Vertrag, Vereinbarung, Vorgehensweise
Präambel
Wie ich öfters bemerkt habe, arbeiten Dritte, unbefugt auf meiner Webseite um Inhalte zu verändern. Vor allem seit dem 06.11.2023, insofern ist Haftungsauschluss erklärt.
Meine Tätigkeit sowie meine Ausführungen in der Vertretung Ihrer Rechte wurde seit 2004 mehrfach durch Ordnungsorgane wie Polizeiapparat und Justiz untersucht und meine Tätigkeit stets auch für legal befunden. Ebenso wie meine Vergütungen, diese ich auf anraten der Justiz ab 2020 änderte. Zudem ich auf meine Seite
veritasetjus.de.tl/Vortr.ae.ge.htm
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verweise. Seit dem 06.11.2023 führe ich nur Schriebarbeiten für Klienten aus. Mit 26.06.2024 wurde mir angeboten alle Datenträger zurückgegeben, ich habe die Annahme abgelehnt. Da Missgunst das Ausleben der Boshaftigkeit und zugleich die Steigerungsform des Neides und des Zerstören-Wollens des Hab und Guts des anderen ist, bzw. des anderen selbst bedeutet. Der Grundmechanismus der zerstörerischen, tierischen Aspekte des jeweiligen Egos ist bei dem anderen eine gesuchte Polarisierung die er im Anklang nichtfindet. Was Sie natürlich nicht getan haben und diese Ausspäher erkannten. Ihre Arena überlasse ich Ihnen und dem Konformieren. Vor allem vor dem Hintergrund,
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Ich betone ich bin kein Reichsbürger, kein Nationalsozialist, damit bin ich auch kein Rechts- oder Linksextremist. Dies auch meine Tätigkeit mit aller Deutkichkeit in all ihren Ergebnissen bisher aufzeigte und aufzeigt.
Ich arbeite nicht auf Erfolgsbasis, das ist eine Art der Tätigkeit, welche ich nach wie vor vollumfänglich ablehne. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in 2008 seine Vorgaben dazu gelockert, daher darf auch im Einzelfall unter besonderen Umständen ein Erfolgshonorar vereinbart werden, ich lehne diese Art der Tätigkeit jedenfalls nach wie vor ab. In den USA ist dies ein wesentlicher Bestandteil einer Vertretung der rechtlichen Interessen der Klienten. Ich lebe in Österreich, aktuell seit Oktober 2022 in Deutschland und bin auch in Deutschland nach wie vor tätig.
Meine Vergütungen habe ich aufgrund der letzten Ermittlungen beider Nationen wie beispielsweise leztmals Ende 2020 aus Deutschland auf Anraten von Staatsanwälten aus den Staatsanwaltschaften geändert und die daraus resultierenden offiziellen Verordnungen verwendet. Dabei berücksichtigend als meine Zusammenarbeit mit meinen Geschäftspartnern intensiv negativ beeinflusst wird.
Bei dem Polizeiapparat bin ich unter dem GZ: BY4180-000251-21/1 dem Berufstand der Rechtsanwälte eingetragen, bei den Staatsanwaltschaften wie beispielsweise unter GZ: 12 AR 551/22 und 12 AR 713/22 sowie weiteren, bei dem Finanzamt Bayern sowie Deutschland führen mich diese in deren Rechtsabteilung unter dem GZ: 144 / 241 /60823 25/2014 StberG, bei den Amts- Landgerichten unter GZ: 6 T 370/24 und auch OLG dem Berufstand der Rechtsanwälte zugeordnet.
Seit dem 06. November 2023 verweise ich daher mit Nachdruck auf die rechtliche Lage Deutschlands, welche ich bestens auch beschrieben habe, und ein Teil des Jurastudium ist. Die zugelassenen Rechtsanwälte vertreten stets in erster Linie die Wirtschaftsvereinigung, dafür wird diesen auch Wohlstand zugesagt. Ich habe die Vertretung dieser letztmals in 2024 strickt und begründet abgelehnt.
