtsbelehrung, GZ AR 1086/24.

22. Der auch durch Sie betriebene Psychoterror wird daher lediglich durch Narzissten, Psychopathen und bösartig messianische Narzissten mittels des Nazitums sowie tatsächlichen Reichsbürger verursachend betrieben, welche letztendlich nichts anderes ausmacht als Narzissmus, Psychopathie und bösartiger messianischer Narzissmus, folglich das das Ausleben der Pathologie des Nazitums. Folglich auch die Unterwürfigkeit der Menschen zu erreichen; wenn man auf legale Weise nicht an sein gewünschtes Ansinnen kommt. Daher Mobbing, Stalking, Foltern, Quälen und Martern sowie nonverbale Gerüchtestreuungen, welche zur nonverbalen Vorverurteilung Ihres Opfers dienlich sind, um dieses folglich mittels dieser angewandten Mittel für kriminelle Gemeinschaften unterwerfend eingliedern zu können; welche ab 1945 ausdrücklich verboten wurden. Tatsache ist als Gedankenspiele dazu in einem extrem umfangreichen kriminellen Aufbau mit verwendet werden, in dem diese das Opfer überwältigen und in überwältigender Art und Weise geistig und materiell quasi „die Beine brechen“ um es im Außenverhältnis als Täter eingliedern zu können zu einer Tat, welche lediglich im Wunschdenken der wartenden prahlerischen-Triumpf-Konstrukteure letztendlich zur Anerkennung ihres Wunschdenkens gegenüber dem Opfer geführt werden, diese Wünsche mit Sicherheit nicht gesund sind. Es ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen wie ein Fata Morgana Effekt, welche an der Grenze zwischen fantastischem Wahn und Besessenheit sich wiederfindet. Die welche sich von dieser Täterschaft angezogen fühlen, sind im Grunde eigentlich nur von einer vermeintlichen Stärke angetan; diese in Wirklichkeit die Verneinung der eigenen Verletzlichkeit als Reaktionsbildung in einem vollkommenen Krankheitsbild darstellt. Das Kernproblem liegt darin, als beispielsweise „ICH“ zwischen den Jahren 1958 und 1963 in einer umfangreichen Vertragsverhandlung von in der Tat uralten Wissenschaftlern mich befand. Es waren ähnlich Gedankenspiele in der Vorgehensweise, jedoch von Gebildeten geführt. Dabei wurde auch der Gesellschaftsvertrag von Rousseau behandelt, der nämlich von den Alliierten den sogenannten Politikern empfohlen wurde. Damit sollte die Demokratie herrschen, wobei die tatsächlichen Ansinnen die waren, als das deutsche Volk, der Deutsche nicht nur kulturell zerstört wird. Daher wurde der Gesellschaftsvertrag lediglich unter einem Deckmantel demokratischer Werte vereinbart. Daraus resultierend alle aus der Wirtschaftsvereinigung gegeneinander arbeiteten und sich auch nonverbal austauschten. Das Problem entstand, als die unterschiedliche Gesellschaftsordnung sich gegeneinander aufhetzte und letztendlich die nonverbale Beschimpfungstriade erfand., diese hingegen relativ einfach aus den traumatischen Erlebnissen herausbrachen. Dazu kommend die verschiedenen Ideologien emergent einbringend sich auswirkten, davon die Alliierten ausgehen mussten oder konnten, dies in der weiteren kausalen und zeitgleich Synchronaddition ein Zerwürfnis der Menschheit ergeben muss. Dabei die nonverbale Vorverurteilung entsteht, welche zur Umorientierung der Denk- und Lebensweise ersatzweise lediglich zum gefügig machen dienlich ist. Damit wird ein ganzes Volk nicht nur seiner Wurzel beraubt, seiner Herkunft, seiner Identität, sondern auch seiner Freiheit und Würde. In den zusätzlich konträren Denkweisen erschaffen werden, welche ein gegeneinander aufhetzten polarisierend ermöglichen und Psychopathen, Soziopathen, militante Fanatiker, Extremisten und andere Pathologien den Raum zur Möglichkeit sich zu gedeihen schenken. Das alles wurde bei der Annahme und Gründung durch die Politiker am Herrenchiemsee aus einer „infantilen Wunschdenken der Ideologien“ unter deren Konkurrenzfanatismus moralischer Vorherrschaftsstellung nicht beachtet. Nun diese sind wie auch die Narzissten selbst bösartige skrupellose Lügner. Das hier Vorgetragene bezeichnet man weit unter dem Luzifer-Effekt, hier ist die Karte des Bewusstseins bis auf unter der untersten Stufe zu betrachten. Da dabei erschwerend die Ausspähungen von jeglichen elektronischen Produkten international hinzukommt, welche unter vorbezeichneten Absichten verwendet werden. Ich relegiere dazu auch auf unter „Vorspann“ auf das „Ausspähen von Daten“. In dem Zusammenhang ich im Weiteren in der unmittelbaren Anwendung der weiteren Auswirkung des Nationalsozialismus und dessen charakteristischen Attraktors, hier signifikant als dieser sich im bösartig messianischen Narzissmus befindet.

23. Dazu empfehle ich noch das Tillessen Urteil von Tribunal General in Raststatt vom 06.01.1947 zu lesen und zu verinnerlichen. Nazigesetze sind ungültig.

24. Darüber hinaus ist ebenso der Menschenhandel verboten. Sie können also daher nicht über Menschen verhandeln und damit Schaden an Menschen verursachen, an Sachen, toten Sachen sich ohnehin nicht vergehen.

25. Weiter stellt sich aus dem hier Vorgetragenen nicht mehr die Frage, aus welchem Grund Sie von Dritten die Angabe der Vermögensverhältnisse sich mittels Nötigung bis hin zur Erpressung unterzeichnen lassen wollen?

26. Mit dem unterzeichneten und widerrechtlich erlangten Vermögensverhältnissen begeht jeder Unterzeichner der Meineid. Da er unter vielem anderem die Kollateral mit anzeigt und gegebenenfalls antritt. Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren wird genaugenommen dieser der bürgerliche Tod erneut über eine Sache erklärt, der damit auch erneut eintritt. Dabei hingegen bei Ihren laufenden Insolvenzverfahren gegenüber der Alliierten hilfreich dient, dabei wird durch die jeweilige Abtretung ein Schuldanerkenntnis des Bürgerlichen gestorbenen, Ermordeten unterzeichnet, dies ein bestellter Mord ist, juristisch bezeichnet Ruf- und Raubmord, ich verweise auf mein unter Vorspann dargestelltes „Juristisch bezeichneter Ruf- und Raubmord“.

27. Der Bürger, der Menschen wird im Auftrag getötet, für etwas was dieser nicht verursacht hat, dabei erleidet dieser außerdem den Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit mit Unterschrift testiert. Dazu beauftragen Sie die Justiz, Rechtsanwälte, welche für diese und Sie tätig sind, ebenso den Polizeiapparat und diese alle zusammen zum Schein für Ihre Opfer tätig werden, welche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum erneuten bürgerlichen Tod diese Menschen, Bürger zwingen und auch in vielen Fällen dazu bringen. In jedem Fall aber dem Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit und Freiheit, damit Sie auch sich an den Kollateralwerten vergehen können. Dies ist eine Gefangennahme, mit der Nebenfolge des Kapitalverbrechens.

Die Menschen sind jedoch frei!

a) Woher nehmen Sie sich alle bislang bestrittenen Rechte heraus?
b) Sind sie unlimitiert versichert?
c) Der Schaden am Menschen alleine national und auch in Auswirkung international erfordert eine unlimitierte Versicherung.
Anlage 5 Karte des Bewusstseins.
d) An Ihrer Stelle würde ich mir darüber bewusstwerden, in 1945 endete diese Lebensweise für viele mit dem Nürnberger Kodex,
Anlage 6 Nürnberger Kodex.

VII. Ihr Rechtsbankrott sowie der Bankrott im Allgemeinen ist offenkundig.
Zusammenaddiert dürfte nicht nur das aktuelle Geschehen alle Strafgesetzbücher des gesamten Planeten sprengen. Dies Euer Verhalten natürlich Auswirkungen auf alle Nationen hat. Durchgeführt durch Mitarbeiter der Justiz, Finanzämter, Polizeiapparat, sowie besonders auch die aus der Politik. Ich bin nicht der Einzige, sondern eine von vielen weiteren Betroffenen. In einer extremen Verfolgung die inzwischen gegen Ausländer gerichtet ist, welche hingegen alle vorher in das Land geholt wurden, welche mit viel Fleiß und viel Lernen sich etwas aufbauen, um folglich durch Sie bzw. Euch mittels Täuschungen sowie solcher im Rechtsverkehr, Vorspiegelung falscher Tatsachen sowie wissentlich mittels juristisch bezeichneten Ruf- und Raubmord geplündert zu werden? Ich relegiere dazu auf meine Ausführungen unter Vorspann.

