Das Projizieren der Perversionen an seinen Opfern auszuleben
In Deutschland sowie Österreich, Europa sind Zwangsvollstreckungen untersagt, zudem auch jedwede zwangsweise Eintreibung, alles was gegen den Willen und den Frieden einer Person geschieht. Strafbar ist das Ausspähen von Daten, Mobbing auch das nonverbale Aufhetzen in der Öffentlichkeit.
Der sogenannte Gerichtsvollzieher verfügt über keine Vollstreckungs- oder Inkassovollmacht und darf auch keine negativen Eintragungen beantragen oder solche vornehmen so auch das Landgericht München.
Ich möchte mich in dem Zusammenhang für die Anerkennung der Münchner-Schwabing bedanken, welche ich am 08.09.2024 empfing. In 1985 hatte ich München Schwabing eine schöne Wohnung angemietet, aufgrund der Trennung von meiner Ehefrau. Diese eingetreten ist, weil wie ich im Januar 2000 in Radstadt erfuhr ein Vorarlberger der mit Betrug und Erpressung mit Titel- und Urkundenhandel zusammen mit der Justiz und den Gerichtsvollziehern zusammenarbeitete und dabei einen Münchner förderten mit dem ich sehr eng befreundet war. Seine Familie mit zu den reichsten Deutschlands gehörte. Zu der Zeit hatte ich eine Niederlassung in Schwabing, ein Lager in Garching bei München und eine Niederlassung in Bamberg, lieferte bundesweit bis nach Berlin und auch in das Ausland, die Beneluxländer, Schweiz, Österrech nach Wien hinein. Ein H.P Stawiarski aus Vorarlberg wollte hingegen in 1981 als ich für ihn tätig werde, dieser über seinen Geschäftspartner Rechnungen erstellte, deren Waren niemals ausgeliefert wurden. Stawiarski wollte nicht nur aufgrund meiner juristischen Kenntnisse mit mir zusammenarbeiten, vielmehr auf Grund meiner Stellung anlässlich meiner Geburt, welche aus meinen etwa 16 nationalen und internatinalen Vorträgen hervorgeht und bekannt wurde. Ich hatte seinerzeit ab 1981 die Zusammenarbeit mit ihm über seinen Geschäftspatner abgelehnt, weil ich an Betrug und Erpressung sowie an solchen kriminellen Handlungen nicht teilnehme und dabei und damit auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der kriminellen Horde aus den Finanzämtern ablehnte. Aus Köln/Bonn bekam ich folglich in 1985 ein Angebot über einen Havarie-Container mit Videorekordern, diese im Kaufpreis auch gemäß Havarieschäden befanden und bot diese alle zusammen einem namhaften Münchner Elektrohändler an. Der auch sofort mit einem bankbestätigten Scheck über etwa 1.300.000 DM zu mir nach München Schwabing kam. Die Annahme des Bankschecks ich im gemeinsamen und persönlichen Gespräch mit diesem zunächst ablehnte, da plötzlich nach meiner Empfindung etwas an dem Geschäft nicht stimmig war. Als "mein bester Freund" sowie einem neuen GP, Peter und Manfred B. (neue in Schwierigkeiten geratene Geschäftspartner aus FFB die ich bei mir im Geschäft aufgenommen hatte) gemeinsam nach Köln-Bonn flogen, stellten sich meine Empfindungen; ich benachrichtigte daher den Kaufinteressenten und ich verlor dabei rd. 50.000 DM, der Vater meines sogenannten "besten Freudnes" ebenso; denn der Sohn erleichterte seine Eltern mehrfach, wie sich dies herausstellte. Ich erstattete sofort Strafanzeige bei den Alliierten und der Polizei in Köln Bonn und dabei stellte sich heraus, als es sich um eine kriminelle Organisation handelte, welche ihre Opfer stets auf der gleichen Art und Weise hoher Geldmengen entledigte. Dabei wurden stets Warenwerte als Havarie vorgespiegelt, Anzahlungen von 100.000 DM genommen und anschließend wurden die Männer abgefüllt und in Bordelle geführt, dabei gefilmt wie sie im Vollrausch mit Prostituierten Geschlechtsverkehr hatten und anschließend sie auf Verzicht der Anzahlungen mit den Videoaufnahmen erpresst wurden. Anlässlich der gemeinsamen Ermittlungen stellte sich dies so heraus, leider auch als "mein bester Freund" sowie meine neuen Geschäftspartner Peter und Manfred B aus Karlsfed die ich bei mir aufgenommen hatte daran beteiligt waren. In Nürnberg am Flughafen übergaben sich diese Gemeinschaften folglich der Schadenfreude die Beute und teilten diese unter sich auf. Mit dem Polizeiapparat konnten wird dies ermitteln und einige der Täter fassen. Da mir dieser Geldbetrag natürlich fehlte, hatte ich für die Wohnung in Schwabing zwar die Hälfte der Ablöse