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Ich versuche einen rechtlosen Zustand oder solchen Missstand mittels Vergleichsverhandlungen zu heilen. Die Heilung kann rasch eintreten oder auch andauern, da es sich meist um Konflikte oder Betrug udn Erpressung handelt, in jedem Fall kommt es auf den psychischen Zustand sowie dem der Verhandlungspartner an. Ich arbeite mit den jeweiligen betroffenen Personen, Menschen und solchen Vertragspartnern zusammen, in vielen Fällen verbinde ich mich daher und versuche eine mediatorische Verhandlung zu führen. Daraus durchaus Schutzbehauptungen der jeweils Betroffenen / Beteiligten in verschiedenen Arten und Weisen entstehen können, für wen auch immer.
Ich leiste keine Zusagen auf einen Erfolg.
Ziffer 1.
Die Abkürzung "i.A." ist durchaus rechtsgültig, bedeutet dagegen nur "im Auftrag" und wird verwendet, wenn man nicht für sich selbst unterzeichnet, sondern für eine andere Person, Stelle oder aus einem Unternehmen für "jemanden". Der Zusatz "i.A." gibt auch an, als der Unterzeichner nur der Überbringer der Botschaft ist, aber keine Verantwortung für das Geschriebene übernehmen möchte. Dieser Zusatz eignet sich demnach für allgemeine, informative Korrespondenz, ich relegiere auf ein Urteil des BGH, 19.6.2007, Az: VI ZB 81/05 aus der Wirtschaftsvereinigung Deutschland.
Wenn eine Führungskraft ein Schreiben gerade nicht persönlich unterzeichnen kann, dieses lediglich zur Information schon verschickt werden soll, kann die Assistentin oder der Assistent mit „i. A.“ unterzeichnen. Der früher häufig verwendete Vermerk „Nach Diktat verreist“ klingt heute zum einerseits altmodisch, zum anderen als sei der /die Unterzeichner/in überstürzt und ungeplant aufgebrochen. In solchen Vertretungen ist daher auch Vorsicht geboten. Möglicher Weise auch weil unter Umständen die jeweilige Person unter psychichen Belastungen leidet, traumatische Erfahrungen.
Ich versuche einen Mittelweg zu wählen, unter Berücksichtigung der geltenden Friedensverträge, der tatsächlich rechtlichen Lage und der tatsächlichen Rechtsbelehrung, welche ich hier aufgrund eines rechtserhbelich kriminellen Vorfalls von "Kriminellen, Plünderern" welche nachweislich im Polizeiapparat zu finden sind, ab dem 06.11.2023 offiziell bekannt gab. Diese allseits im jeweiligen Studium gelehrten Rechtswissenschaften, Psychologie, Quantenphysik sowie der geltenden Regeln der ranghöheren Gesetze, Verordnungen und internationalen Rechte, Pflichten und Pakte steht.
Ich führe niemanden aus einer Wirtschaftsvereinigung heraus, weild eis so niemals möglich ist, ich führe keine Kriege, ich zeige die rechtliche Lage während meiner Vertretung der rechtlichen Interessen wenn notwendig auf, hingegen versuche ich folglih die aufkommende Täuschung offenlegend darzustellen. Selbstjustiz führe ich keine aus, auch wenn das den Polizeiapparat wegen seiner Trennung von mir, im April 2020 mit darauffolgender Kapitulation sowie ab dem 06.11.0223 schmerzlich erfahren musste. Man sollte Wissen gepaart mit einer guten Intelligenz aufweisen, um zu verstehen, als ich nicht in eine der Kapitualtionen der Wirtschaftsvereinigungen falle und mich auch nicht darin eingliedere.
Allerdings gehe ich in vielen Fällen auch auf den Wunsch meines Klienten ein. Ziehe jedoch ich keinerlei Forderungen oder Geldforderungen für diesen ein.
Seit April 2020 ist meine Tätigkeit eher medialer Natur, der Polizeiapparat nebst seiner Söder-Truppe hatten vor den Alliierten in 2021 kapituliert. Alles "starke und reife Personen". Seit dem 06.11.2023 führe ich nur noch Schreibarbeiten für Dritte aus, eher selten zeige ich meine Vertretung der rechtlichen Interessen an.
Ziffer 2.
Meine Tätigkeit beruht auf diesen hier angezeigten Vertragsgrundlagen und solcher Rechte, jeweils unter der Berücksichtigung,
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Ich treffe keine nonverbalen Vereinbarungen, ich fixiere diese stets schriftlich.