Ihre ständigen Geiselnahmen auch innerhalb des Gesellschaftsvertrages von Rousseau aus den Jahren ab 1946, welcher am Chiemsee beschlossen wurde, dient alleine zu vorbezeichneten Zwecken. Dazu auch um das Volk auszuhorchen um mit Suggestivfragen oder solchen Erklärungen jedwedes Unzufrieden-sein, Bemängeln abzuwenden und zu zerstören. Dazu eigens die Mitarbeiter der Wirtschaftsvereinigungen diesen Sie angehören und diese gegen das Volk tätig sind, gegen den Bürger vereinbart haben. Und dabei wissentlich alle zusammen nebst internationaler Beteiligung in den Rechtsbankrott seither führen, dadurch die schuldeinflößenden Erklärungen von sich geben, in dem nonverbalen Einfluss, diesen Sie mittels Drohungen und Einschüchterungen begleiten, wie hier auch bestens unter Beweis gestellt. Im Grunde erklären Sie: „Das habt Ihr doch so innerhalb der Demokratie so gewollt.“ „Das ist das Ergebnis“. Dies auch in der gesamten Justiz so geführt wird. Das ist der absolute Bankrott des Rechts und weitet sich auf den Bankrott der Zahlungsunfähigkeit eines gesamten Staates aus, der hingegen niemals Geschäftsgrundlage der Wirtschaftsvereinigung in Gründung war. Der Bankrott des Rechtssystems ist daher ursächlich, durch solche Verantwortliche, welche eine Wirtschaftsvereinigung führen. Dabei weiter über den Obligationsbetrug, Missbrauch der juristischen Personen welche kriminellen Handlungsweisen innerhalb der suggestiven vorbezeichneten Gesellschaftsvertragsgrundlage ist. Dazu Ihr EuGH am 11.10.2007 über den Missbrauch der juristischen Person, Strohmann-Scheingeschäfte, einseitiges Rechtsgeschäft ohne Legitimation und Vollmacht, Missachtung der ranghöheren Gesetze und Verordnungen, Missachtung der internationalen Urteile – urteilte, GZ: C 98/6.

Diese in der nationalsozialistischen Zeit schon vorhandenen Plünderungen und Foltermethoden wurden angewandt, leider werden diese nach wie vor angewendet. Der Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung dem rechtsunterworfenem Recht zu verschaffen. So frage ich Sie:

Ist das Ihre Intention gewesen,
als Sie Ihren Beruf wählten, erlernten?
Unschuldige zu verfolgen und Täter zu schützen?
Welchen Eid und auf wen haben Sie geleistet?
Bilanzfälschungen zu betreiben um im aktuellen Abwicklungsverfahren Ihre Mitbürger mit in ein durch Sie und die weiteren Täter verursachten Schuldenturm zu werfen?

Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht bestellt. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten wie z. B. Wahrheit, Freiheit und Rechtsgrundsätzen wie beispielsweise „pacta sunt servanda“, Willkürverbot, Wettbewerb usw.

a) „Pacta sunt servanda“ ist nichts anderes als die Vertragstreue, Recht. Dazu wird hingegen die tatsächliche gegenseitige Zustimmung durch gegenseitige Unterschrift notwendig, wie diese sich auch gehört. Wird ein Vertrag durch Plünderung, auch mittels Beihilfe auch Zusehen wie vorbezeichnet im Wissen des Verbrechens mit der Beihilfe erwirkt, damit erlangt ein vorher gültiger Vertrag seine vollkommene Nichtigkeit.

b) Aktuell befinden Sie sich in der Abwicklung des im Grunde seit Anbeginn laufenden Insolvenzverfahrens und dazu verweise ich auch auf den eingereichten Insolvenzantrag des Berliner Polizeiapparates. Nicht aber das Volk selbst.

c) Sie suchen lediglich für Ihr Versagen Schuldige und diese im in Deutschland lebenden Menschen dem Volk?

VIII. Aufhebung der Einführungsgesetze sowie die Bereinigungsgesetze
1. Das 1. Bundesbereinigungsgesetz vom 19.04.2006 bestimmt u.a. in Artikel 14, als der § 1 Geltungsbereich des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz der BRD (EGGVG) aufgehoben und ersatzlos gestrichen wurde. Mit der Aufhebung des Geltungsbereiches des EGGVG ist damit das betreffende Gesetz selbst Gerichtsverfassungsgesetz, sowie die entsprechenden Paragrafen im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung EGZPO, dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung EGStPO wobei letztere niemals rechtswirksam werden konnte und den §§ 2, 3, und 5 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes – OwiG, welche die Arbeit der ordentlichen Gerichte und anderer Organe mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen regeln, suspendiert und nicht mehr anwendbar, da niemand mehr feststellen kann, wo diese Gesetze eigentlich noch gelten. Ungeachtet der Ausführungen ermangelt es nicht nur Ihnen, sondern auch insgesamt an der Rechtswirksamkeit, vielmehr auch an verbotswidriger Verhandlungsführungen. Sie dürfen Verhandlungen zu einer Streitschlichtung führen, welchen Antrag ich formlos als Antragstellerin bereits eingereicht habe. Ihre Erklärungen hingegen fehlt es nicht nur an Rechtswirksamkeit, Rechte und Gesetze, vielmehr an der Gesamtheit einer Entfaltung der Rechtswirksamkeit.

2. Dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007, Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts ist zu entnehmen, als das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt wurde. Das hatte zur Folge, als gemäß der SHAEF – Proklamation Nr. 1 Punkt II und III, in Verbindung mit dem SHAEF – Gesetz Nr. 1 Artikel II, Punkt 3b und SHAEF – Gesetz Nr. 2 Artikel I Punkt 1a, Artikel III Punkt 5, Artikel IV Punkt 7, Artikel V Punkt 8 und 9 die Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht sowie alle Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte und alle mit hoheitlichen Aufgaben befassten Organe in der BRD für ihre Tätigkeit, ausdrücklich, welche die Genehmigung und Autorisation durch den SHAEF – Gesetzgeber bedürfen, ansonsten wirken sie illegal. Darüber hinaus müsste in jedem Fall ausdrücklich diese Genehmigung vorliegen! Damit sind alle ergangenen Bescheide und Urteile rechtsunwirksam und können mangels bestehender Staatsaufbaumängel in der BRD nicht vollstreckt werden. Art 25 GG. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

3. Die Arnheimer „pro bono...“ Das FGG ist „de facto“ und „de jure“ erloschen, die FGG wurde hingegen in 2009 in die FamFG eigenmächtig aufgenommen – dagegen ein GVG nicht existiert. Auch daher ist keine Entfaltung irgendeiner Rechtswirksamkeit Ihrer Handlungen möglich.

4. Es gibt de jure für Deutschland alias BUND Deutschland – siehe Art. 133 GG – kein anwendbares Recht aus Reichsdeutschen oder Nationalistischen Gesetzbüchern, somit auch kein/e GVG, stopp, ZPO, RAO, StGB, StVO OwiG etc. pp. Diese Gesetze können durch eine NRO-Verwaltung/Treuhand nicht als Rechtsgrundlage oder Rechtsquelle zur Anwendung gelangen. Es existiert in Deutschland kein anwendbares Gesetz. Insofern steht der Treuhandbetrug gegen Sie und Ihre Kollegen zur Anklage.

5. Es könnten demgemäß nur eigene “Verwaltungsvorschriften” im Sinne einer Hausordnung/AGB Geschäftsordnung verwendet werden. Dagegen diese Anwendung verbieten „de jure“ die 1. U. 2. Bereinigungsgesetze, welche bekanntlich einheitlich und einstimmig von den Alliierten und dies ausdrücklich angeordnet wurden. Daraus geht hervor, als alle Übereinkommen und Geschäfte einen Vertrag erfordern. Dazu Sie hingegen nicht in der Lage sind, dennoch müsste ein solcher Vertrag willentlich zustande kommen, gegenseitig verstanden werden und freiwillig unterzeichnet werden. Natürlich auch die dazugehörigen AGB ausgehändigt und eingewilligt worden sein. Mit Verweis auf Satz 1 und 2 dieses Absatzes nebst Querverweise. Rechtsbruch innerhalb des Rechtsbruchs und dem vorhandenen Rechtsbankrott innerhalb des laufenden Bankrotts.

6. Die Rahmengesetzgebung wurde mit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006, siehe BGBl. I 2034 abgeschafft; Art. 75 GG wurde aufgehoben. Zuvor hatte zwar der Bund das Recht sich herausgenommen, Rahmenvorschriften für bestimmte Bereiche wie z.B. Rechtsverhältnisse der „in den öffentlichen Diensten“ der Länder und Gemeinden stehenden Personen, Hochschulrecht, Presserecht, Jagdwesen, Naturschutz, Landschaftspflege, Raumordnung, Wasserhaushalt, Melde- und Ausweiswesen unter den Voraussetzungen des Art. 72 GG konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu erlassen.

7. Der von Ihnen gewählte Rechtsweg ist ausgeschlossen, kann nicht angewandt und auch nicht vollstreckt werden, da gemäß Art. 6 und 13 der EMRK wegen Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO, Kontrollratsgesetz 35 verletzt ist (EuGH für Menschenrechte, AZ. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006. Insofern wäre die durch Sie angewandte Vorgehensweise grundrechtswidrig, die dies auch der EuGH über die Amts- und Staatshaftung in seiner Beurteilung, vom 30.09.2003, GZ: C – 224/01 beurteilt hat. Ergo dies belegt die Wirkungslosigkeit und zugleich die Nichtigkeit der Rechtsweggarantie als Stillstand der Rechtspflege.

Nach deutschen Recht, gemäß Art 101 GG gibt es gemäß § 11 StGB keine Amtsträger. Vor allem bestätigt Ihr Wissen darüber auch Ihre Schreiben. Dies bedeutet als Sie nicht nur Täuschung im Rechtsverkehr betreiben, vielmehr in dessen Kenntnis auch in der Absicht der Plünderung sowie dem hier nachbekannten handeln und betreiben um Ihr vorher ausgespähtes Opfer plündern zu können, auch dazu verweise ich auf hier Vorgetragenes insgesamt.