bezahlt sowie die Kaution hinterlegt, nur nichts zurück bekommen. Sowohl als auch behielt der Vermieter diese Beträge ein, da er vorgab, an der Börse spekuliert zu haben und weitere Ausreden nutzte um die Geldbeträge nicht mehr herauszugeben. Da ich zeitgleich jedoch durch die Mitarbeiter der kriminellen Horde aus den Finanzämtern (für die Auflösung deren RAO ich mit den Alliierten verantwortlich war, die weiteren Juristen in 1977 mit der AO-Unzulässigkeit folgten) sowie weiteren plötzlich entstehenden Kriegsschauplätzen beschäftigt wurde, wie auch zwei meiner Mitarbeiter der eine in Bamberg bis zu 750.000 DM an Warenwerten verkauft hatte und die Erlöse dabei persönlich eingestrichen hatte, konnte ich von diesem ledglich 30.000 DM als Geständnis unterzeichnen lassen. Als ich gegen diese Horde begann vorzugehen sowie bis dahin unbewusst gegen den Vorarlberger H.P. Stawiarski und seinen beteiligten Kumpane die Gerichtsvollzieher, verzichtete ich auf diesen Kriegsschauplatz in Schwabing und zog einfach nach Bogenhausen um. Das Finanzamt ging auf mich in der Zeit ebenso los und plünderte besagten wesentlichen Ring in der Zeit als ich meine 2 ½ige Tochter schlafend auf dem Arm hielt, um mich mit der Plünderung des wesentlichen Ringes wehrlos zu stellen. Anschließend mussten sie sich wie immer wegen ihrer gegen mich gerichteten Geldforderung sowie Forderung vollkommen zurück ziehen. Der besondere Ring blieb ab der Zeit verschollen. Nach der Rückzugsbesprechung in München umzingelten mich die kriminellen Mitarbeiter der kriminellsten Horde Europas aus den bayerischen Finanzämter und meinten ich solle mich ihnen anschließen. Sie würden mit den Türken fertig, so deren Aussage. Dies ich ablehnte, weil ich nicht wusste was sie wollten. Niemand befehdet ich um meine Zugehörigkeit zu empfangen. Die Gerichtsvollzieher zogen sich vollends udn erschreckend sofort zurück und der Vorarlberger versteckte sich, sowie seine Kumpane aus der Münchner Justiz. Dagegen öffnete dieser sein Schandmaul hinter meinem Rücken, Hintergrund war damals das bevorstehende Öffnen der Grenzen diese mit Gorbatschow bereits besprochen war und nach dem dieser diese Besessenen in ihrer Perversion mit ihren perviden Machenschaften um Macht kämpfend erkannte, wollte dieser von seinen Plänen absehen. Das war der Hintergrund. Das Brutzentrum des Verbrechens saß in München, in Bayern und das international beobachtend erkannt.
Ich habe nicht nur einen der Gerichtsvollzieher aus dem Münchner Norden überführt und gestellt als er absichtlich zusammen mit weiteren Hochstaplern aus München wie aus der IKK Classic eine Tankstelle mit Autowerkstatt und mehreren Kraftfahrzeugen im Münchner Norden mittels Betrug und Erpressung plündern wollte. Ich zeigte den Gerichtsvollzieher Weißmüller bei den Alliiertenstreitkräften an. Der Gerichtsvollzieher ist nichts anderes wie ein Hochstapler, der Sie lediglich mittels Kapitulation "über den Tisch ziehen" und dabei sich bereichern möchte. Ich dachte mir dabei, der wird nicht mer lange lachen über seine kriminellen Handlungen. Im April 2020 liefen dieser sowie der Polizeiapparat daraufhin zu Söder udn seiner Familie als Schutzpatron, daraufhin sie alle zusammen am 25.10.2021 vor den Alliierten und in der Öffentlichkeit kapituierten und die SHAEF-Flagge hissen mussten. Die Regierung in die Hände der Alllierten übergaben.
Ich habe kein Problem mehr, nachdem ich solch ein filmendes Großmaul wie am 08.09.2024 in der U-Bahn erkannte, der sich auch noch großkotzig nonverbal vor allen Fahrgästen protzig dazu geäußert hat. Über den Nürnberger Kodex kann sich dieser künftig schon sein Strafgericht betrachten.
Im Weiteren habe ich selbst einige solcher Urteile sowie in München, Deutschland und in Österreich gegen die Gerichtsvollzieher erwirkt, Rechtsanwälte der Wirtschaftsvereinigung und auch die Alliierten selbst haben sich mir angeschlossen und dies so beschließen lassen als die Gerichtsvollzieher nur Briefträger sind, keine Handlugsvollmachten besitzen, keine Inkassovollmachten sowie keine Zulassungen haben, keine Anträge bei Gericht auf Eintragungen welcher Art auch immer stellen dürfen und keine Zulassungen besitzen und die eigenen Gerichte haben dies g e n a u s o beschlossen.