Ich führe keine Kriege.
Meine Vergütung vereinbare ich wie unter Ziffer 1. ausgeführt.
Es steht jedem frei sich von mir vertreten zu lassen, ebenso Schreiben von mir erstellen zu lassen, das gebe ich stets zu berücksichtigen. Ich verweise weiter auf meine Ausführungen unter Ziffer 7 meiner hier benannten Vertragsgrundlagen sowie auf diese selbst.
Bei dem Polizeiapparat bin ich unter dem GZ: BY4180-000251-21/1 dem Berufstand der Rechtsanwälte eingetragen, bei den Staatsanwaltschaften wie beispielsweise unter GZ: 12 AR 551/22 und 12 AR 713/22 sowie weiteren, bei dem Finanzamt Bayern sowie Deutschland führen mich diese in deren Rechtsabteilung unter dem GZ: 144 / 241 /60823 25/2014 StberG, bei den Amts- Landgerichten unter GZ: 6 T 370/24 und auch OLG dem Berufstand der Rechtsanwälte zugeordnet. Ich habe begründet durch deren kriminelles Verhalten seit 1999 unentwegt und letztmals mit dem Verhaltensweise am 06.11.2023 die Vertretung der Wirtschaftsvereinigung Deutschlands strickt abgelehnt.
Ziffer 3.
Ich nehme nur an Verfahren vor Streitschlichtungsstellen und darin an tasächlichen Streitschlichtungen teil. Stelle ich die Befangenheit oder auch eine bzw. mehrere Unterwerfungshandlungen innerhalb einer solcher Verhandlung fest, distanziere ich mich davon. Ich nehme an keinen Schein- Schieds- Stand- oder Ausnahmegerichten teil. Ich reiche lediglich Stellungnahmen für meine Klienten und in sofern auch für mich ein, lehne Verfahren welche gemäß den Ausführungen des § 15 GVG, Artikel 97 und 101 GG i.V.m. § 16 GVG geführt werden strickt ab. Es ist in Deutschland kein geltentes Gesetz vorhanden, außer die ranghöheren. Ich nutze solche Modelle daher auch nicht aus. Ich zitiere durchaus diverse Entscheidungen um einen Vergleich in einer Sache zu erwirken, damit auch eine Rechtsposition klärend zu stärken.
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Zudem gebe ich zu berücksichtigen, als bei mir eine Fast-Identitätslöschung irgendwann vermutlich zwischen 1997 und 1999 stattfand, dabei mir auch meine Rentenversicherugen gelöscht wurden, die Mitarbeiter der Münchner Finanzämter, der bayerischen Gesaamtjustiz sowie die Krimnellen aus den Finanzämtern und des Polizeiapparates sowie der Politik übernahmen illegal die Geschäftsführung und Verwaltung meiner Gesellscjaften und materiellen Vermögenswerte - also gegen meinen ausdrücklichen Willen ebenso übernahmen diese meine Familien zur Verwaltung. Damit übernahmen diese auch die gesamte Verantwortung dafür und stehen dazu auch in Verantwortung- nicht "ICH". Zudem in der aus und auf Fakten beruenden Rechtsbelehrung unter Ziffer I. a) und b) und ff sowie Ziffer II. dargestellt. Insofern wurde ich in eigenen Angelegenheiten handlungsunfähig gestellt, hilf-, wehrlos und brachten mich nach Österreich um gegen mich in Österreich - dort isoliert Krieg zu führen bestens in der aus und auf Fakten beruhenden Rechtsblehrung unterZiffer VI. Unterziffer 22 ausgeführt, und die Schuldzuweisung auf die Österreicher zu schieben, dabei mich auszubeuten, im Grunde wie in der gesamten Rechtsbelehrung bestens insgesamt ausgeführt, ich war alleine von Januar 2000 bis Dezember 2003 rd. 900 Strafanzeigen und rd. 2.500 Gerichtsverhandlungen ausgesetzt. Ich hatte diesen Kriminellen mit Beginn ihrer kriminellen Handlungen spätestens ab dem 09.12.1999 alles angekündigt was auch bislang stets und zuverlässig eingetreten ist. Meine Bonitätsauskünfte hatte ich zur Grundlage ihnen überreicht udn auf meine hingewiesen.