Da Sie auch keine Gegenargumentationen vortragen, besteht der begründete Verdacht der narzisstischen Vorgehensweise, die auch Nationalsozialisten und Reichsbürger ebenso täglich zeigen, wie Anarchisten. Auf welcher Grundlage möchten Sie nun mit Ihrer Forderung bestehen bleiben, vor allem im Hinblick auf Vorgetragenes und hier insgesamt dargestelltes?

In Deutschland gilt de facto kein Gesetz, außer die ranghöheren die mich hingegen als Bürger schützen.

Die Zuständigkeiten aus der Rahmengesetzgebung wurden zum Teil dazu in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder sowie in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes überführt. Dies ist leider unzulässig, mit Verweis auf das hier Vorgetragene.

Mit Nachdruck erklärt: Es gibt „de jure“ nicht ein einziges Bundesland mit einer gültigen Verfassung, dieses bei der UN als Land „des Bundes“ Germany registriert ist. Die Friedensverträge wurden unter § 0 der internationalen Friedensverträge eingearbeitet. Zur Beachtung, um das deutsche Volk sowie die in Deutschland lebenden Menschen zu schützen. Die Abgesandten der Wirtschaftsvereinigung Deutschland durften diese auch nicht unterzeichnen, sie wurden lediglich der zusammengeführten deutschen Nation, den Bürgern auferlegt.

Ich weise Sie mit Nachdruck daraufhin als das Chevron Urteil am 01.07.2024 vom „Supreme Court“ aufgehoben wurde. Welches Urteil Auswirkungen auf die gesamte Rechtsprechung in Europa, in Deutschland hat, in dem Zusammenhang auch auf Ihre Ansinnen, in dem Sie persönliche Verbindungen und offenkundig unzulässige, bzw. kriminelle Kooperationen mit der Ihren In-sich-Geschäftspartnern wie beispielsweise der Gerichtsbarkeiten pflegen und im Zusammenschluss durch Plünderung mit zeitgleicher Schenkung fremder Vermögen reagieren. Hinzukommend, als Sie keinen rechtswirksamen gültigen Vertrag mit mir haben. Somit dieses Urteil auch Auswirkungen auf sämtliche ungerechtfertigte Forderung und Geldforderung hat, welche Sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen i. V. m. arglistiger Täuschung im Rechtsverkehr mit der gemeinsamen Plünderung anzeigen und einfordern.

IX. Rechtswidrige Gerichtsvollzieher, solche Pfändungen, sowie die Täuschungen im Rechtsverkehr und in den Rechtsbehelfsbelehrungen

1. § 1 GVO wurde ab dem 01.12.2012 ersatzlos gestrichen. Jeder Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson. In Bezug auf die Auflösung des Gerichtsvollziehers ich verweise, wie beispielsweise unter nachfolgenden Buchstaben b). Insofern ist Ihnen auf die Hilfe unter Ziffer X. versagt, da diese auch gemäß Ihrem OLG Frankfurt private Dienstleister sind und dieses Einschreiten und Mitwirkung ebenso rechtswidrig ist.

a) Zum 01.08.2012 wurde nicht nur der § 1 GVO gestrichen, vielmehr die §§ 3, 6, 10, 20, 22, 22a, 24, 26, 28, 31, 32, 33, 39, 42 bis 44 GVO ebenso. Der Vollziehungs-“beamte“ ist somit auch in Ihrer Organisation eine Privatperson/selbständiger Unternehmer, welcher keine Befugnis zur Eintreibung von Forderungen besitzt. Ebenso die Abnahme der Vermögensauskunft und weiteres. Sollte dieser einen Dienstausweis vorzeigen, so macht sich dieser gemäß der Aus-führungen der Amtsanmaßung, Urkundenfälschung, Betrug, wie unter vielen anderen auch der Beihilfe strafbar. Der Gerichtsvollzieher war bis zum 31.07.2012 Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Er unterstand in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht, als Kostenbeamter „dienstrechtlich „Beamten“ der Landeskasse im Wege von regelmäßigen Überprüfungen und als eigenständiges Vollstreckungsorgan“ formalrechtlich dem Vollstreckungsgericht“, das über gegen seine Vollstreckungshandlungen eingelegte Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe entscheidet. Seit dem 01.08.2012 ist der Gerichtsvollzieher freiberuflich tätig (innerhalb eines nicht mehr vorhandenen Beleihungssystem). Da der privatisierte Gerichtsvollzieher bei seinen Vollstreckungshandlungen zivilrechtlich handelt, steht ihm die Befugnis zur Anwendung von solcher Gewalt einschließlich des unmittelbaren Zwanges nicht zu. Daran ändert auch nichts, wenn in § 2 GVO geregelt ist, dass der privatisierte Gerichtsvollzieher der Aufsicht des Gerichts unterliegt und der Aufsichtsführende Richter des Amtsgerichts sein unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist. Mit Verweis auf vorgetragenes: Er bleibt privatisierter Freiberufler, der nicht auf ein staatliches Gewaltmonopol zurückgreifen kann. Mit weiterem Verweis auf die rechtliche Lage Europas. Im Übrigen seit 08.05. auf den 09.05.1945 gibt es in der BRD keine Beamten im rechtlichen Sinne mehr, dies wurde auch erneut 1956 betätigt. Auch im Jahr 1982 und danach mehrfach wurde die „Staats“haftung daher auch aufgehoben. Alle vermeintlichen „Beamten“ müssen sich um ihr im Beruf benötigte Haftpflichtversicherung selbst kümmern, bei Schäden an Menschen sollte diese unlimitiert sein.

b) Das Amtsgericht München, GZ, 842 Cs 116 Js 134371/18 hat am 28.11.2018 gegen mehrere Gerichtsvollzieher, vertreten durch die Staatsanwaltschaft als Kläger gegen Prof. W. Weber die Klage abgewiesen, mit Verweis auf meine Rechtsbelehrung Ziffer IX. ff, zudem Negativeintragungen gelöscht werden mussten und die Gerichtsvollzieher zurückgewiesen wurden.

c) Das Landgericht München, GZ, 16 T 102 33/23 hat am 31.05.2024 um 17:02, über eine Beschwerde und Klage vertreten durch K. Ahrens beschieden, was unter meiner Rechtsbelehrung Ziffer IX. ff belehrt ist, zudem Negativeintragungen gelöscht werden müssen.

d) Ferner wurden mehrere Rechtsanwälte in Essen zu hohen Geldstrafen und Bewährung verurteilt, solche Schreiben wie diese auch Gerichtsvollzieher versenden, Landgericht Essen, mit weiterer Beurteilung durch des BGH 1 StR 162_13 - 5. September 2013 (LG Essen).

e) Auch Frau Beate Ehrt hat als Gerichtspräsidenten des größten deutschen Amtsgerichts selbiges beschieden, siehe Ziffer VI. Unterziffer 20.

f) Auch das Finanzamt selbst erklärte testierend, als Pfändungen nicht rechtmäßig und somit unzulässig sind, Stuttgart IV, AZ: D 97175/50002 vom 10.02.2014 Uhrzeit 14:02. In der Begründung gestanden diese, als nur die ranghöheren Gesetze ihre Geltung haben. Reichsbürger und Nationalsozialisten und auch Anarchisten verboten sind.

g) Zudem die AO rechtsunwirksam ist, so frage ich Sie:

Wann wurde der § 415 AO wieder in Kraft gesetzt?

Nie wieder!

h) Ihr eigener Bundesfinanzhof München verkündete am 12.12.2023 IX R 33/21 und bestätigte am 07.03.2024 seine Beurteilung erneut, selbst Kontenabfragen sind unrechtmäßig. Ungeachtet der Aufhebung der Einführungsgesetze, der Aufhebung der zum 31.12.1976 unzulässigen RAO, selbst der AO, welche in 1977 als unzulässig bescheiden wurde, darauf verweisen wird.

Ungeachtet dessen ist bedeutet diese die Verleumdung, die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Mit dieser Beurteilung vom 12.12.023 schlossen sich viele gegen die öffentlichen Eintragungen an, dies vor allem die Gerichte sowie die SCHUFA Holding AG betrifft. Zudem bedeutet dies auch als Ihre Tätigkeit unter anderem gegen das DSGVO ist. Gelbe Briefe und nötigende Ladungen sind strafbar, zudem ich auf meine Ausführungen relegiere, daher sind diese und inhaltlich auch unzulässig. Sie dienen lediglich der Verleumdung, der Verletzung der Persönlichkeitsrechte, der Einschüchterung, der Irreführung i.V.m. Anstiftung zu Straftaten sowie Täuschung im Rechtsverkehr. Im Weiteren bedeutet dies auch als Ihre Eintragungen in öffentlichen Registern gegen die DGSVO sind.