Auch der Polizeiapparat hat keine solche Rechte dazu. Lesen Sie dazu auch die Ziffer VI. ff sowie Ziffer VI. Unterziffer 21. ff aus der auf und aus Fakten beruhenden und aufgebauten Rechtsbelehrung,
veritasetjus.de.tl/Rechtsbelehrung.htm
nebst Anlagen
"20. Weiter weise ich Sie darauf hin, als Frau Ehrt – Präsidentin des Amtsgerichts München - schriftlich gestand, als diese sowie ihre Kollegen eine Geschäftsordnung haben würden, ich relegiere auf das Verfahren AG M 3132E-48/2024 [1121 Cs 305 Js 220323/23]. Selbst diese ist unzulässig, mit Verweis auf meine Ausführungen und auf hier insgesamt Vorgetragenes. Wobei diese rechtswidrig ist, da die Föderalismusreform diese verbietet.
Auch hat diese schriftlich bestätigt, als es keine Gerichtsvollzieher mehr gibt, es handelt sich um selbständige Unternehmer. Zudem sind Geldeintreibungen und Pfändungen verboten. Ich verweise auf hier Vorgetragenes."
"21. Am 05.02.2013 stellte das Oberlandesgericht München in einem Verfahren, GZ, 9 VA 17/12 fest, als weder Gerichtsvollzieher noch eine „Behörde, eine Zulassung haben, am Grundbuchverfahren teilzunehmen und daher auch weder Eintragungen noch weniger Einsicht nehmen dürfen. Weil diese kein Teil einer Behörde sind. Auch eine solche Zulassung würde dem Willen eines jeden Gesetzen gegen stehen.
Das Amtsgericht Coburg, GZ, 842 Cs 116 Js 134371/18 hat am 28.11.2018 gegen mehrere Gerichtsvollzieher, vertreten durch die Staatsanwaltschaft als Kläger gegen Prof. W. Weber die Klage abgewiesen, mit Verweis auf meine Rechtsbelehrung Ziffer IX. ff, zudem Negativeintragungen gelöscht werden mussten und die Gerichtsvollzieher zurückgewiesen wurden.
Das Landgericht München, GZ, 16 T 102 33/23 vom 31.05.2024 um 17:02, darin über das beschieden wurde, was ich unter meiner Rechtsbelehrung Ziffer IX. ff belehrt habe, zudem die Negativeintragungen gelöscht werden müssen. Ferner wurden mehrere Rechtsanwälte in Essen zu hohen Geldstrafen und Bewährung verurteilt, da diese solche Schreiben wie sie versandten, Landgericht Essen, mit weiterer Beurteilung durch de BGH 1 StR 162_13 - 5. September 2013 (LG Essen).
Im Verfahren GZ. AR 1098/24 bestätigt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mit Schreiben vom 25.07.2024 schriftlich, als es lediglich eine Gerichtsverfassung gäbe, auch hier war ich mitbeteiligt, nach welcher diese sich richten. Welche hingegen wegen der Föderalismusreform nicht angewandt werden darf. Damit bestätigt dieser erneut, das vor- und nachbezeichnete. Gleiche Auskunft erteilte dieser bereits in 2012 und 2013 mit Prof. Wolfgang Weber in einem ähnlich gelagerten Verfahren in Bezug auf die Münchner Justiz. Ich relegiere zusätzlich auf die Ziffer VI. Unterziffer 20., im Zusammenhang auf Ziffer VIII. Unterziffer 6."
Der ehemalige Gerichtsvollzieher kann Ihnen allenfalls ein Schreiben in den Briefkasten einwerfen, dabei muss er jedoch vieles beachten, ansonsten können Sie ihn auch wegen Verleumdung, Postbetrug und vieler anderer Straftaten anzeigen. Alleine sein Auftreten reicht schon aus um Sie zu verleumden. Reichen Sie Ihhre Strafanzeigen stets bei den Alliiertenstreitkräften ein. Sie können jeden Gerichtsvollzieher wegen Mord anzeigen, ersatzweise wegen Mordversuch, ebeso jeden Richter, Rechtspfleger und jeden weiter daran Beteiligten. Schützt ihn irgendein Jurist dann zeigen Sie auch diesen wegen Mord an. Es gelten die ranghöheren Gesetze und Verordnungen. Niemand hat das Recht gegen Ihren Willen gegen die rangöheren Gesetze und Verordnungen zu verstoßen und vor allem keinen Auftragsmord zu begehen sowie gegen den Frieden zu verstoßen. Diese Täter handeln gegen den Nürnberger Kodex und sind demgemäß auch zu ahnden. Aktuell haben Sie auch die Möglichkeit sich auf das Urteil aus den USA zu berufen, welche nicht nur die gesamte Justiz aushebelt.
