Restrukturierung
Restrukturierung
1. Projekte der strategischen Positionierung (strategische Krise),
2. Projekte der Anpassung von Strukturen und Prozessen (Ertragskrise),
3. Ergebnisverbesserungsprojekte (Ertragskrise),
4. Liquiditätssicherungsprojekte (Liquiditätskrise).
Ein schönes Wort und Bezeichnung Restrukturierung dessen sich viele bemächtigen oftmals nur vorgeben daran interessiert zu sein. Es ist dabei wirklich interessant deren Arbeitsweisen dabei betrachtend zu sehen. Ich mein ein meinem Fall würden Grundlagen wesentlich sein, diese ich nicht habe und auch nicht mehr haben kann. Insofern ist der aktuelle Beruf den ich seit 2004 ausübe die einzige Möglichkeit, diesen Beruf ich auch erfolgreich ausübe.
Ich habe in der Vergangenheit Restrukturierungen mehrfach erfolgreich geführt. Nötigungen, Erpressungen, Irreführungen, Ausbeutungen und Betrug, sind dabei ein falscher Weg.
Ebenso wenig eine Kapitulation, damit die Schuldfrage auf sich zu nehmen ohne tatsächlich Schuld an einer Situation zu haben? Letztendlich Dritte zulassen, welche nur die Ausbeutung und Ausschlachtung
und den eigenen Vorteil im Sinn zu haben, ist zumindest nach meiine.r Werthatung und Erfahrung ebenso der falsche Weg.
Was bedeutet Restrukturierung eigentlich?
Restrukturierung oder auch einfach als Reorganisation bezeichnet wird im Englischen mit „restructuring“, „reorganization“ bezeichnet. In der Wirtschaft ist es die grundlegende oder über die Veränderung der Aufbau- und Ablauforganisation hinausgehende, auch betriebswirtschaftliche Umstrukturierung eines Wirtschaftssubjekts. Das kann jedoch viele Gesichter aufzeigen, dennoch unterliegt ein solches schönes Vorhaben ethischen und moralischen Werten. Ethik und Moral darf nicht nur kein Fremdwort dabei sein, sondern sollte auch gelebt werden.
Der Begriff Restrukturierung entstammt der Reorganisationsforschung und umfasst alle tiefgreifenden Veränderungen, welche nämlich die kontinuierliche Entwicklung eines Systems unterbrechen sollen. Als Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen oder auch Staaten mit ihren Untergliederungen in Frage. Unterschieden werden kann zwischen strategischer, struktureller, leistungswirtschaftlicher und finanzieller Restrukturierung. Die Restrukturierung umfasst also alle Formen eines tiefgreifenden Wandels im Unternehmen. Anlass für Restrukturierungen bei Unternehmen sind meist eine vorangegangene Unternehmenskrise oder gravierende Schwachstellen, bei Staaten und untergeordneten Gebietskörperschaften wird international ebenfalls von Restrukturierung gesprochen, wenn bei hochverschuldeten Staaten eine Umschuldung oder ein Schuldenerlass gemeint ist. Umstrukturierung oder „Restrukturierung“ wird synonym auch als Euphemismus für die Entlassung oder sogar Massenentlassung von Arbeitnehmern eines Unternehmens oder einer Behörde benutzt.