In dem Zusammenhang ich auf meine Angaben zur Anfechtung sowie meine Ausführungen relegiere, darin nachvollziehbar wird, als auch Pfändungen unzulässig sind. Dies hat außerdem Auswirkungen auf solche mittels Nötigung bis hin zur Erpressung erzwungene Abnahmen von Vermögensauskünften. In dem Zusammenhang relegiere ich auf das hier insgesamt Vorgetragene.

i) Der von Ihnen gewählte Rechtsweg ist ausgeschlossen, kann nicht angewandt und auch nicht vollstreckt werden, da gemäß Art. 6 und 13 der EMRK wegen Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO, Kontrollratsgesetz 35 verletzt ist (EuGH für Menschenrechte, AZ. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006. Insofern wäre die durch Sie angewandte Vorgehensweise grundrechtswidrig, dies auch der EuGH über die Amts- und Staatshaftung in seiner Beurteilung, vom 30.09.2003, GZ: C – 224/01 festgestellt hat. Ergo dies belegt die Wirkungslosigkeit und zugleich die Nichtigkeit der Rechtsweggarantie als Stillstand der Rechtspflege.

j) Nach deutschen Recht, gemäß Art 101 GG gibt es gemäß § 11 StGB keine Amtsträger. Vor allem bestätigt Ihr Wissen darüber auch Ihre Schreiben. Dies bedeutet als Sie nicht nur Täuschung im Rechtsverkehr betreiben, vielmehr in dessen Kenntnis auch in der Absicht der Plünderung sowie dem hier nachbekannten handeln und betreiben um Ihr vorher ausgespähtes Opfer plündern zu können, auch dazu verweise ich auf hier Vorgetragenes insgesamt.

2. Da Sie auch keine Gegenargumentationen vortragen, besteht der begründete Verdacht der narzisstischen Vorgehensweise, die auch Nationalsozialisten und Reichsbürger täglich zeigen. Auf welcher Grundlage möchten Sie nun mit Ihrer Forderung bestehen bleiben, vor allem im Hinblick auf Vorgetragenes und hier insgesamt dargestelltes?
X. Der Polizeiapparat ist ein privater Dienstleister, das Wort POLIZEI als Wortmarke dafür, als Bayern Lizenzgebühr kassiert, eingetragen im Patentamt München als Schreibwaren- und Bürobedarfshändler. Die selbige Gesellschaft in Berlin hat bereits die Insolvenz angemeldet. Weiter sind diese einer Firma „Constellis“ unterstellt – ein Weltweit agierendes Unternehmen für Sicherheitskräfte – ist somit Ex-Territorial und haben damit letzten Endes keine Hoheitsbefugnisse. So ist auch ihre eigene „Rechts“sprechung in diesem Bereich zu beachten!
Anlage 1 Registerauskunft Polizei,
so auch der Zoll
Anlage 2 Registereintrag Zoll.
Fazit diese dürfen ebenso wenig zu solchen Handlungen wie Eintreibung von Forderungen und Geldforderungen sowie Zwangsmaßnahmen herangezogen werden. Es stellt sich außerdem die Frage:

Wie könnte eine Staatsinstitution Bankrott gehen?

Eine in der Wirtschaftsvereinigung die im Handelsrecht tätig ist und so als eingetragene Gesellschaft ist. Die Begriffe und deren Unterschied ist in diesen Fall erheblich. „Staatlich...“ stellt eine Simulation dar, diese aber niemals dasselbe sein kann wie der tatsächliche Staat. Diesen Unterschied kennen die Menschen mittlerweile schon. Wahrscheinlich springen auch deswegen die Investoren ab, da sie gemerkt haben, als hier alles etwas anders abläuft, kann das sein?

Durch die Aufhebung der Einführungsgesetze, das 1. Bereinigungsgesetz und das 2. Bereinigungsgesetz, wurde auch das Polizeiaufgabengesetz und damit der Polizeiapparat sowie die StVO, die OWiG [mit Verweis auf meine Ausführungen dazu] und auch andere Gesetze aus der Nazi-Zeit für ungültig erklärt, somit auch dieser Dienstleister als eine private Gesellschaft offengelegt und erklärt wurde. Dieser lediglich durch Einschüchterungen mittels Waffengewalt und sonstigen Gewaltanwendungen verbotswidrig tätig ist, nicht durch Wissen. Erklärbar wird dies, als Schirmherrin eine Maskenproduktionsinhabern sich zeigt, welche Ihre Gesellschaft vor der Pandemie in 2018 gründete und eintragen ließ, was will man anderes und vor allem Positives, Besseres von solch einem privaten Unternehmen erwarten?

Ihr eigenes OLG in Frankfurt am Main, im Verfahren GZ: 2 Ss-Owi 963/18 mit Urteil vom 03.01.2020 erklärte, als private Dienstleister weder einen Strafzettel ausstellen dürfen noch weniger den Verkehr bzw. ruhenden Verkehr überwachen oder regeln dürfen.

Nicht einmal darf ein solcher Dienstleister an ein Fahrzeug ohne Zustimmung des Fahrzeughalters oder solchen Führers sich vergehen und Bescheide oder ähnliches anbringen oder sonst wie befestigen. Da auch die Polizeiaufgabengesetze und alle anderen Verordnungen entzogen sind und die ranghöheren Gesetze gelten. So hat auch dies Auswirkungen auf Sie und Ihre oben näher bezeichneten nötigenden Ankündigungen, bzw. die Ihrer Mitarbeiter. So auch auf

(1) die den kommunalen Polizeibehörden gesetzlich zugewiesen Verpflichtung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von solchen Verstößen sind hoheitliche Aufgaben. Diese hingegen mangels Ermächtigungsgrundlage durch private Dienstleister nicht durchgeführt werden dürfen.

(2) Die Überlassung über private Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben ist ebenso unzulässig.

(3) Die Bestellung privater Personen nach § 99 HSOG zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden ist ebenso gesetzeswidrig. Das bedeutet selbst auch alle eventuellen „Söldnertruppen“, bewaffnete Schreibwaren- und Bürowarenhändler, wenn diese sich so betrachten wollen, sind unzulässig und strafrechtlich zu verfolgen.

(4) Darüber hinaus wird auf einen Verfahrensausgang vor Ihrem Bundesverfassungsgericht, AZ, 2 BvR 1457/23 mit Beurteilung vom 07.06.2024 verwiesen, gemäß diesem Ausgang meiner Erwiderung stattgegeben wurde. Ich habe den Vorwurf bestritten, da ich auch nicht weiß wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. es müsste daher der Beweis – in flagrante erbracht werden. Daher ist das Verfahren selbst gemäß Ihren unzulässigen Maßstäben einzustellen. Selbiges hat Auswirkungen auf Foto- und Videoaufnahmen in Bezug auf die neuen Fassungen zu KI in Verbindung mit der Computertechnik und Fremdbeeinflussung.

(5) Tatsache ist, als mit der Aufhebung der Einführungsgesetze und den Bereinigungsgesetzen, auch der Polizeiapparat zu einem privaten Dienstleister erneut und mit Nachdruck erklärt wurde. Es reicht daher aus, wenn ein Vorwurf ordentlich bestritten oder angefochten wird. Vollstreckungen sind unzulässig und untersagt! Auch darf der Polizeiapparat keine Festnahmen oder Vollstreckungsmaßnahmen ausführen. Mit weiterem Verweis auf Vorgetragenes.

XI. Thema Unterschriften
verweise ich auf meine Ausführungen. Bei den Unterschriften muss sowohl Vor- und Zuname deutlich zu erkennen sein. Geografische Linien oder auch

„das Schreiben ist maschinell gefertigt und ….“,

ist, um es banal zu formulieren, völliger „quatsch“, juristisch überhaupt nicht möglich. Da jedes Schreiben maschinell angefertigt wird. Formlinienartige Gebilde sind als Unterschrift ebenso ungültig.

Meine Unterschrift hingegen ist lesbar, auf die mir in den Schreiben übersandten hingegen, mit den lächerlichen Versuchen diese mir als zu prüfendem Entwurf vorzulegen, wird von mir abgelehnt. Auch zu Ihrem Stempel verweise ich auf Ihre Schreiben, anlässlich Sie ungerechtfertigte Forderungen erheben um sich daraus mittels ebenso unzulässiger Geldforderungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu bereichern und folglich eintreiben wollen, ist unzulässig und strafbar. Rechtlich betrachtet haben Sie alleine daraus schon eine erhebliche Erklärungsnot, weil ich aus Ihrem bisherigen kriminellen Verhalten nicht annehme, als keine Besserung in Sicht ist, sie nehmen zwar inzwischen Paragraphen heraus, das ist auch alles. Damit gestehen Sie anders herum, als Ihr Schäuble und Ihr Seehofer mit ihren Geständnissen das Volk nicht belügen.

XII. Zum Thema Haftbefehl
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, analog Art. 6 II EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -und somit die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung-, eine Menschenrechtsverletzung. Inkassogesellschaften arbeiten regelmäßig auf solchen rechtswidrigen Grundlagen. Diese nichts anderes als Betrug und Erpressung darstellen. Auch damit haben Sie sich an mir bereits mit zusätzlich Ihren bewaffneten Schreib- und Bürowarenhändler vergangen.

1) Alleine Nötigungen bis hin zur Erpressung sind untersagt, selbst nach Ihren unzulässigen Paragraphen. Ich verweise auf BGH 1 StR 162_13 - 5. September 2013 (LG Essen). Hier wurden selbst Ihren Juristen nicht nur zu hohen Geldstrafen verurteilend aufgebürdet. Zudem wurden alleine alle in einer Nötigung erzwungenen Ergebnisse als nichtig erklärt.

2) Auch unter Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden; Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, auch nach IP66 Art. 11, Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten Staat Unterzeichnung Ratifizierung Inkrafttreten Deutschland 16/9/1963 1/6/1968 1/6/1968.

3) Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist eine Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben, begründet auf der Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK. Dies trifft auch zu für jede in der Haft erzwungene Erklärung zu. Insofern ist es auch untersagt Ihre unzulässigen Forderungen sich in Beugehaft zu erpressen.

