Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren mit der InsO wurde zwar innerhalb der Wirtschaftsvereinigung Deutschlands, Österreichs in 1990 schriftlich verfassend herausgebracht, nur niemals rechtswirksam innerhalb der Wirtschaftsvereinigung eingeführt. Dem standen die Öffnung der Grenzen gegenüber und die Verurteilung der Bosse und der Abgesandten der Wirtschaftsvereinigung Deutschland, da diese notorische Bankrotterklärer sind, welche außerdem die Rentenkassen geplündert und das Vermögen veruntreut hatten. Mit der Öffnung der Grenzen verloren die Grundgesetze ihren Geltungsbereich und die Wirtschaftsvereinigung Deutschland ihren selbsternannten und sebsteingesetzten Verwalterstatus,
veritasetjus.de.tl/Rechtsbelehrung.htm
Ein solcher Antrag kann zwar, aber muss nicht verfolgt werden. Das gesamte Vorhaben fiel mit der Öffnung der Grenzen zwischen West- und Ostdeutschland. Unter juristischer Würdigung hat eine erzwungene Antragstellung ohnehin keinerlei Bindung, sie kann nur bedeuten, als die Vermögensverhältnisse offengelegt werden und wenn ein Zwang vorhanden wäre, würde diese sowie alle Folgen daraus als nichtig gelten.
Zudem muss der Geschäftsführer einer Gesellschaft auch erahnen, in wie weit dieser Geldforderungen als einbringbar erachtet, zudem seine künftigen Handlungen Aussicht auf Erfolg haben. Das können Außenstehende ohnehin nicht.
Wird ein Insolvenzverwalter, Sequester oder auch ein Sachwalter oder auch Betreuer eingeschaltet, so prüft dieser lediglich seine eigenen Einkommen welche dieser während der Zeit daraus, namens und Auftrag seiner Mandanten
– diese einzig und alleine die gesamte Justiz und somit die Wirtschaftsvereinigung ist –
Welche diese
– Insolvenzverwalter, Sequester, Sachwalter oder auch Betreuer vorgeschaltet hat –
lediglich als Verteidiger ihrer kriminellen Handlung der illegalen Übernahme in wie weit sich seine Einkommen mit der Verteidigung für die Wirtschaftsvereinigung lohnend auswirkt. Alleine dazu ist die Prüfung vorhanden, ist diese lohnend so "zocken" in der Regel viele Juristen nur den Geschäftsführer ab. Die angeblichen Gläubiger welche den Souverän bilden bekommen nur wenige €uro aus dem Vermögen, welches durch die Justiz und die Wirtschaftsvereinigung vernichtet werden soll und nur diese daran bereichern möchten. also glauben Sie nicht alles was man Ihnen erzählt und unter Vortäuschung von nicht vorhandenem Recht belehren möchte.
Hinzu kommt, wie viel sich die aus der Wirtschaftsvereinigung dafür von Ihrem Kollateralkonto ziehen? Diese Frage würde ich den Betrügern und Lügnern fragen.
In meinem Fall hatte das Amtsgericht München die letzte illegale Handlung mit solcher Übernahme getätigt und die Finanzämter Sachsens beurteilten meine Gesellschaften als solvent, ebenso die Auskünfte der D & B sowie der Creditreform und anderen Auskunftswesen.
Die Finanzinstitute ebenso. Ich wurde in 1998 in eigenen Angelegenheiten handlungsunfähig gestellt, hilf- wehr- recht- und gesetzlos. Folglich ich einer illegalen Übernahme meiner Geschäftsführungen nicht gegenwirken konnte.
Tatsache ist, es gelten die ranghöheren Gesetze, Verordnungen und diese sind bei weitem anwendbarer und schützen den Souverän wirklich, zudem reichen Sie Haftungsanzeige ein. Daher hatte ich in 2000 zuerst die Bar-vermutungen geschrieben, ich wurde darauf in Radstadt hinweisend befragt, daraufhin ich auch dazu berichtete,
veritasetjus.de.tl/BAR-Association.htm
In der Folgezeit nachdem die Deutschen und Österreicher in Kriegsnot ab 2003/2004 waren, entkräftete ich oder wir die Vermutungen durch Tatsachen und ab dem 06.11.2023 entstand die aus und auf Fakten beruhende Rechtsbelehrung,