Regelfall ist, als eine Umstrukturierung zu einem Zeitpunkt vorgenommen wird, an dem Verluste bereits eingetreten sind. Es wird nicht antizipiert, sondern reagiert. Das Wesen von derartigen Sanierungsfällen ist häufig darin zu sehen, als ein Unternehmen aus sich heraus nicht mehr sanierungsfähig ist und deshalb zur Stilllegung nur die Alternative der Umstrukturierung besteht. Bei der Restrukturierung von Unternehmen des Nichtbanken-Sektors wird meist ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mandatiert, die zunächst eine Ist-Aufnahme aller Unternehmensdaten vornehmen; es folgt eine Risikoidentifikation mit der systematischen Erfassung und Sammlung aller auf das Unternehmen einwirkenden Risiken. Daraus lassen sich durch eine Schwachstellenanalyse Schwachstellen erkennen, die im Rahmen eines Restrukturierungsplans mit Hilfe obiger Maßnahmenumgesetzt werden. Auf EU-Ebene ist die Umstrukturierung von Unternehmen thematisiert, weil damit meist soziale Folgen durch Entlassungen verbunden sind. So soll nämlich der Art. 154 AEUV den Ausgleich der Sozialpartner durch Dialog fördern, was insbesondere bei den sozialen Effekten von betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen Entlassungen erforderlich werden kann. Auf der Grundlage dieser Bestimmung hat das European Monitoring Centre on Change insgesamt 8 Restrukturierungsgründe bei Unternehmen identifiziert. Das nicht rechtswirksame Insolvenzrecht sieht in § 1 InsO vor, als neben der Liquidation auch ein Insolvenzplan zum Erhalt des Unternehmens aufgestellt werden kann. Dieser wäre nämlich im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens dem Insolvenzgericht durch den Insolvenzverwalter und den Schuldner – wenn er einer ist – vorzulegen, gemäß § 218 Abs. 1 InsO. Im darstellendenTeil des Insolvenzplans wird gewissermaßen beschrieben, welche Maßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen worden sind oder noch getroffen werden sollen, um die Grundlagen für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen gemäß § 220 Abs. 1 InsO, im gestaltendenTeil wird festgelegt, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll gemäß § 221 InsO. Im Insolvenzplanverfahren können nach § 225a Abs. 2 Satz 1 InsO Forderungen von Gläubigern in Anteilsrechte durch einen Debt Equity Swap umgewandelt werden, was jedoch nur mit deren Zustimmung möglich ist § 225a Abs. 2 Satz 2 InsO. In der Bilanz des Unternehmens (unter Umständen auch als Schuldnerunternehmen bezeichnet) finden hierdurch Passivtausch von Fremdkapital in Eigenkapital statt, der bisherige Gläubiger, Antragsteller wird Gesellschafter. Darüber hinaus ist nach § 225a Abs. 3 InsO jede zulässige gesellschaftsrechtliche Maßnahme gestattet, insbesondere die Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte, Sacheinlagen, Übertragung von Anteilsrechten oder Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter. Die gesetzliche Aufzählung ist nicht abschließend, so dass auch die Änderung der Rechtsform hierzu gehört. Derartige Maßnahmen können erst recht auch in der Restrukturierung eingesetzt werden.
Grundsätzlich gibt es als Anhaltspunkt einen 3-Stufenplan. Man überzeugt sich von den guten Ergebnissen und dem Cashflow und lässt sich dabei nicht täuschen. Systematisch beobachtet man den Markt und die Wettbewerbsanalysen und strategische Probleme insgesamt und hinterfragt auch Undurchsichtigkeiten.
Bei der dazu gehörigen Heilung während eines Restrukturierungsvorgangs werden folglich die vorhandenen und zur Verfügung stehenden Ressourcen abgeschöpft bzw. richtig in zukünftige Potenziale investiert. Somit erwächst in einer zweiten Phase zwangsläufig eine Ertragskrise. Diese äußert sich in Umsatz- und Margenstagnation bzw. Rückgängen, wobei ungenügende Cashflows eine schnelle Kehrtwende in der Regel erschweren. Je nach verfügbaren Rückstellungen und dem damit verbundenen finanziellen Spielraum tritt folglich keine Ertragskrise ein und in einer dritten Phase zur Liquiditätskrise kann die Gefahr von Insolvenz und Überschuldung bzw. auch der Überhang von Verbindlichkeiten und Forderungen abgewendet werden. Man stellt von daher Altlasten zurück und vereinbart dies mit den Forderungsstellern bzw. auch mit den Geschäftspartnern des Unternehmers.
Bei solchen Vorhaben sind wesentliche Grundsätze zu beachten, es sind die psychische, die physische Situation und auch das Alter, sowie der Familienstand der Person. Die finanzielle Lage, Schuldfragen sind ebenso ordentlich zu klären, da diese unter Umständen auch eine psychische Belastung darstellen können. Was wird derjenige benötigen? Es ist ein umfangreiches Unternehmen, welches in einem solchen Fall geführt wird. Von daher ist es auch wesentlich Einsicht, Erkenntnis bei einem Unternehmer walten zu lassen, wenn notwendig auch Psychologen, Therapeuten wirken zu lassen, so zumindest nach meiner Werthaltung. Der Mensch ist der Unternehmer und gestaltet Gegenwart und Zukunft.