4) Eine in Haft oder unter Androhung empfindlicher Übel rechtswidrig erzwungene, abgegebene Aussage oder eidesstattliche Versicherung jedwede solcher Aussagen ist nichtig und wird daher auch vorsorglich schon jetzt zur Nichtigkeit widerrufen. Das gilt auch für die erzwungene Erklärung durch, nicht aus den tatsächlichen, sondern rechtlichen Gründen, da die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zivilrechtliche Folgen für Sie und den Erzwinger hat.

5) Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich auf die Ausführungen aus dem Zusatzprotokoll Nr. 4 des EGMR, das nach Artikel 25 GG als Völkerrecht vor Bundesrecht ergeht.

6) Weiter berufe ich mich auf meine Ausführungen sowie als Sie sich seit jeher Rechtsanwälte nehmen, um sich zu verteidigen. Diese in doppelter Moral sich von Ihnen als auch von ihrem angeblichen Mandanten bezahlen lassen. Da diese letztendlich Ihr Mandat haben und nur im Zweifelsfall das des Mandanten den sie im Grunde als Vermittler in der Rechtsbelehrung täuschen, damit dieser den Rechtsverkehr vortäuschen und Sie damit verteidigen soll.

7) Im Übrigen, jeder Mitarbeiter einer Behörde haftet persönlich für das negative Interesse, wenn die völkerrechtlich festgestellte Menschenrechtsverletzung in Folge der Remonstrationspflicht nicht verhindert wird. Das Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht nach Art. 25 GG vor RECHT und GESETZ (Art. 20 GG) und verpflichtet die Remonstration § 38 BRRG.

8) Denn, es darf der Haftbefehl nicht dazu missbraucht werden, um das Aussageverhalten des noch zu inhaftierenden oder eines bereits Inhaftierten zu beeinflussen, insbesondere darf dieser nicht dazu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen, ich verweise auch auf BGH 14, 358, 364; Dingeldey JA 84,407; Günther GA 78, 193; Rogall 67 ff., 104 ff., BVerfGE 56,37,49 = NJW 81, 1541. Das bedeutet: Eine Person braucht auch nicht Zeuge gegen sich selbst zu sein, BGH 25, 325, 331.

XIII. Nötigung
bis hin zur geldwerten Erpressung mit Freiheitsberaubung, diese ab 10 Sekunden beginnt, auch diesem haben Sie mich bereits ausgesetzt. So ist dazu festzustellen, alleine die Nötigung ist die widerrechtliche Anmaßung, über fremdes Verhalten zu entscheiden. Grundsätzlich ist jedes Verhalten, durch das ein psychischer Druck auf eine Person ausgeübt wird oder ihr physisch die Möglichkeit der freien Willensbildung oder solcher Betätigung genommen wird, ein Angriff auf das Rechtsgut der persönlichen Freiheit. Welchen Vorwürfen Sie sich über all dies hinaus im Zusammenwirken der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der des jeweiligen Gerichts aussetzen müssen ist; als diese Ergebnisse Ihrer oben näher testierten beabsichtigten Handlungen auch gegen die geltenden ranghöheren, tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen als strafbares Delikt auszuführen, diese aus Ihrem oben näher bezeichneten und angefochtenen Schreiben und Verhaltensweisen deutlich hervorgeht und auch dies ist zu ahnden.

a) Das Nötigungsverbot schützt die Freiheit der Willensbildung und Willensbetätigung – also die Entscheidungsfreiheit – einer Person, bei der Disposition über ihre Güter. Allerdings ist dieser Angriff erst dann widerrechtlich, wenn er – nach sozialethischen Maßstäben – als verwerflich anzusehen ist. Der gesamte Ansatz lässt sich in analoger Anwendung der Regeln der unmittelbaren und mittelbaren Täterschaft sogar noch präzisieren: Nötigung bedeutet, eine andere Person gegen deren Willen zu einem bestimmten Verhalten, also Handlung, Duldung oder Unterlassung zu veranlassen. Ich verweise auf Ihre Schreibwaren- sowie Bürobedarfshändler, alias verbotenen Söldnern ohne Rechte aber mit Waffenbesitz und solcher Anwendung.

b) Gegen den Willen des Opfers erfolgt das Verhalten, wenn dieses normativ nicht dem Opfer selbst, sondern dem Täter zuzurechnen ist. Dies kann zum einen dadurch geschehen, als der Täter den Willen des Opfers – etwa durch Betäubung oder Einsperren – faktisch unterdrückt oder ausschaltet. In diesen Fällen ist der Täter selbst „unmittelbarer Täter“ und erpressender Betreiber des Opferverhaltens. Vor allem ist der Täter für das Opferverhalten zuständig, wenn das Opfer nach den Kriterien der „mittelbaren Täterschaft“ nur als Werkzeug des Täters handelt. Hier entscheidet sich zwar das Opfer selbst zu dem fraglichen Verhalten, ist das Opfer be- oder gelehrt, ist aber bei der Entscheidung als unfrei anzusehen, weil es der Gewaltanwendung oder Übels-Androhung durch den Täter hilflos ausgesetzt ist, so möchte ich nicht „in Ihrer Haut mehr stecken“, mit Verlaub formuliert. Denn genau das haben Ihre Mitarbeiter mir zugefügt. Eine in der Literatur vertretene Minderansicht sieht durch das Nötigungsverbot nicht die Entscheidungsfreiheit, sondern die rechtlich garantierte Verhaltensfreiheit als geschützt an. Rechtsgut der persönlichen Freiheit sind nach dieser Lehre die rechtlich garantierten Freiheiten einer Person. Diese demnach der Tatbestand nur durch ein Verhalten, durch das in verbotener Weise in die Rechte des Opfers eingegriffen wird, verwirklicht werden kann. Drohungen mit einem erlaubten Handeln sind diesem Ansatz zufolge nicht tatbestandsmäßig. Außerdem ist die Verwerflichkeitsklausel nach Abs. 2 bedeutungslos. Gegen dieses Verständnis der Nötigung spricht jedoch, dass es die – auch deliktssystematisch relevante – Differenzierung zwischen einem tatbestandsmäßigen Verhalten und dessen Bewertung als erlaubt oder verboten aufhebt. Exemplarisch: Wenn der Täter seinen Angreifer in einer Notwehrlage mit Gewalt zwingt, seine Waffe fallen zu lassen, begeht er eine Nötigung, die durch Notwehr dann gerechtfertigt wäre. Die Mindermeinung kann dagegen die Verteidigung bereits begrifflich nicht als Nötigung erfassen, da die Abwehr erlaubt ist. Durch alle Straftaten, die sich gegen die Person richten, greift der Täter in die Entscheidungsfreiheit des Opfers über seine Güter ein. Insoweit können alle Straftaten gegen die Person als konkretisierte Nötigungen angesehen werden. Wem z.B. das Auto gestohlen wird, der ist in der Tat „genötigt“, zu Fuß zu gehen oder sich anderer Fahrgelegenheiten zu bedienen. Wird dies im Wissen betreiben als derjenige auch der nonverbalen Vorverurteilung und Beschimpfung innerhalb des Gesellschaftsvertrags von J. Rousseau, siehe Ziffer I. ausgesetzt ist, so dürfte die Straftatenkette nicht mehr abreißen. Doch dieses „abgenötigte“ Verhalten überlässt der Täter beim Diebstahl, im Regelfall, der Autonomie des Opfers. Der Verlust der Möglichkeit, das eigene Fahrzeug benutzen zu können, ist eine von vielen weiteren faktischen Folgen des mit dem Diebstahl verbundenen Verlusts der Sachherrschaft. Für die spezifische Nötigung ist es dagegen kennzeichnend, dass der Täter das Opfer durch den Eingriff in dessen Freiheitssphäre zu einem bestimmten Verhalten veranlassen will. Der Täter setzt also bei der Nötigung das Opfer, im Sinne „unmittelbarer“ oder „mittelbarer Täterschaft“ als Mittel zu einem bestimmten Zweck ein. Er instrumentalisiert das Opfer. Die vom Nötigungsverbot geschützte Entscheidungsfreiheit umfasst die Freiheit der Willensbildung und die Freiheit der Willensbetätigung. Die Freiheit der Willensbildung oder Dispositionsfreiheit betrifft die Freiheit, Entscheidungen über eigenes Verhalten zu treffen, und kann sowohl dadurch beeinträchtigt werden, als das Opfer z.B. durch Betäuben bereits seiner Fähigkeit, sich zu entscheiden, beraubt wird; als auch dadurch, als das Opfer durch psychischen Zwang zu einem bestimmten Entschluss veranlasst wird. Insofern diese Art der Kriminalität durch Sie verursacht auf ein ganzes Volk in hetzerischer Weise als eine Art der Seuche übergreift. Ihre gelben Briefe die unzulässigen Täuschungen im Rechtsverkehr sowie alle Ihre Handlunge dienen ausschließlich diesem nicht alleine mehr verwerflichen Zweck, sondern der Kriegshandlungen sowie der Ermordung der einzelnen Bürger um sich bereichern und im Rechtsverkehr Täuschungen vornehmen zu können.

c) Demgegenüber betrifft die Freiheit der Willensausübung oder Handlungsfreiheit die Freiheit, eine Entscheidung zu realisieren und kann dadurch beeinträchtigt werden, als dem Opfer z.B. durch Einsperren oder gewaltsames Führen der Hand, in Ketten oder Handschellen eine oder mehrere Verhaltensalternativen gegen seinen Willen abgeschnitten werden.