Aus vorbezeichneten Gründen ich in meinem 2. Beruf in 2004 tätig zu werden. Über all dies hinaus ist in dem Zusammenhang eine Bonität ein Leumund wesentlich, die SCHUFA alleine bietet nicht die notwendige Auskunft um sich neuzugründen, umzuorientieren, eine Restrukturierung zu beginnen,
dazu sind umfangreiche Maßnahmen, Wesentlichkeiten notwendig, wie beispielsweise die Möglichkeit über die Erreichung der Eigenständigkeit und viele weitere Aspekte auf die ich auf der Webseite auch ausführe. Wie Sie hingegen unschwer erkennen können sind zahlreiche Auskunftswesen nicht nur in Deutschland vorhanden. Zudem verweise ich berücksichtigend auf meine Ausführungen unter
Ziffer 4.
In meinen Verträgen, welche die unterzeichnete Vollmacht und meine erstellung meiner Rechnung an meine Klienten ausmachen, vereinbare ich meine Leistung, dabei wird keine Erfolgsbasis vereinbart. Ein Vertrag mit i.A. oder i.V. unterzeichnet, so verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer 1 dieser Seite.
Ich versuche Ihre Situation zu eruieren, damit auch klärend vorzutragen. Auf dieser Basis eine gemeinsame Lösung unter Berücksichtigung der rechtlichen Lage zu erarbeiten möglich ist, zudem ich stets daraufhinweisen werde, welche Konfliktlösung der ruhigere und einfachere Weg sein wird.
Ziffer 5.
Ich arbeite weder in Ihnen, noch weniger in den Mitarbeitern meiner Geschäftspartner, um diese zu einem Tun oder Unterlassen zu beeinflussen. Ich bin an Gedankenspielen und solchen Konstrukten nicht interessiert. Fazit, keine Manipulation!
Ich führe meine Klienten nicht aus den Wirtschaftsvereinigungen heraus, da dies auf diese Weise nicht möglich sein dürfte. Es gibt Möglichkeiten, gemäß diesen eine Person aus den Wirtschaftsvereinigungen zwar ausgeschlossen, jedoch nicht recht- und gesetzlos gestellt wird, da ohnehin nur die ranghöheren Gesetze, Vorordnungen ihre Geltung haben. Das ist anderer Vorgang und Situation, welche in meine Verhandlungen mit einfließt und sollte auch eigens dazu rechtswissenschaftlich, quantenphysikalisch und vor allem auch psychologisch bei den Beteiligten untersucht werden. Gegenstand der Beauftragung kann sein, als ich zur Aufdeckung der rechtlichen Verhältnisse beitrage, damit auch eine oftmals vorhandene Schutzbehauptung für Plünderer offenlege, wenn diese nicht ebarbeitet wird, liegt dies an den Betroffenen slebst, ersatzweise an den Mitarbeitern des bayerischen Polizeiapparates, der Justiz oder auch der Finanzämter und der Politik. Da viele mit den Gesetzen aus vor 1945 arbeiten sind diese auch Reichsbürger, Nationalsozialisten.
Ziffer 6.
Ich betrachte und bezeichne mich weder als Reichsbürger noch weniger als Reichsbürgeranwalt und distanziere mich auch ansonsten von kriminellen Machenschaften.
Ich gehöre keiner rechtsextremen, keiner linksextremen Szene an, ebenso wenig füge ich mich den Nationalsozialisten und auch nicht den Reichsbürgern ein und auch nicht unter, demgemäß versuche ich mich nach den tatsächlichen Regeln in die Freidesnverträge einzuordnen und frei wirken kann.
Auf vorbezeichnet Vorgetragenes insgesamt meine Vergütung / Honorar oder auch Schreibgebühren mit meinen Klienten vereinbart wird und mit Unterzeichnung der Vollmacht auch so als vereinbart gilt.
Ziffer 7.
Als vereinbart galt und gilt zu jedem Zeitpunkt seit 1958 unter Berücksichtigung einer weiteren vereinbarung die rechtiche Lage
und damit auch die Bedingungen aus dieser. Auch aus diesem Grund meine Ausführungen zu Ziffer 3 meiner AGB.