XIV. Zu Ihren Rechtsbehelfsbelehrungen
sei festzustellen, als
a) Es kann keine Frist und auch kein solches Versäumnis entstehen, wenn kein Recht und kein Gesetz außer die ranghöheren wie die HLKO und die SHAEF Gesetze sowie weitere ranghöheren gelten. Genau auf diese Sie sich nicht berufen. Daher auch Rechtsbehelfsbelehrung die zur Täuschung im Rechtsverkehr dienen, folglich damit einer Aufnahme einer ungesetzlichen Vertragsherrschaft dienlich ist.

b) Daher sind und waren Ihre Rechtsbehelfsbelehrungen stets unrichtig.

c) Ich war am überlegen, ob ich auf Ihre Täuschungsmanöver eingehe, mittels diesen Sie Vertragsverhältnisse unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sich erschwindeln, oder betrügen?

Nun, ich weise weiter daraufhin als selbst bei Geltung oder als AGB geltende AO, die Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide im Sinne des § 256 Abs. 2 Satz 1 AO sowie nach § 356 Abs. 1 AO stets unrichtig waren. Die Richtigkeit wäre jedoch die Voraussetzung für den Beginn der Einspruchsfrist. Ebenso als eine „Behörde“ wenn vorhanden – über den Einspruch, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist in der für einen Verwaltungsakt verwendeten Form in verständlicher Form belehrt. Die Rechtsbehelfsbelehrung wäre nun schon dann im Sinne des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO unrichtig, wenn sie diese in § 356 Abs. 1 AO vorgeschriebenen Angaben nicht vollständig enthält oder diese unzutreffend bzw. unvollständig oder missverständlich wiedergibt. Dies hierdurch bei objektiver Betrachtung über die Möglichkeit der Fristwahrung gefährdet erscheint, Ihr BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BStBl II 1998, 742. Enthält eine Rechtsbehelfserklärung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein, Ihr BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06; BFH/NV 2007, 2064. Ob dies nun der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder die ergänzenden Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste und konnte, vergl. Werth in Bermann/Gosch, Kommentar zur AO, § 356, Rn. 18. Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde, vergl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 II R 70/06, BFH/NV 2007, 2064. Unter der Betrachtung als Sie sich als rechtmäßig und legitimiert erachten und – das ist Voraussetzung – ich verweise dazu auf meine Strafanzeige und dem Antrag auf Strafverfolgung gegen Sie.

d) Nach diesen Grundsätzen sind die bzw. Ihre in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrungen alleine schon unrichtig, da sie über die in § 356 Abs. 1 AO genannten Elemente hinaus Angaben zur Form der Einspruchsentscheidungen machen, aber dabei die Möglichkeit der Einspruchseinlegung über Art und Weise nicht ausdrücklich erwähnen, bzw. selbst diese falsch belehrend wiedergeben. Einsprüche hingegen werden aus vorbezeichneten Gründen wissentlich und absichtlich in keiner Weise gewürdigt. Die unterzeichneten Einreichungen der Steuererklärungen werden nachweislich nicht gewürdigt, ich verweise auf Ihr Schreiben, in dem Sie die durch Sie vorgenommene widerrechtliche Übernahme Vermögensverhältnisse Dritter zu Verwirrung sorgen sollen wollen. So nur ein Täter, ein geübter Hochstapler vorgeht. Bei den Unterschriften muss sowohl Vor- und Zuname deutlich erkennen sein. Auch dies haben die Mitarbeiter der Finanzämter in ihren Rechtsbehelfsbelehrungen niemals berücksichtigend gewürdigt. Die lesbare Unterschrift des Unterzeichners ist mit Vor- und Nachnamen erkennen zu können. Geografische Linien, oder das Schreiben ist maschinell gefertigt und …. Ist um es banal zu formulieren „quatsch“, juristisch nicht möglich. Da jedes Schreiben maschinell angefertigt wird. Formlinienartige Gebilde sind als Unterschrift ebenso ungültig. Meine Unterschrift hingegen ist lesbar, auf die Ihre hingegen als lächerlicher Versuch als dies zu prüfendem Entwurf und folglich vorzulegen und eindeutig abgelehnt wurde. Auch zu Ihrem Stempel verweise ich in den Bescheiden, anlässlich Sie ungerechtfertigte Geldforderungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erheben. Das Finanzamt ist kein Aktivgläubiger, zudem dieses auch nicht Antragsfähig ist, um gemäß einer nicht vorhandenen InsO jemanden anzumelden. Zudem Sie sich in laufenden Bankrottverfahren sich befinden und aktuell in der Abwicklung sind. Fazit: Im Wissen der begehenden Betrugsdelikte wollen Sie keine Verantwortung übernehmen.

Vorbezeichnetes insgesamt ergibt sich zwar nicht aus dem Finanzamte zitierten Form des § 357 Abs. 1 AO, da nach Satz 1 dieser Vorschrift im Grunde den AGB der Finanzämter ist der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Dabei genügt es nach Satz 2 des § 357 Abs. 1 AO, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat. Ebenfalls ist auch die Einlegung durch Telegramm zulässig, § 357 Abs. 1 Satz 2 AO. Die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nach § 357 Abs. 1 Satz 4 AO in keiner Weise.

XV. Das Strafbefehlsverfahren,
würde man nun vorbezeichnetes insgesamt auf die gesamte vorbezeichnete Rechtslage nicht berücksichtigen so würde ich folgendes vortragen, auch auf die Ansinnen die in oben näher bezeichneten Schreiben des … aufgeführt sind. dies in dem Fall zusätzlich zu berücksichtigen wäre. Es ist bedauerlich, als man sich derart wehren muss, gegen die Verfolgung von Kriminellen.

Letztendlich wurde nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches, der Reichsbürger und Nationalsozialisten vom 08.05. auf den 09.05.1945 und dem durch innere Erklärung sowie Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als die nach den Alliierten eingeführtem Besetzerrechte – als rang-höchste Rechtsnorm der Wirtschaftsvereinigung Deutschlands – ist es vom einfachen bundesdeutschen und selbst eingesetzten Gesetzgeber innerhalb der Wirtschaftsvereinigung Deutschland für erforderlich gehalten worden, eine Strafprozessordnung gegen die Weisungen der Alliierten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bonner Grundgesetz wegen dessen Funktion als ranghöchste Rechtsnorm einzusetzen und zu überprüfen. Der von dem 08.05. auf den 09.05.1945 sich selbst eingesetzte und daher „verbotene“ Bundesgesetzgeber – im nachfolgenden als vBG bezeichnet – hat in Folge dessen die Vorschriften der Strafprozessordnung im Rechtsvereinheitlichungsgesetz vom 12.09.1950 verbotener Weise neu verkündet. Grundsätzlich hat sich dieser gegenüber dem deutschen Volk täuschend und irreführend als Verwaltungsgesellschaft in 1948 angekündigt und in 1949 eingesetzt und somit gegründet. Mit der Maßgabe keinen Staat zu gründen, sondern lediglich das deutsche Volk zu verwalten. In der Gesamtheit hat dieser daraufhin alleine bei dem Strafbefehlsverfahren versäumt die in der Tat ranghöheren Gesetze und Verordnungen sowie die UN-Resolution 217A vom 10.12.1948 gesetzgeberisch in die Tat umzusetzen. Im Art. 11 Abs. 1 dieser Vorschrift heißt es:

„Jeder der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Das bedeutet auch in zivilrechtlichen Verfahren, Fazit in allen Verfahren. Wegen vorbezeichneten rechtserheblichen Eintritten gibt es allerdings weder ordentliche Gerichte noch Richter, Rechtspfleger noch sonst welche Ordnungsorgane mit gesetzlichen Legitimationen für einen Berufsstand in Deutschland. Es handelt sich lediglich um Geschäftsführer einer selbst gegründeten Wirtschaftsvereinigung, welche sich durch Täuschung / Irreführung in 1948 und 1949 selbst bereichernd einsetzten und das in Deutschland lebende Volk ausbeuten. Die Insolvenzordnung wurde daher aus diesem Grund zwar erarbeitet nur aus den gleichen Gründen niemals eingeführt. Diese letztendlich ein Schuldanerkenntnis des Betroffenen ist, für etwas was dieser nicht verschuldet hat. Beantragt dieser folglich ein solches Verfahren, so erkennt dieser Antragsteller über einen Rechtsanwalt seine Schuld an der wirtschaftlichen schlechten Situation an, und entlastet damit alle Mitarbeiter der Wirtschaftsvereinigung Deutschland, so ist dies ähnlich zu betrachten bei dem Strafbefehlsverfahren. Die Ruhephase ist nichts anderes als eine Bewährungsstrafe, in der der Antragsteller alle seine Rechte abtritt, dafür sorgt der Rechtsanwalt, der durch die jeweiligen Richter, Rechtsanwälte beauftragt wird. der Rechtsanwalt kennt nur eine vertragliche Partei und das sind die Richter und Rechtspfleger aus der Wirtschaftsvereinigung Deutschland.

Da also Deutschland vertreten durch die jeweiligen Geschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung erst am 18.09.1973 der UNO beigetreten ist, war der erste Verstoß gegen diese sogenannten UN-Resolution zunächst zwar unbeachtlich, dennoch testiert und rechtserheblich. Mit dem Beitritt Deutschlands hätte das Strafbefehlsverfahren wegen der Unvereinbarkeit mit der bis darin in der Wirtschaftsvereinigung Deutschland geltenden Grundgesetze, gemäß Art. 25 GG vorrangige Vorschrift des Art. 11 Abs. 1 der UN-Resolution 217A aus der Strafprozessordnung getilgt werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen. In gleicher Weise hat der deutsche vBG die Vorschriften der europäischen Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, in Kraft getreten am 03.09.1953, nicht beachtet. Eine Beachtung war wegen der Ratifizierung der EMRK durch Deutschland am 05.02.1952 spätestens mit Inkrafttreten der EMRK zum 03.09.1953 geboten. Die Gerichte verhandeln einschüchternd meist, als der beklagte oder Antragsgegner nicht berechtigt sei und dergleichen mehr, das ist juristisch betrachtet völliger Quatsch. In Art. 6 EMRK heißt es:

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; ….

(2) Jede Person die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

• Innerhalb möglich kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
• Ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
• Sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeigen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten.

Da alle aus der Wirtschaftsvereinigung sich jedoch ihre Rechtsanwälte nehmen und vor sich spannen, um sich verteidigen zu lassen, wird der Beklagte stets beschimpft, beleidigt und versucht zu unterwerfen. Ist jeder der durch die Wirtschaftsvereinigung zugeführte Rechtsanwalt, auch Pflichtverteidiger ein Parteiengeschäft, welches durch seine doppelte Vertretung zu einer Befangenheit führt und zusätzlich ein verbotenes IN-SICH-Geschäft führend bedeutet.

Jeder hat grundsätzlich das Recht auf eine eigene und unparteiische Verteidigung. Das bedeutet aber auch, als sich jeder selbst verteidigen kann.

Da aber das Strafbefehlsverfahren zum einen die durch die EMRK geforderte öffentliche Verhandlung und die öffentliche Verkündung des Urteils nicht vorsieht, zum anderen einer angesichts der zu erwartenden Bestrafung zureichenden Unterrichtung in allen Einzelheiten über Art und Grund der erhobenen Beschuldigung nicht verpflichtet, die Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung und die Verteidigung selbst nicht gewährt und keine Möglichkeit für die Befragung von Belastungszeugen, zur Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen und denselben Bedingungen insofern was die Beweisführung vorsieht, musste der vBG nach Ratifizierung der EMRK die Strafprozessordnung durch die Beseitigung der Vorschriften über das Strafbefehlsverfahren bereinigen. Auch das wurde versäumt.

Schließlich hätte aber im Fall der Rechtswirksamkeit der Gesetze insgesamt der vBG im Falle der Zulässigkeit mit dem Erlass des Rechtsvereinheitlichungsgesetzes vom 12.09.1950 unter Beachtung des vorbehaltlosen einfachgesetzlich nicht uneinschränkbaren Art. 103 Abs. 1 GG die Vorschriften über das Strafbefehlsverfahren wegen dessen Unvereinbarkeit mit dem hochrangigerem Recht in die neu verkündete Strafprozessordnung nicht aufnehmen dürfen. Da:

„Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Wobei die Grundgesetze mit 1989 ihren Geltungsbereich verloren haben. Es ist jedoch dabei nicht wesentlich, ob es sich nun um das Amts- Land- oder Oberlandesgericht handelt, wesentlich ist dabei es handelt sich um ein tatsächlich zulässiges Gericht mit gesetzlich legitimierten Richtern. Da eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. es handelt sich bei dem Art. 2 um ein Bestimmtheitsgebot. In dem Zusammenhang verweise ich auf das insgesamt hier Vorgetragene. Letztendlich wurde nicht nur das deutsche Volk seit jeher durch die Mitarbeiter der Wirtschaftsvereinigung Deutschland betrogen. Ein Vertrag der auf dieser Grundlage lebt, ist null und nichtig.

Der vBG hat alleine diesen einen Verstoß nun erkannt, als er anlässlich dieses Verstoßes mit dem StPÄG vom 19.12.1964 durch die Vorschrift des Art. 2 Ziffer 4 zu § 407 StPO die vorbehaltlich höherranginge Vorschrift des Art. 103 Abs. 1 GG außer Kraft setze, wozu dieser nicht befugt war. Ebenso wenig in Bezug auf die Europäische Ermittlungsanordnung, Art. 10 Abs. 2 RL EEA, sowie 219 A EEA. Es ist überdies unzulässig, eine sowohl höherrangige als auch vorbehaltlose Rechtsnorm durch eine niederrangigere Rechtsnorm einzuschränken, geschweige denn ins Gegenteil zu verkehren. In der Vorschrift des Art. 2 Ziffer/Abs. 4 zu § 407 StPO heißt es entgegen dem einfachgesetzlich nicht einschränkbaren Art. 103 Abs. 1 GG:

„… der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht bedarf es gemäß § 33 Abs. 3 nicht.“

Dies ohnehin unzulässig ist und niemals ein geltendes Recht war. Im Ergebnis ist festzustellen, als das bundesdeutsche Strafbefehlsverfahren wegen der Verstöße insgesamt gegen die UN-Resolution 217A unzulässig ist und alle im Strafbefehlsverfahren ergangenen richterlichen Entscheidungen nichtig sind, somit von niemandem beachtet zu werden braucht. Was wiederum auf Art. 219 A sowie Art. 10 EEA hinweisend greift. Mit weiterem verweis auf § 15 GVG, Art. 97 und 101 GG, i.V.m. § 16 GVG.

Außergerichtliche Streitschlichtungen sind zulässig, sind erlaubt. Nur das weigern Sie sich zu führen.

Mit der richterlichen Entscheidung im summarischen Verfahren gemäß § 407 StPO ist der Strafanspruch des jeweiligen Landes andererseits verbraucht. Es steht jedem frei, sich durch eine ausgebildete Person seines Vertrauens in den rechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen.

Das Strafbefehlsverfahren verstößt auch gegen den vollkommenen Grundsatz des Verbotes der Mehrfachbestrafung gemäß dem vorbehaltlosen Art. 103 Abs. 3 GG,

„Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen…“

Entzogenen

„…Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“

Dieses Strafbefehlsverfahren ist so angelegt, als ein summarisches Verfahren ohne Beteiligung des Angeschuldigten mit einem bestimmten Strafausspruch betrieben wird und sich nur nach Einlegen eines Einspruches durch den Angeschuldigten ein formelles Strafverfahren mit einem abschließenden Urteil anschließen lässt; Mit Verweis als Gerichtsverhandlungen gemäß § 15 GVG, Art. 97 und 101 GG i. V. m. § 16 GVG ebenso verboten sind, wie sich dies konträr mit Art 219 A EEA nicht vereinbaren lässt. Freie Gerichtsverhandlungen sind erlaubt, wenn es sich um Streitschlichtungsverfahren handelt. Hier werden Empfehlungen aufgrund richterlicher Betrachtungsweisen in Bezug auf friedliche Einigungen hin ausgesprochen. Daran muss man nicht teilnehmen, es sei denn man hat vorher schon eine solche Teilnahme in seinen Geschäftsbedingungen versichert. Zu Scheinverhandlungen hat sich bereits selbst das BVerfG am 17.01.1985, GZ: 2 BvR 498/84 befasst und diese als rechtsunwirksam beurteilt, zudem auch darin wegen der Unterschriftenpflicht, über dies hinaus gab es über die Aufhebung der Einführungsgesetze mit den Bereinigungsgesetzen hinaus viele weitere solcher Entscheidungen, Beschlüsse, wie aktuell 5 Qs 77/23 vom 04.12.2023. Auch hier musste das Landratsamt auf seine Geldforderungen verzichten.

Hinzukommen folglich noch die rechtswirksame Aufhebung des Geltungsbereiches der Grundgesetze, der Aufhebung der Einführungsgesetze mit den Bereinigungsgesetzen, ich verweise auf meine Ausführungen welche öffentlich für das deutsche Volk verkündet und festgehalten sind. Damit ist auch der Polizeiapparat eine private Gesellschaft und auch hier hat Ihr eigenes OLG Frankfurt im Verfahren mit Urteil vom 03.01.2020 mit erklärt, als private Dienstleister keinen Strafzettel ausstellen und auch nicht den Verkehr bzw. ruhenden Verkehr überwachen dürfen, GZ: 2 Ss-Owi 963/18. Nicht einmal darf ein solcher an das Fahrzeug ohne Zustimmung des Fahrzeughalters oder solchen Führers befestigt werden. Das hat weitreichende Auswirkungen die auch innerhalb des Strafbefehlsverfahrens sich auswirken.

Dazu empfehle ich noch das Tillessen Urteil von Tribunal General in Raststatt vom 06.01.1947 zu lesen und zu verinnerlichen. Nazigesetze sind ungültig.

XVI. Abschließend sei festzuhalten:
Nun sehen Sie sich meine tatsächlichen Rechtsbelehrungen gegen Ihre und vor allem unzutreffenden und unzulässigen Rechtsbehelfsbelehrung an.

Scheinbar herrscht der Gesellschaftsvertrag von Rousseau in Bayern und Deutschland der nach Kriegsende in 1945 am Chiemsee durch die 9 Ministerpräsidenten und den beiden Bürgermeistern aus der Wirtschaftsvereinigung Deutschland vereinbart wurde, die Herrn Prof. Dr. Carlo Schmid in 1948 vorgeschoben haben, um sich einen Verwaltervertrag zu erschleichen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und dies in krimineller Weise. Denn sie betonten, sie haben keinen Auftrag einen Staat zu gründen, sie möchten nur das in Deutschland lebende Volk ordentlich verwalten – welchem Sie unterstehen,

a) und gründen dazu einen Gesellschaftsvertrag mit der Geschäftsgrundlage von Rousseau um
b) das deutsche Volk und die Menschen ohne ihrem Wissen ausspähen und auszubeuten?
um
c) laufend selbst die Insolvenz anzuzeigen, mit dieser Sie sich als selbstbestellter Verwalter laufend im Bankrottzustand befindend interessanter Weise auch mitfinanzieren?
weil
d) sie nicht in der Lage sind ordentlich zu wirtschaften?
und
e) dabei das in Deutschland lebende Volk, die Menschen, welche sich nach Recht und Ordnung orientieren wollen auch an das Ausland, dort Pharmaindustrien als Probanden gegen Provisionen zu verkaufen?

• Und dazu auch international alle Nationen mit einzubeziehen?
• Um sich zu bereichern?
• Diese gesamte Miesere, Ausbeutung und Lüge aufrecht zu erhalten, und sich die Gutgläubigkeit und Unwissenheit der Menschen für Ihre eigene Vorteilsnahme in der vermeintlichen Wirtschaftlichkeit, mittels ständiger Bereicherung und Wohlergehen zunutze machen?
• Diese Information müsste Wort für Wort Ihnen, als eigen eingesetzter Verantwortungsträger für Recht und Ordnung in voller Pracht und bis zu jeder Einzelheit bekannt sein. Zumal ich bereits zur Haftungsfrage einiges ausführte. Nach dieser und nur nach dieser sollte sich jemand in Ihrer Position richten. Das hat mit Würde, Achtung und Respekt tun! Dazu gehört vor allem die Achtung vor sich selbst, also Selbstachtung zu schaffen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das sollten alle im Handeln stets beachten, vor allem Plünderer. Sie, in Ihrem Wirkungsbereich alleine als Sie jemanden der sich über die Menschen aufgrund seiner Position gewisse Erhabenheit sucht zu bedienen, eine solche Person allen voran als Vorbild.

XVII. Beweise und Beweissicherung, Beweisanordnung
Auch hier zählt der „in flagrante“ Beweis. Gemäß Ihren unzulässigen Paragraphen, Verordnungen sind gemäß Ihrem eigenen Wortlaut des § 97 Abs. 2 S. 1 StPO – Unterlagen nur geschützt, solange diese sich im Alleingewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten befinden. Was in jedem Fall schon etwas schwierig sein dürfte. Ist der verdächtigte in einem Hotel so ist dies niemals der Fall. Befindet er sich in Wohnungen auch da ist dies inzwischen nicht mehr der Fall. Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen sind inzwischen ebenso nach Ihren eigenen Vorgaben unzulässig, da KI seit Jahrzehnten bestens seine Anwendung findet. Daher ist eine Beweisaufnahme die nicht sofort erfolgen kann, nach dem allseits bekannten Rechtsgrundsatz „in flagrante“ zur Glaubhaftmachung unstatthaft; so auch gemäß Ihres eigenen ehemaligen § 294 II ZPO.

Eine Beweisführung, welche dem Gericht oder einer Behörde den Eindruck der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der behaupteten Tatsache vermitteln soll; sie reicht niemals aus, den vollen Beweis zu erbringen. Behauptungen sind nicht statthaft, da diese stets eine Parteienangabe darstellen, ich verweise auch auf „Hören-Sagen“.

Die Beweisaufnahme ist nur dann statthaft, wenn diese „in flagrante“ erfolgen kann, dabei ist die beharrliche Verfolgung eines Opfers für den Mobber, Stalker von erheblicher Gegenbeweislast, für diesen strafbar, da dieser stets „in flagrante“ handelt, gemäß den Ausführungen Ihres ehemaligen § 294 ZPO darf im Übrigen ein Beweis nicht durch beschlagnahmte gestohlene, geplünderte Unterlagen vorgelegt werden. Zudem muss diese „in flagrante“ erfolgen, anders ist diese unzulässig. Da der Beschuldigte insofern als Unschuldig gelten muss, da diesem die Beweismittel für seine Gegendarstellung mittels Beweisführung entzogen wurde. Er gilt insofern als Unschuldig. Mit Verweis auf Ihre ehemaligen §§ 291 ZPO i. V. m. §§ 823 824, 826, 829, 830, 839 BGB sowie besonders unter Berücksichtigung auf § 15 GVG, Art. 97 und 101 GG i. V. m. § 16 GVG. Insofern die freie Gerichtsbarkeit Geltung hat, diese an ordentlichen Gerichten gemäß der FamFG behandelt würde. Auch diese Verhandlungen sind unzulässig.

Es reicht nicht aus einer bloßen Behauptung aufzustellen und einen Beschuldigten damit vorzuverurteilen. Auch nicht eine Rechnungsstellung gegen einen zu erheben und diese mit Gewaltanwendungen und anderen Drohungen einzutreiben. Insofern darf eine Klage nicht erhoben werden, wenn der Wahrheitsbeweis gemäß den Regelungen des ehemals gültigen § 291 ZPO fehlt. Dieser lautet:

„Tatsachen die bei Gericht offenkundig sind,
bedürfen keines Beweises.“

Insofern reichen die Anfechtung und das Bestreiten des Betroffenen auch mit einer Richtigstellung oder Stellungnahme aus. Gemäß den Ausführungen des § 138 III ZPO gilt:

„Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht. “.

Kommt die Forderung aus den Wirtschaftsvereinigungen oder sich selbst bezeichnenden Behörde, Ämter oder/und dergleichen, so handelt es sich um eine Falschbeurkundung gemäß Ihren unzulässigen Regelungen §§ 341, 342, 344, 348 StGB. Die Nichtigkeit ist alleine auch wegen Formmangels gemäß ehemaligen § 125 BGB vorhanden, sowie ehemaligen § 126 BGB vorgeschriebene Schriftform, ebenso gemäß ehemaligen § 315 ZPO, 275 StPO, § 155 GVG vorliegend.

A 32 RB Europäische Beweisanordnung
Auch hier zählt der „in flagrante“ Beweis. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: Straftaten gemäß Definition i der Gemeinsamen Maßnahme 96/443/JI des Rates vom 15.Juli 1996 betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Sabotage: Handlungen, mit denen widerrechtlich und vorsätzlich Schaden in großem Ausmaß an einer Regierungseinrichtung, an einer anderen öffentlichen Verkehrssystem oder an einer Infrastruktur verursacht wird, durch den ein beträchtlicher wirtschaftlicher Verlust entsteht oder entstehen könnte.

Erpressung und Schutzgelderpressungen sowie Ausbeutung: Die mit Drohungen, Gewaltanwendungen oder jeder anderen Form der Einschüchterung einhergehende Forderung von Waren, Versprechen, Einnahmen oder Unterzeichnungen von Dokumenten, die einer Verpflichtung, Veräußerung oder Entlastung beinhalten bzw. zur Folge haben.

Betrug die Verwendung falscher Namen, die Vortäuschung einer falschen Position oder die Verwendung betrügerischer Mittel zwecks Missbrauchs des Vertrauens oder der Gutgläubigkeit von Personen in der Absicht, sich etwas anzueignen, das einer anderen Person gehört.

XVIII. Dagegen Beweise gegen die charakteristisch kundtuenden Täter wegen Schadenersatz

Im Bereich der europarechtlichen Vorgabe umsetzenden Rechtes kommt ein anderer autonomer Glaubhaftmachungsbegriff zur Anwendung, so etwa im arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbot, § 611 a Abs. 1 S. 3 BGB a.F. bzw. § 22 AGG. Welches Sie mittels Verleumdung und Verletzung aller internationalen Rechte stets ebenso vornehmen. Hinzukommend vor allem inzwischen für Sie geltend, eine identische Regelung des noch fortgeltenden § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung (VwVfG — KOV) hinsichtlich der schädigenden Umstände im Sinne des BVG bzw. analog bei anderen Schädigungstatbeständen im sozialen Entschädigungsrecht. Damit wird in diesen Sonderfällen von dem Grundsatz abgewichen, dass unter anderem die anspruchsbegründenden Umstände von den Antragstellern grundsätzlich nachzuweisen sind, d. h. volle Überzeugung vom Vorliegen der Voraussetzungen zu erbringen ist. Diese ich wegen der intensiven Verfolgung anzeige. Damit ist der „in Flagrante“ Beweis gegen Sie erbracht.

Das war ein geringer Teil meines beruflichen Werdegangs bis 1998, als ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft war. Dies alles zusammen die Münchner Justiz verwaltet hat.







Ich wurde von Januar 2000 bis dezember 2003 rd. 900 Strafanzeigen und rd. 2.500 Grichtsverfahren ausgesetzt, mit zeitgleicher nonverbaler Verbreitung und solcher Vorverurteilung. Fazit, Ich wurde stets freigesprochen. Wie beispielsweise mit Rücknahmeerklärung vom 29.01.2001





Es wurde festgestellt, als es keinerlei Beanstandungen gab. Selbst die Rückzahlungen teilten sie untereinander noch wie Raubritter auf und holten mich daraufhin aus Radstadt nach München, nahmen mich fest und erpressten mich in der Ettstraße als ich ihnen alles schenken solle. Dabei waren die Münchner Justiz, die Mitarbeiter der Finanzämter und die aus dem Polizeiapparat München. Zudem sollte ich sie legitimieren, ich lehnte ab. Das gesamte Verhalten war ein Mobben, Stalken, Foltern und laufendes Quläen. Und wird weiter betrieben in der Gier nach Macht.

In 2004 als ich Radstadt verließ und zu Fuß an das Schwarze Meer wollte, holten mich die Salzburger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zurück, hier gründete ich VERITAS ET JUS.